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Pflege organisieren

Pflegegrad beantragen 2026: Antrag, Begutachtung, Fristen Schritt für Schritt

Einen Pflegegrad beantragst du formlos bei der Pflegekasse der Krankenkasse, ein Anruf oder ein Zweizeiler reicht. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause, und die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18c SGB XI). Alle Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat des Antrags, deshalb zählt jeder Tag.

Pflegegrad beantragen: Antragsformular mit Häkchen und Stift

Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad, und jedes Jahr kommen mehrere Hunderttausend Erstanträge dazu. Trotzdem läuft der Antrag in vielen Familien schief: zu spät gestellt, schlecht vorbereitet, beim Hausbesuch tapfer geschönt. Das kostet Geld, denn jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat ohne Leistung, und ein zu niedriger Pflegegrad kostet bei Pflegegrad 2 statt 3 allein beim Pflegegeld 252 Euro im Monat. Diese Seite führt dich in sechs Schritten vom ersten Anruf bis zum Bescheid, erklärt, was der Medizinische Dienst prüft, und was du tust, wenn die Kasse die Frist reißt. Mit dem Pflegegrad-Rechner schätzt du vorab, welcher Pflegegrad realistisch ist.

Pflegegrad beantragen in sechs Schritten

Schritt Was du tust Wann
1 Antrag bei der Pflegekasse stellen (Anruf, Brief, Online) sofort, sobald Hilfe im Alltag regelmäßig nötig ist
2 Formular der Kasse ausfüllen und zurückschicken innerhalb weniger Tage
3 Pflegetagebuch führen, Unterlagen sammeln 2 bis 3 Wochen bis zum Hausbesuch
4 Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die Kasse beauftragt, der MD meldet sich mit Termin
5 Bescheid und Gutachten prüfen Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c SGB XI)
6 Leistungen wählen, bei zu niedrigem Pflegegrad Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids

Schritt 1: Antrag stellen, formlos und sofort

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist ein Antrag auf „Leistungen der Pflegeversicherung“ nach § 33 SGB XI. Er ist an keine Form gebunden. Es reicht, wenn die versicherte Person oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse anruft und sagt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung für Frau Musterfrau, Versichertennummer XY.“ Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, die Telefonnummer steht auf der Versichertenkarte. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung.

Warum sofort? Weil die Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gelten, nicht ab dem Bescheid und nicht ab der Begutachtung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wird der Antrag im März gestellt und der Pflegegrad im Mai bewilligt, zahlt die Kasse Pflegegeld rückwirkend für März, April und Mai in einer Summe nach. Wer den Antrag „erst mal aufschiebt, bis es schlimmer wird“, verschenkt bei Pflegegrad 2 jeden Monat 347 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel.

Lass dir am Telefon das Datum des Anrufs bestätigen oder schick den Antrag zusätzlich per Brief mit Datum. Bei Streit über den Leistungsbeginn zählt das Datum des Eingangs bei der Kasse.

Wer darf den Antrag stellen? Die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige nur mit Vollmacht, gesetzliche Betreuer mit Betreuerausweis. Der Hausarzt darf es nicht, auch nicht der Pflegedienst; sie können aber unterstützen. Viele Kassen akzeptieren den Anruf von Angehörigen und schicken das Formular an die versicherte Person, die dann unterschreibt.

Voraussetzungen: Die versicherte Person muss in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert oder familienversichert gewesen sein (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Das erfüllt praktisch jeder, der in Deutschland krankenversichert ist. Außerdem muss die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern (§ 14 SGB XI). Eine Diagnose ist nicht erforderlich, entscheidend ist, was die Person im Alltag noch selbständig kann.

Schritt 2: Formular ausfüllen

Nach dem Anruf schickt die Kasse ein Antragsformular, meist vier bis acht Seiten. Bei vielen Kassen gibt es das Formular auch als PDF zum Herunterladen oder als Online-Antrag im Kundenportal, etwa bei AOK, Barmer, TK und DAK. Das Formular fragt nach:

  • Personalien, Versichertennummer, Kontoverbindung
  • Pflegeperson (Name, Verhältnis, Umfang der Pflege), wichtig für die Rentenbeiträge nach § 44 SGB XI
  • gewünschter Leistungsart: Pflegegeld, Pflegesachleistung (Pflegedienst) oder Kombination
  • behandelnden Ärzten und Krankenhausaufenthalten der letzten Zeit
  • vorhandenen Hilfsmitteln und ob eine Wohnumfeldverbesserung gewünscht ist

Du musst dich mit der Leistungsart noch nicht festlegen. Kreuz Pflegegeld an, wenn du unsicher bist; die Umstellung auf Sachleistung oder Kombination ist später jederzeit möglich. Was die Leistungsarten unterscheidet, erklärt die Seite Pflegegeld, die Aufteilung zwischen Pflegedienst und Pflegegeld die Seite Kombinationsleistung.

Schick das Formular zurück, auch wenn nicht alles ausgefüllt ist. Fehlende Angaben fragt die Kasse nach. Der Antrag gilt trotzdem ab dem Tag des ersten Anrufs.

Schritt 3: Pflegetagebuch führen und Unterlagen sammeln

Zwischen Antrag und Hausbesuch liegen meist zwei bis vier Wochen. Diese Zeit entscheidet über den Pflegegrad. Der Medizinische Dienst bewertet nicht die Diagnose, sondern wie selbständig die Person die Dinge des Alltags bewältigt. Was die Gutachterin in 60 Minuten nicht sieht, muss sie aus deinen Angaben erschließen. Deshalb:

Pflegetagebuch führen. Zwei bis drei Wochen lang jeden Tag notieren: Wobei wurde geholfen, wie oft, wie lange, warum? „Beim Duschen muss ich den Rücken und die Beine waschen, sie steht nicht sicher.“ „Nachts zweimal zur Toilette begleitet.“ „Medikamente morgens gerichtet, sie vergisst sonst die Blutdrucktablette.“ Die kostenlose Vorlage gibt es auf der Seite Pflegetagebuch. Das Tagebuch gibst du der Gutachterin als Kopie mit, und es ist die Grundlage für einen späteren Widerspruch.

Unterlagen zusammenstellen: aktuelle Arztberichte und Krankenhausentlassungsbriefe, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel (Rollator, Duschhocker, Inkontinenzmaterial), Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden, Kontaktdaten des Pflegedienstes.

Hausarzt informieren. Bitte um einen aktuellen Befundbericht mit Diagnosen und Einschränkungen. Der Hausarzt kann den Antrag nicht stellen, aber sein Bericht wird vom Medizinischen Dienst angefordert oder kann von dir vorgelegt werden.

Pflegeberatung nutzen. Ab Antragstellung hast du Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei der Kasse oder in einem Pflegestützpunkt. Nach § 7b SGB XI muss die Kasse dir unmittelbar nach dem Erstantrag einen Beratungstermin anbieten, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang stattfindet, oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen. Gute Pflegeberater bereiten mit dir den Hausbesuch vor.

Schritt 4: Die Begutachtung

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD), bei Privatversicherten die Gesellschaft Medicproof. Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch mit einem Terminvorschlag; du kannst ihn verschieben, wenn die wichtigste Pflegeperson sonst nicht dabei wäre. Der Hausbesuch dauert nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu einer Stunde. Die Gutachterin ist meist Pflegefachkraft, manchmal Ärztin.

Das Gespräch folgt dem Begutachtungsinstrument aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Es umfasst sechs Module, die unterschiedlich gewichtet werden:

Modul Was geprüft wird Gewicht
1 Mobilität Umsetzen, Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erkennen von Personen, Gespräche führen, Risiken erkennen 15 % (nur das höhere von Modul 2 und 3 zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nächtliche Unruhe, Abwehr von Pflege, Ängste, Aggression siehe Modul 2
4 Selbstversorgung Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilette 40 %
5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Tagesablauf planen, Beschäftigung, Kontakte pflegen 15 %

Zwei weitere Bereiche, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung, werden erhoben, aber nicht bewertet. Aus den gewichteten Modulpunkten entsteht ein Gesamtwert von 0 bis 100, aus dem der Pflegegrad folgt. Die Punktegrenzen und den Rechenweg zeigt die Seite Pflegegrad-Punkte, den kompletten Ablauf des Hausbesuchs die Seite Begutachtung.

Drei Regeln für den Hausbesuch:

  1. Nicht beschönigen. Ältere Menschen wollen vor Fremden nicht hilfsbedürftig wirken und sagen „das geht schon“. Die Gutachterin bewertet, was sie hört und sieht. Bitte die pflegebedürftige Person vorher, ehrlich zu antworten, und ergänze als Pflegeperson konkret, was du täglich übernimmst.
  2. Den schlechten Tag beschreiben. Bewertet wird die Regel, nicht der beste Tag. Sag, wie es an schwierigen Tagen läuft, wie oft die vorkommen und was dann passiert.
  3. Schriftlich übergeben. Pflegetagebuch, Medikamentenplan und Arztberichte als Kopie mitgeben. Was in der Akte liegt, wird im Gutachten berücksichtigt.

Die Gutachterin darf am Ende keinen Pflegegrad nennen, viele tun es trotzdem als Tendenz. Frag nach, in welchen Modulen sie Beeinträchtigungen sieht; das hilft dir, das Gutachten später einzuordnen.

Schritt 5: Bescheid und Gutachten prüfen

Die Pflegekasse muss dir die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage, 25 Arbeitstage sind also etwa fünf Wochen. Fordert die Kasse noch zwingend nötige Unterlagen an, ist die Frist unterbrochen, bis sie eingehen (§ 18c Abs. 6). Zusammen mit dem Bescheid muss dir die Kasse das Gutachten übersenden, sofern du dem nicht widersprochen hast, und das Ergebnis verständlich erläutern (§ 18c Abs. 2); du kannst das Gutachten auch später jederzeit anfordern.

Lies das Gutachten Modul für Modul. Dort steht bei jedem Kriterium, ob die Person „selbständig“, „überwiegend selbständig“, „überwiegend unselbständig“ oder „unselbständig“ ist. Vergleiche das mit deinem Pflegetagebuch. Häufige Abweichungen: Die Gutachterin hat die nächtliche Hilfe nicht erfasst, die Medikamentengabe als selbständig gewertet oder Modul 6 (Tagesstruktur, Kontakte) mit 0 Punkten übergangen. Eine Punktabweichung von wenigen Punkten kann den Pflegegrad ändern: Die Grenze zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegt bei 47,5 Punkten.

Wenn die Kasse zu spät entscheidet: Überschreitet die Pflegekasse die 25 Arbeitstage oder eine der verkürzten Begutachtungsfristen, muss sie dir für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro zahlen, die erste Zahlung spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil ein Begutachtungstermin von deiner Seite verschoben wurde, und nicht für Personen, die bereits im Pflegeheim leben und schon mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kasse muss dich nach Antragseingang auf die Fristen und die Folgen hinweisen. Fordere den Betrag schriftlich ein, wenn er nicht von selbst kommt.

Schritt 6: Leistungen wählen oder Widerspruch einlegen

Mit dem Bescheid steht der Pflegegrad fest. Jetzt legst du fest, wie die Leistungen fließen: Pflegegeld auf das Konto der pflegebedürftigen Person, Sachleistung direkt an den Pflegedienst oder eine Kombination. Dazu kommen Leistungen, die du gesondert beantragen musst: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro im Monat, siehe Pflegebox), Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 Euro je Maßnahme), Hausnotruf (27 Euro im Monat). Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht ab Pflegegrad 1 zu, muss aber über Rechnungen abgerufen werden, mehr auf der Seite Entlastungsbetrag.

Ist der Pflegegrad zu niedrig oder wurde er abgelehnt, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für den Widerspruch. Schick ihn sofort und formlos („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein, die Begründung folgt“), dann hast du Zeit für die Begründung mit dem Gutachten in der Hand. Der Ablauf, die Erfolgsaussichten und die Vorlage stehen auf der Seite Widerspruch Pflegegrad.

Was steht ab welchem Pflegegrad zu

Die wichtigsten monatlichen Leistungen nach Bewilligung, Stand 1. Juli 2025:

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (§ 37) – 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (§ 36) – 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Vollstationär (§ 43) 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Dazu kommen jährlich 3.539 Euro als gemeinsamer Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 und einmalig bis 4.180 Euro je Umbaumaßnahme. Die vollständige Tabelle mit allen Leistungen steht auf der Seite Leistungen der Pflegekasse, die Details je Pflegegrad auf Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Sonderfälle: Krankenhaus, Eilverfahren, Höherstufung, Demenz

Antrag aus dem Krankenhaus. Wenn absehbar ist, dass nach der Entlassung Pflege nötig ist, stell den Antrag noch in der Klinik. Der Sozialdienst hilft dabei. Für Versicherte im Krankenhaus oder in einer Reha gilt eine verkürzte Begutachtungsfrist von fünf Arbeitstagen nach Antragseingang, wenn die Weiterversorgung von der Begutachtung abhängt oder Angehörige Pflegezeit oder Familienpflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt haben; dieselbe Frist gilt im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Zu Hause gilt bei angekündigter Pflegezeit eine Frist von zehn Arbeitstagen (§ 18a Abs. 6). In diesen Fällen stellt der MD zunächst nur fest, ob Pflegebedürftigkeit und mindestens Pflegegrad 2 vorliegen; die abschließende Begutachtung wird unverzüglich nachgeholt, bei anschließender Kurzzeitpflege spätestens am zehnten Arbeitstag nach deren Beginn (§ 18a Abs. 7). Die Kasse muss unverzüglich nach Eingang der Empfehlung entscheiden (§ 18c Abs. 1).

Höherstufung. Hat die Person schon einen Pflegegrad und der Zustand hat sich verschlechtert, stellst du keinen neuen Erstantrag, sondern einen Antrag auf Höherstufung. Der Ablauf ist derselbe: formlos, Begutachtung, Frist 25 Arbeitstage. Nur für Heimbewohner, die bereits mindestens Pflegegrad 2 haben, entfällt der Verzögerungszuschlag. Details auf der Seite Höherstufung. Ein Widerspruch ist dagegen nur sinnvoll, wenn das Gutachten den Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung falsch bewertet hat.

Demenz. Seit 2017 zählen geistige und psychische Einschränkungen gleichberechtigt mit körperlichen. Modul 2 und 3 erfassen Orientierung, Gedächtnis, nächtliche Unruhe und Abwehr von Pflege. Bei Demenz sind Pflegetagebuch und die Anwesenheit der Pflegeperson beim Hausbesuch besonders wichtig, weil Betroffene in der Gesprächssituation oft besser wirken als im Alltag.

Kinder. Bei Kindern wird die Selbständigkeit mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen. Bis zum 18. Lebensmonat gibt es Sonderregeln mit einem Pflegegrad höher als errechnet.

Befristung und Wiederholungsbegutachtung. Die Kasse kann den Pflegegrad befristen, wenn der Medizinische Dienst eine Besserung erwartet, etwa nach einem Schlaganfall mit laufender Reha; insgesamt höchstens für drei Jahre (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Vor Ablauf der Befristung muss die Kasse rechtzeitig prüfen und mitteilen, ob und mit welchem Pflegegrad es weitergeht. Ohne Befristung gilt der Pflegegrad unbefristet; Wiederholungsbegutachtungen sind möglich, aber selten.

Beispiel

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Herr M., 81, lebt mit seiner Frau in einer Wohnung im zweiten Stock. Nach einem Sturz im Februar braucht er Hilfe beim Duschen, beim Anziehen der Strümpfe und der Hose, beim Treppensteigen und beim Richten der acht Medikamente. Nachts hilft seine Frau ihm zweimal zur Toilette. Seine Frau ruft am 3. März bei der Pflegekasse an und beantragt Leistungen.

Datum Ereignis
3. März Anruf bei der Pflegekasse, Antrag protokolliert
7. März Formular kommt, wird am 10. März zurückgeschickt
10. bis 28. März Ehefrau führt Pflegetagebuch, Hausarzt schreibt Befundbericht
31. März Hausbesuch des Medizinischen Dienstes, 70 Minuten
9. April Bescheid: Pflegegrad 2 (38,75 Punkte), Gutachten liegt bei
15. April Nachzahlung Pflegegeld für März und April: 694 €

Im Gutachten liest die Ehefrau, dass die nächtliche Toilettenbegleitung nicht erfasst wurde und Modul 5 nur die Medikamentengabe, nicht die wöchentlichen Arztbesuche enthält. Sie legt am 20. April Widerspruch ein. Selbst wenn der Widerspruch scheitert: Ab März stehen Herrn M. 347 Euro Pflegegeld, 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel im Monat zu, dazu ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Badumbau. Hätte die Familie bis zum Sommer gewartet, wären vier Monate Leistungen verloren gewesen.

Hinweis: Der teuerste Fehler ist das Warten. Der zweitteuerste ist der Hausbesuch ohne Pflegetagebuch. Beides kostet nichts zu vermeiden: ein Anruf heute, ein Notizblock für die nächsten drei Wochen.

Pflegereform: warum du den Antrag nicht aufschieben solltest

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, will die Punktgrenzen ab 2027 anheben: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Nach dem Entwurf gilt das Recht am Tag des Antrags: Ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 würde nach den heutigen Grenzen entschieden, und ein bestehender Pflegegrad ginge später nicht allein wegen der neuen Grenzen verloren. Außerdem dürfen die Kassen vom 1. Januar bis 30. April 2027 länger als 25 Arbeitstage brauchen. Wer ohnehin einen Antrag oder eine Höherstufung plant, gewinnt durch Abwarten nichts und sollte ihn noch 2026 stellen. Den Stand des Verfahrens findest du auf der Seite Pflegereform.

Das solltest du jetzt tun

  1. Pflegegrad einschätzen mit dem Pflegegrad-Rechner. Er nutzt dieselben sechs Module wie der Medizinische Dienst.
  2. Heute bei der Pflegekasse anrufen und Leistungen beantragen. Datum notieren lassen.
  3. Pflegetagebuch starten mit der Vorlage, mindestens 14 Tage vor dem Hausbesuch.
  4. Befundbericht beim Hausarzt anfordern, Medikamentenplan und Arztbriefe kopieren.
  5. Pflegeberatung nach § 7a anfordern, die Kasse muss nach dem Erstantrag einen Termin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b).
  6. Nach dem Bescheid das Gutachten prüfen und bei Abweichungen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  7. Leistungen abrufen: Pflegegeld oder Pflegedienst wählen, Entlastungsbetrag und Pflegebox beantragen, Verhinderungspflege für die Pflegeperson einplanen.

Häufige Fragen