Finanzen & Vorsorge
Finanzen und Vorsorge im Alter 2026: Vollmacht, Patientenverfügung, Pflegekosten
Vorsorge im Alter bedeutet drei Dinge: rechtlich (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung), finanziell (Rücklagen oder Pflegezusatzversicherung für den Eigenanteil, Regeln zum Elternunterhalt) und für den Todesfall (Bestattungsvorsorge). Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer für dich entscheidet, auch wenn du verheiratet bist. Die Dokumente kosten nichts, die Lücke bei den Pflegekosten kannst du vorab ausrechnen.
Die meisten Familien beschäftigen sich mit Vorsorge erst, wenn es zu spät ist: Der Vater liegt nach dem Schlaganfall auf der Intensivstation, und niemand darf das Konto nutzen, den Mietvertrag kündigen oder mit den Ärzten entscheiden. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, oft ein Familienmitglied, manchmal einen Berufsbetreuer. Das dauert Wochen und lässt sich mit zwei Blatt Papier vermeiden. Diese Seite ordnet die rechtliche, finanzielle und steuerliche Vorsorge und zeigt, was du in welcher Reihenfolge regelst. Wie groß die finanzielle Lücke im Pflegefall wäre, zeigt der Pflegeheim-Kosten-Rechner.
Was zuerst: die Reihenfolge
| Schritt | Dokument oder Maßnahme | Kosten | Wirkung |
|---|---|---|---|
| 1 | Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung | kostenlos, Beglaubigung günstig | Angehörige handeln ohne Gericht |
| 2 | Patientenverfügung | kostenlos | Ärzte wissen, was du willst |
| 3 | Pflegekosten-Lücke berechnen | kostenlos | Rücklagen oder Versicherung entscheiden |
| 4 | Elternunterhalt und Schonvermögen klären | kostenlos | keine Überraschung vom Sozialamt |
| 5 | Steuervorteile nutzen | kostenlos | Pflege-Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastung |
| 6 | Bestattungsvorsorge | je nach Modell | entlastet die Angehörigen |
Rechtlich: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht. Mit ihr bevollmächtigst du eine oder mehrere Personen, für dich zu handeln, wenn du es selbst nicht mehr kannst: Bankgeschäfte, Verträge, Wohnung, Post, Gesundheit, Aufenthalt. Nach § 1814 Abs. 3 BGB darf das Gericht keinen Betreuer bestellen, soweit eine Vollmacht die Angelegenheiten regelt. Die Vollmacht ist ohne Notar wirksam, schriftlich, mit Datum und Unterschrift. Für Immobiliengeschäfte verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht, bei größerem Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen ist die notarielle Beurkundung sinnvoll. Die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten öffentlich, sofern die Vollmacht eine Betreuung vermeiden soll (§ 7 BtOG), für eine Gebühr von 10 Euro; das erhöht die Akzeptanz bei Banken. Die Wirkung dieser Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers, für Immobilien bleibt deshalb der Notar der sichere Weg. Zusätzlich solltest du bei der Bank eine eigene Kontovollmacht auf deren Formular einrichten, weil manche Banken fremde Vollmachten zögerlich anerkennen. Registriere die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, dann findet das Betreuungsgericht sie im Ernstfall.
Nicht verlassen solltest du dich auf die Ehe: Das Ehegatten-Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt seit dem 1. Januar 2023, aber nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge, höchstens sechs Monate und nicht bei Getrenntleben oder wenn bereits eine Vollmacht oder Betreuung besteht. Für alles andere braucht auch der Ehepartner eine Vollmacht.
Betreuungsverfügung. Falls das Gericht trotz allem einen Betreuer bestellen muss, etwa weil die bevollmächtigte Person ausfällt, legst du hier fest, wen es nehmen soll und wen nicht. Die Betreuungsverfügung gehört als Absatz in die Vorsorgevollmacht.
Patientenverfügung. Nach § 1827 BGB legst du schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst: künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung, Antibiotika im Endstadium. Je konkreter, desto verbindlicher; allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nach der Rechtsprechung nicht. Die Formulare des Bundesministeriums der Justiz enthalten geprüfte Textbausteine. Sprich die Verfügung mit deinem Hausarzt durch und gib der bevollmächtigten Person eine Kopie. Für alle drei Dokumente folgen eigene Seiten mit Vorlagen und Ausfüllhilfen.
Finanziell: die Lücke im Pflegefall kennen
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt feste Beträge, den Rest trägst du. Zu Hause ist die Lücke bei Pflege durch Angehörige klein, mit Pflegedienst und Tagespflege meist überschaubar, im Pflegeheim aber groß: Die Kasse übernimmt nach § 43 SGB XI 805 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.096 Euro bei Pflegegrad 5, dazu den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr auf den Pflege-Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vollständig bei dir. Was im ersten Jahr im Monat übrig bleibt, hängt von Heim und Bundesland ab; die Seite Pflegeheim-Kosten erklärt die Zusammensetzung, der Rechner liefert die Zahl für deinen Fall.
Drei Wege, die Lücke zu schließen:
- Eigenes Vermögen und Rente. Reicht die Rente nicht, wird Erspartes eingesetzt, bis das Schonvermögen erreicht ist, dann hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege. Die Regeln stehen auf den Seiten Schonvermögen und Wer zahlt das Pflegeheim. Das selbstgenutzte Haus ist geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt.
- Pflegezusatzversicherung. Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung zahlen im Pflegefall einen festen Betrag je Pflegegrad. Die staatlich geförderte Variante („Pflege-Bahr“) gibt es ohne Gesundheitsprüfung, aber mit einer Wartezeit von bis zu fünf Jahren, mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr bei mindestens 10 Euro Eigenbeitrag im Monat (§§ 126, 127 SGB XI). Sinnvoll ist eine solche Versicherung vor allem, wenn sie früh abgeschlossen wird und die Beiträge dauerhaft tragbar sind. Wir informieren über die Modelle, empfehlen aber keinen Tarif; für den konkreten Vergleich verweisen wir auf lizenzierte Vergleichsrechner und unabhängige Beratung.
- Elternunterhalt. Kinder werden vom Sozialamt nur herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für die große Mehrheit der Familien ist der Elternunterhalt damit kein Thema. Wer darüber liegt, zahlt nach Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit einen Teil, das Sozialamt fordert dann Auskunft über Einkommen und Vermögen.
Steuerlich: was das Finanzamt zurückgibt
- Pflege-Pauschbetrag (§ 33b EStG): Angehörige, die eine Person mit Pflegegrad 2 oder höher persönlich pflegen und dafür keine Vergütung erhalten, setzen 600 Euro (Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3) oder 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5) im Jahr ab, ohne Nachweis einzelner Kosten. Weitergegebenes Pflegegeld gilt nicht als Vergütung, wenn es für die Pflege verwendet wird.
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Eigenanteile für Pflegeheim, Pflegedienst und Kurzzeitpflege der pflegebedürftigen Person selbst, abzüglich der zumutbaren Belastung und der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 Prozent der Kosten für Haushaltshilfe, Pflegedienst oder Heimkosten mit Pflegeanteil, bis 4.000 Euro im Jahr, wenn sie nicht schon als außergewöhnliche Belastung abgezogen wurden.
- Pflegegeld bleibt für die pflegebedürftige Person und bei Weitergabe an Angehörige nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, siehe Pflegegeld.
Beispiel
Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).
Das Ehepaar R., beide 72, regelt an einem Nachmittag: gegenseitige Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung zugunsten der Tochter als Ersatz, beide Unterschriften bei der Betreuungsbehörde beglaubigt, Patientenverfügung mit den Textbausteinen des Justizministeriums, Registrierung im Vorsorgeregister, Kontovollmacht bei der Bank. Dann rechnen sie mit dem Pflegeheim-Kosten-Rechner, was ein Heimplatz bei Pflegegrad 3 in ihrem Bundesland kosten würde, und vergleichen das mit Rente und Ersparnissen. Ergebnis: Das Ersparte würde etwa vier Jahre reichen, danach das Sozialamt einspringen, die Tochter mit 65.000 Euro Bruttoeinkommen bliebe unbehelligt. Sie entscheiden sich gegen eine Zusatzversicherung und für eine monatliche Rücklage. Zwei Jahre später erleidet Herr R. einen Schlaganfall. Seine Frau kündigt das Auto-Leasing, spricht mit den Ärzten, beantragt den Pflegegrad und organisiert die Kurzzeitpflege, alles ohne Gericht.
Hinweis: Die Vorsorgevollmacht ist das eine Dokument, das jede Familie braucht und viele nicht haben. Sie kostet nichts, ist in einer Stunde geschrieben und erspart im Ernstfall Wochen. Alles andere auf dieser Seite ist wichtig, aber weniger dringend.
Das solltest du jetzt tun
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schreiben, mit den kostenlosen Formularen des Bundesjustizministeriums, Unterschrift bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen, im Vorsorgeregister eintragen.
- Patientenverfügung ausfüllen und mit dem Hausarzt besprechen.
- Kontovollmacht bei der Bank auf deren Formular einrichten.
- Pflegekosten-Lücke berechnen mit dem Pflegeheim-Kosten-Rechner und mit Schonvermögen und Elternunterhalt abgleichen.
- Rücklage oder Versicherung entscheiden, bei Versicherung nur über lizenzierte Vergleichsrechner oder unabhängige Beratung.
- Steuerliche Vorteile prüfen: Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige, außergewöhnliche Belastungen für Eigenanteile. Die aktuellen Leistungen der Pflegekasse stehen in der Leistungstabelle, geplante Änderungen auf der Seite Pflegereform.