Betreuung & Heim
24-Stunden-Betreuung zu Hause 2026: Kosten, Modelle, Rechtslage und Anbieter
Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass eine Betreuungskraft im Haushalt wohnt und bei Alltag, Haushalt und Grundpflege hilft, arbeitsrechtlich aber nicht rund um die Uhr arbeitet. Im üblichen Entsendemodell über eine Agentur kostet das als Richtwert 2.500 bis 3.800 Euro im Monat plus Kost und Logis. Die Pflegekasse zahlt nichts direkt, aber Pflegegeld, der Jahresbetrag für Verhinderungspflege und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG senken den Eigenanteil bei Pflegegrad 3 auf rund 1.300 bis 2.200 Euro.
Wenn der Pflegebedarf steigt, stellt sich in vielen Familien dieselbe Frage: Heim oder zu Hause bleiben? Die 24-Stunden-Betreuung ist die Antwort, mit der rund 300.000 Haushalte in Deutschland leben, meist mit Betreuungskräften aus Polen, Rumänien, Bulgarien oder der Slowakei. Sie ist oft günstiger als ein Heimplatz und erhält das gewohnte Umfeld. Sie hat aber rechtliche Fallstricke, die viele erst kennen, wenn es Ärger gibt. Diese Seite erklärt die drei Modelle, die echten Kosten, was Pflegekasse und Finanzamt beitragen und woran du einen sauberen Vertrag erkennst. Mit dem Kosten-Schätzer rechnest du deinen Fall in einer Minute durch.
Was „24-Stunden-Betreuung“ wirklich bedeutet
Der Begriff ist irreführend, und das ist der wichtigste Punkt dieser Seite. Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein und ist damit erreichbar. Sie arbeitet aber nicht rund um die Uhr, sondern nach deutschem Arbeitsrecht: höchstens acht Stunden am Tag, im Schnitt 48 Stunden in der Woche, mit Ruhezeiten und freien Tagen. Nachts schläft sie. Bereitschaftszeit, in der sie auf Abruf ist, gilt als Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Was die Betreuungskraft übernimmt:
- Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung.
- Begleitung: Gespräche, Spaziergänge, Arztbesuche, Tagesstruktur.
- Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang.
- Sicherheit: Anwesenheit, Hilfe beim Aufstehen, Erinnerung an Medikamente.
Was sie nicht übernimmt: medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Verbandswechsel, Katheterpflege. Dafür kommt weiterhin der Pflegedienst, der das über die Krankenkasse abrechnet. Wer regelmäßig nachts Hilfe braucht, etwa mehrmals zum Umlagern, kommt mit einer Betreuungskraft rechtlich nicht aus. Dann braucht es zwei Kräfte oder einen Nachtdienst.
Die drei Modelle und ihre Rechtslage
| Modell | Wer ist Arbeitgeber | Richtwert im Monat | Pflichten und Risiken |
|---|---|---|---|
| Entsendung über Agentur | Unternehmen im Heimatland, deutsche Agentur vermittelt | 2.500 bis 3.800 € plus Kost und Logis | A1-Bescheinigung zwingend, Arbeitszeit im Vertrag prüfen, zwei Verträge |
| Anstellung im Haushalt | Du selbst | 3.800 bis 5.500 € | Mindestlohn, Sozialabgaben, Lohnabrechnung, Kündigungsschutz, Unfallversicherung |
| Selbständige Betreuungskraft | Niemand, sie stellt Rechnungen | 2.200 bis 3.500 € | Scheinselbständigkeit, wenn sie nur für dich weisungsgebunden arbeitet |
Alle Beträge sind Richtwerte aus Anbieterangaben und Verbraucherzentrale, Stand 2025/2026. Verbindlich ist nur das Angebot.
Entsendung ist das übliche Modell. Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in Polen, Rumänien oder einem anderen EU-Land angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Eine deutsche Agentur vermittelt und betreut. Du schließt zwei Verträge: einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen und einen Vermittlungsvertrag mit der Agentur. Das Unternehmen im Heimatland zahlt Lohn und Sozialabgaben dort. Der Nachweis dafür ist die A1-Bescheinigung. Ohne sie kann die Deutsche Rentenversicherung Beiträge in Deutschland nachfordern, im Zweifel von dir.
Anstellung im eigenen Haushalt ist rechtlich am klarsten. Du wirst Arbeitgeber, zahlst mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung, führst Lohnabrechnung, gewährst Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bürger aus EU-Ländern brauchen keine Arbeitserlaubnis. Der Aufwand ist hoch, viele Familien lassen die Abrechnung über einen Lohnservice laufen.
Selbständige Betreuungskräfte stellen Rechnungen und melden ein Gewerbe an, in Deutschland oder im Heimatland mit A1-Bescheinigung. Arbeitet die Kraft nur für einen Haushalt, nach dessen Anweisungen und Zeiten, spricht vieles für Scheinselbständigkeit. Dann werden rückwirkend Sozialabgaben fällig, und der Haushalt gilt als Arbeitgeber. Die Verbraucherzentrale rät von diesem Modell ab.
Hinweis: Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass eine entsandte Betreuungskraft, die laut Vertrag 30 Wochenstunden arbeitet, aber faktisch rund um die Uhr im Haushalt verfügbar ist, für die Bereitschaftszeit Mindestlohn beanspruchen kann (Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20). Verträge, die 24 Stunden Verfügbarkeit versprechen, sind deshalb ein Warnsignal.
Was eine 24-Stunden-Betreuung kostet
Die Preise der Anbieter wirken auf den ersten Blick sehr unterschiedlich: Einstiegspreise zwischen 1.900 und 3.150 Euro im Monat. Der Unterschied liegt darin, was enthalten ist. Vergleiche deshalb immer die Gesamtsumme, nicht den Einstiegspreis. Diese Posten gehören dazu:
- Betreuungspauschale oder Tagessatz, abhängig vor allem von den Deutschkenntnissen. Grundkenntnisse sind am günstigsten, gute bis sehr gute Kenntnisse kosten als Richtwert 400 bis 800 Euro mehr im Monat.
- Aufschläge für nächtlichen Hilfebedarf, Demenz-Erfahrung, Führerschein, Betreuung von zwei Personen.
- Vermittlungs- oder Agenturgebühr, mal im Tagessatz enthalten, mal getrennt ausgewiesen.
- Kost und Logis: Ein eigenes Zimmer und Verpflegung stellst du. Richtwert 300 bis 400 Euro im Monat.
- Reisekosten je An- und Abreise, meist 100 bis 150 Euro, alle vier bis acht Wochen beim Wechsel.
Der Kosten-Schätzer rechnet Modell, Deutschkenntnisse und Aufschläge zusammen und zieht Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung ab.
Vergleich mit dem Pflegeheim
Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im ersten Jahr und sinkt mit der Aufenthaltsdauer auf 2.111 Euro ab dem vierten Jahr (vdek, Stand 1. Juli 2026). Eine 24-Stunden-Betreuung im Entsendemodell kostet nach Abzug der Entlastungen bei Pflegegrad 3 rund 1.300 bis 2.200 Euro plus Kost und Logis. Sie ist also oft günstiger, vor allem in den ersten Jahren, und deckt zugleich den Haushalt ab. Dafür bleibt die Familie als Organisatorin gefragt: Wechsel, Vertretung, Konflikte, Zimmer. Was der Heimplatz kostet, rechnet der Pflegeheim-Kosten-Rechner, die Details stehen auf der Seite Pflegeheim-Kosten.
Was die Pflegekasse zahlt
Die Pflegekasse hat keine Leistung „24-Stunden-Betreuung“. Sie zahlt aber drei Dinge, die den Eigenanteil deutlich senken:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Ab Pflegegrad 2 bleiben 347, 599, 800 oder 990 Euro im Monat voll erhalten, weil die Betreuungskraft keine Pflegesachleistung ist. Das Pflegegeld setzt voraus, dass die Pflege sichergestellt ist, der Beratungseinsatz bleibt Pflicht. Details auf der Seite Pflegegeld.
- Verhinderungspflege (§ 39, § 42a SGB XI): Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann für die Betreuungskraft eingesetzt werden, wenn sie die pflegenden Angehörigen zeitweise ersetzt, zum Beispiel wochenweise. Umgerechnet bis zu 295 Euro im Monat. Die Kasse verlangt Nachweise über die Ersatzpflege. Was genau erstattet wird, steht auf der Seite Verhinderungspflege.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 Euro im Monat, aber nur für anerkannte Angebote nach Landesrecht, nicht für eine private Betreuungskraft. Manche Agenturen sind als Anbieter anerkannt und können Teilleistungen darüber abrechnen. Grundlagen auf der Seite Entlastungsbetrag.
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Verhinderungspflege. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn vor dem Start beantragen, siehe Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad-Rechner zeigt vorab, welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist.
Steuer: § 35a EStG
Kosten für eine Betreuungskraft im Haushalt sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Du ziehst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Bei 2.500 Euro Monatskosten ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, das sind 333 Euro im Monat weniger Steuer. Voraussetzungen: Rechnung, Zahlung per Überweisung, kein Bargeld. Bei Entsendung zählt der Anteil für Betreuung und Haushalt; ob die Vermittlungsgebühr dazugehört, ist umstritten. Die Ermäßigung bekommt, wer die Rechnung bezahlt, also auch Kinder, die die Betreuung der Eltern finanzieren, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt der Eltern stattfindet und die Voraussetzungen erfüllt sind.
So läuft die Vermittlung ab
- Bedarf erfassen: Pflegegrad, Hilfe bei Körperpflege, nächtlicher Bedarf, Demenz, Haushalt, Fahrten, Sprache. Die Agentur fragt das in einem Erhebungsbogen ab.
- Angebot und Profil: Die Agentur schlägt eine oder mehrere Betreuungskräfte vor, mit Profil, Deutschkenntnissen und Preis. Vergleichsportale bündeln Angebote mehrerer Agenturen.
- Verträge: Dienstleistungsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen, Vermittlungsvertrag mit der Agentur. Vor der Unterschrift: A1-Bescheinigung, Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Wechselregel, Vertretung bei Krankheit.
- Anreise: Meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Zimmer, Schlüssel, Notfallnummern und Tagesplan vorbereiten.
- Wechsel: Alle vier bis acht Wochen wechselt die Betreuungskraft, oft als festes Tandem. Reisekosten fallen je Wechsel an.
Checkliste: Woran du einen sauberen Vertrag erkennst
- A1-Bescheinigung liegt vor Arbeitsbeginn im Original vor.
- Arbeitszeit steht im Vertrag, nicht „24 Stunden“, sondern Stunden am Tag und freie Tage.
- Gesamtsumme im Monat ist ausgewiesen: Pauschale, Gebühren, Reisekosten, Kost und Logis.
- Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit sind genannt, Wechsel und Vertretung bei Krankheit geregelt.
- Zahlung per Rechnung und Überweisung, keine Barzahlung.
- Ansprechperson der Agentur mit Telefonnummer, auch am Wochenende.
- Deutschkenntnisse konkret beschrieben, idealerweise mit Telefonat vor der Entscheidung.
Was nicht in diese Liste gehört: Versprechen wie „rund um die Uhr im Einsatz“ oder „ohne Papierkram“. Beides deutet auf Verträge hin, die dem Arbeitsrecht widersprechen.
Beispiel
Die Person in diesem Beispiel ist erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).
Herr K., 84, lebt allein im eigenen Haus, hat Pflegegrad 3 und beginnende Demenz. Seine Tochter wohnt 200 Kilometer entfernt. Ein Heimplatz würde im ersten Jahr rund 3.364 Euro Eigenanteil kosten. Die Familie entscheidet sich für eine Betreuungskraft im Entsendemodell mit guten Deutschkenntnissen und Demenz-Erfahrung.
| Position | Betrag im Monat |
|---|---|
| Betreuungspauschale inkl. Vermittlung (Richtwert, gute Deutschkenntnisse, Demenz-Aufschlag) | 3.050 bis 3.700 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 (§ 37) | − 599 € |
| Verhinderungspflege, Jahresbetrag anteilig (§ 42a), bis zu | − 295 € |
| Steuerermäßigung § 35a, bis zu | − 333 € |
| Eigenanteil | rund 1.820 bis 2.470 € |
| Kost und Logis zusätzlich (Richtwert) | 300 bis 400 € |
Die Tochter bleibt Pflegeperson im Sinne der Pflegekasse und organisiert die Wechsel. Nach einem Jahr hat sie die Betreuungskraft zweimal gewechselt, weil die Chemie nicht stimmte. Das ist im Entsendemodell üblich und im Vertrag ohne Zusatzkosten geregelt.
Hinweis: Der größte Fehler bei der Auswahl ist, nur den Einstiegspreis zu vergleichen. Zwei Anbieter mit 2.500 und 3.000 Euro können am Ende gleich teuer sein, wenn beim ersten Vermittlung, Reise und Versicherung getrennt hinzukommen.
Anbieter im Überblick
Die folgenden Vermittler und Agenturen nennen ihre Einstiegspreise und Modelle auf der eigenen Website, Stand 09/2026; Partner stehen oben, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Die Beträge sind Einstiegswerte je Monat, der Vergleich lohnt nur über die Gesamtsumme mit Kost und Logis, Reise und Vermittlung.
| Anbieter | Modell | Preis ab | Link |
|---|---|---|---|
| pflege.de | Vermittlung über das Pflegeportal, alle Modelle | ab 2.500 € laut Portal | Zum Anbieter* |
| 24h-Pflege-Check | Entsendung, Anstellung, Selbständige | ab 1.900 € | Zum Anbieter |
| Diadema Pflege | Entsendung | ab 3.015 € | Zum Anbieter |
| Pflegehelden | Entsendung, Selbständige | ab 2.850 € | Zum Anbieter |
| Hausengel | Selbständige (Franchise-Modell) | ab 2.500 € | Zum Anbieter |
| Promedica24 | Entsendung | ab 3.150 € | Zum Anbieter |
Externe Links ohne Vergütung; Partnerlinks, für die wir eine Vergütung erhalten, sind mit * gekennzeichnet. Alle Angaben laut Anbieterseiten, ohne Gewähr. Den Eigenanteil nach Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuer zeigt dir der 24-Stunden-Betreuung Kosten-Schätzer, dort steht auch der ausführliche Anbietervergleich.
Pflegereform 2027: was sich an der Finanzierung ändert
Der Regierungsentwurf der Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, hebt das Pflegegeld als Entlastungsbudget auf 380 bis 1.080 Euro an und streicht dafür die Verhinderungspflege als eigene Leistung. Wer sie heute voll für die Betreuungskraft einsetzt, hätte je nach Pflegegrad rund 205 bis 264 Euro mehr Eigenanteil im Monat; wer sie nicht nutzt, hätte etwas weniger. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Die Rechnung je Pflegegrad steht auf der Seite 24-Stunden-Betreuung und Pflegereform.
Das solltest du jetzt tun
- Kosten schätzen mit dem Kosten-Schätzer für 24-Stunden-Betreuung, einmal mit Grundkenntnissen und einmal mit guten Deutschkenntnissen.
- Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad 2 fehlt das Pflegegeld. Antrag und Ablauf auf Pflegegrad beantragen.
- Zwei bis drei Angebote einholen und die Gesamtsumme im Monat vergleichen. Die Anbieterübersicht unter dem Rechner zeigt Modelle, Preise und Kündigungsregeln laut Anbieterseiten.
- Vertrag mit der Checkliste prüfen, insbesondere A1-Bescheinigung und Arbeitszeit.
- Verhinderungspflege planen: Der Jahresbetrag von 3.539 Euro deckt Wochen ab, in denen die Betreuungskraft die Angehörigen ersetzt. Regeln auf der Seite Verhinderungspflege.
- Belege sammeln für die Steuererklärung: Rechnungen und Überweisungen, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung im Jahr.
* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.
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Häufige Fragen
Quellen
- § 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Stand 2025-07-01)
- § 39 SGB XI: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Stand 2025-07-01)
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (Stand 2025-07-01)
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag (Stand 2025-01-01)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen (Stand 2025-01-01)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (Stand 2025-01-01)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 im Kurzüberblick (PDF, Stand 04.11.2025) (Stand 2025-11-04)
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal? (Stand 2026-08-13)
- Verbraucherzentrale: Betreuung im Entsendemodell, bitte nur mit A1-Bescheinigung (Stand 2026-08-13)
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Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
02.10.2026
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