Pflege organisieren
Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen, Leistungen und Antrag 2026
Ein Pflegegrad ist die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Er wird von der Pflegekasse nach einer Begutachtung anhand von Punkten in sechs Lebensbereichen vergeben, von 12,5 Punkten für Pflegegrad 1 bis 90 Punkten für Pflegegrad 5. Vom Pflegegrad hängen alle Leistungen ab: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Zuschüsse.
Themen in diesem Bereich
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Pflegegrad-Punkte-Tabelle: Pflegegrad 1 ab 12,5, 2 ab 27, 3 ab 47,5, 4 ab 70, 5 ab 90 Punkten. Wie die sechs Module gewichtet werden und Punkte entstehen, mit Beispiel.
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Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu jeder Leistung der Pflegeversicherung. Ohne ihn gibt es kein Pflegegeld, keinen Pflegedienst auf Kosten der Kasse, keine Pflegebox, keinen Zuschuss zum Badumbau. Mit ihm entscheidet sich, ob im Monat 131 Euro oder 2.299 Euro zur Verfügung stehen. Diese Seite ordnet die fünf Pflegegrade ein, zeigt, was jeder bringt, und führt zu den Detailseiten für Antrag, Begutachtung und Widerspruch. Wer wissen will, welcher Pflegegrad im eigenen Fall realistisch ist, startet mit dem Pflegegrad-Rechner.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegebedürftig ist nach § 14 SGB XI, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe braucht. Wie stark, ergibt sich aus Punkten in sechs Modulen (§ 15 SGB XI): Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbständigkeit | Typische Situation |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | Hilfe im Haushalt, Unsicherheit beim Gehen, leichte Vergesslichkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | Hilfe beim Duschen, Anziehen, Medikamente richten |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | Hilfe bei fast aller Körperpflege, auch nachts, oft Demenz |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst | weitgehend bettlägerig oder Rollstuhl, Hilfe bei allem |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst mit besonderen Anforderungen | vollständige Abhängigkeit, oft Sondenernährung oder Beatmung |
Die Punkte entstehen nicht durch Addition, sondern durch Gewichtung: Selbstversorgung zählt 40 Prozent, Umgang mit Krankheit 20 Prozent, Mobilität 10 Prozent, Alltagsgestaltung 15 Prozent, und von den Modulen Kognition und Verhalten zählt nur das höhere mit 15 Prozent. Den Rechenweg mit Beispielen zeigt die Seite Pflegegrad-Punkte. Wer noch in Pflegestufen denkt, findet die Umrechnung auf der Seite Pflegestufe und Pflegegrad.
Was die Pflegekasse je Pflegegrad zahlt
Monatliche Leistungen, Stand 1. Juli 2025, gültig auch 2026:
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tagespflege (§ 41) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Vollstationäre Pflege (§ 43) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Jährlich kommen ab Pflegegrad 2 gemeinsam 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu, einmalig bis 4.180 Euro je Umbaumaßnahme und monatlich 27 Euro Zuschuss zum Hausnotruf, beides schon ab Pflegegrad 1. Die vollständige Übersicht mit allen Paragrafen steht auf der Seite Leistungen der Pflegekasse.
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit dem 1. Juli 2025. Die nächste regelmäßige Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der Pflegegeld und Verhinderungspflege ab 2027 zu einem Entlastungsbudget zusammenfassen will; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Was der Entwurf vorsieht, erklärt die Seite Pflegereform.
Je Pflegegrad: was dir zusteht
Jeder Pflegegrad hat eine eigene Seite mit allen Leistungen, Beispielrechnungen und häufigen Fragen. Die Geldfrage beantworten zusätzlich die Seiten „Wie viel Geld“:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnumfeldverbesserung und Beratung. Details: Pflegegrad 1, Voraussetzungen, Wie viel Geld, Pflegehilfsmittel.
- Pflegegrad 2: Einstieg ins Pflegegeld mit 347 Euro, 796 Euro Sachleistung, Verhinderungspflege. Details: Pflegegrad 2, Voraussetzungen, Wie viel Geld.
- Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld, 1.497 Euro Sachleistung; hier wird die Kombination mit einem Pflegedienst für die meisten Familien nötig. Details: Pflegegrad 3, Voraussetzungen, Wie viel Geld.
- Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld, 1.859 Euro Sachleistung, vierteljährlicher Beratungseinsatz. Details: Pflegegrad 4, Voraussetzungen, Wie viel Geld.
- Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld, 2.299 Euro Sachleistung, im Heim 2.096 Euro. Details: Pflegegrad 5, Voraussetzungen, Wie viel Geld.
Der Weg zum Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse, formlos, telefonisch oder schriftlich. Ab diesem Monat gelten die Leistungen rückwirkend. Anleitung: Pflegegrad beantragen.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, meist 45 bis 90 Minuten. Vorbereitung mit dem Pflegetagebuch, Ablauf auf der Seite Begutachtung. Wie viel Zeit die Pflege je Verrichtung typischerweise braucht, zeigt die Zeitaufwand-Tabelle.
- Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen, mit Gutachten. Bei Verzögerung, die nicht an dir liegt, zahlt die Kasse 70 Euro je begonnener Woche (§ 18c SGB XI).
- Bei zu niedriger Einstufung: Widerspruch innerhalb eines Monats, formlos, kostenlos.
- Bei Verschlechterung: Höherstufung beantragen, gleiches Verfahren.
Beispiel: Zwei Punkte entscheiden
Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).
Herr S., 77, kommt im Gutachten auf 46 Punkte, Pflegegrad 2. Seine Frau hatte beim Hausbesuch nicht erwähnt, dass sie ihn nachts zweimal zur Toilette begleitet und ihm die Kompressionsstrümpfe anzieht. Mit diesen beiden Angaben liegt der Wert bei 49 Punkten, Pflegegrad 3. Der Unterschied im Monat:
| Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 252 € |
| Pflegesachleistung | 796 € | 1.497 € | 701 € |
| Vollstationär | 805 € | 1.319 € | 514 € |
Über ein Jahr sind das beim Pflegegeld 3.024 Euro. Der Widerspruch mit Pflegetagebuch hat die Familie zwei Abende gekostet.
Hinweis: Die Grenzen zwischen den Pflegegraden liegen eng. Erfolgreiche Widersprüche stützen sich typischerweise auf wenige Kriterien, die beim Hausbesuch nicht zur Sprache kamen. Das Pflegetagebuch ist deshalb kein Formular für Ordnungsliebende, sondern bares Geld.
Das solltest du jetzt tun
- Pflegegrad einschätzen mit dem Pflegegrad-Rechner, er nutzt dieselben Module wie der Medizinische Dienst.
- Antrag stellen, sobald Hilfe regelmäßig nötig ist: Pflegegrad beantragen.
- Pflegetagebuch führen mit der Vorlage, zwei bis drei Wochen vor dem Hausbesuch.
- Nach dem Bescheid Leistungen abrufen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegebox, Verhinderungspflege.
- Gutachten prüfen und bei Abweichungen Widerspruch einlegen.