Zum Inhalt springen

Pflege organisieren

Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht, also eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit hat. Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, 42 Euro für Pflegehilfsmittel, bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Umbauten, den Hausnotruf-Zuschuss und kostenlose Pflegeberatung. Pflegegrad 1 gibt es erst seit 2017, eine entsprechende Pflegestufe existierte vorher nicht.

Pflegegrad 1 von 5: Balkendiagramm mit hervorgehobener Stufe 1
Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad in Euro pro Monat (Stand 2025, Quelle: SGB XI)
LeistungGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tagespflege (§ 41)–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Jahresbetrag (§ 42a)–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Voraussetzungen: Punkte und typische Situationen

Pflegegrad 1 ist die niedrigste von fünf Stufen und bedeutet nach § 15 SGB XI eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten durch Medicproof) werden sechs Lebensbereiche, die Module, bewertet. Die gewichteten Punkte aus allen Modulen ergeben zusammen den Pflegegrad:

Gesamtpunkte Pflegegrad
12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Pflegegrad 4
90 bis 100 Pflegegrad 5

Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Die Schwelle ist niedrig: Schon Hilfe in zwei oder drei Bereichen des Alltags reicht oft. Weil die Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird, führt fast jede regelmäßige Hilfe beim Duschen zusammen mit einer weiteren Einschränkung zu Pflegegrad 1.

Drei typische Situationen:

Frau S., 78, Arthrose in Hüfte und Händen. Sie geht in der Wohnung ohne Hilfe, braucht aber jemanden zum Treppensteigen (Modul 1: 2 Einzelpunkte, gewichtet 2,5). Duschen geht nur mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen und beim Waschen der Füße, Strümpfe und Schuhe kann sie nicht mehr allein anziehen (Modul 4: 4 Einzelpunkte, gewichtet 10). Die Kompressionsstrümpfe zieht ihr morgens die Tochter an, und die Tablettendose richtet die Tochter wöchentlich (Modul 5: 1 Punkt, gewichtet 5). Ergebnis: 17,5 Punkte, Pflegegrad 1.

Herr L., 83, nachlassendes Gedächtnis ohne Demenz-Diagnose. Körperlich fit. Er vergisst Termine und Namen, verliert bei komplizierten Gesprächen den Faden und braucht Erinnerung für Medikamente (Modul 2: 4 Einzelpunkte, gewichtet 3,75). Beim Duschen soll jemand in der Nähe sein, weil er einmal gestürzt ist, Rasieren gelingt nicht mehr sauber (Modul 4: 3 Punkte, gewichtet 10). Er plant seinen Tag nicht mehr selbst und geht ohne Anstoß nicht mehr aus dem Haus (Modul 6: 3 Punkte, gewichtet 3,75). Ergebnis: 17,5 Punkte, Pflegegrad 1.

Frau T., 69, Diabetes mit Folgeschäden und Sehschwäche. Gehen und Sitzen kein Problem (Modul 1: 0). Beim Waschen des Rückens, beim Duschen und bei der Fußpflege braucht sie Hilfe, das Kleinschneiden von Fleisch klappt nicht mehr sicher (Modul 4: 6 Punkte, gewichtet 10). Zweimal täglich Insulin spritzt sie selbst, aber die Blutzuckermessung und die Wundversorgung am Fuß dreimal pro Woche übernimmt ihr Mann, dazu wöchentliche Arztbesuche mit Begleitung (Modul 5: 3 Punkte, gewichtet 10). Ergebnis: 20 Punkte, Pflegegrad 1. Sobald die Wundversorgung täglich nötig wird, rutscht sie Richtung Pflegegrad 2.

Mit dem Pflegegrad-Rechner kannst du deine Situation nach demselben Schema durchgehen. Er zeigt auch, wie viele Punkte bis Pflegegrad 2 fehlen.

Diese Leistungen stehen dir zu

Die Tabelle oben vergleicht alle Pflegegrade. Auffällig: Bei Pflegegrad 1 stehen in den ersten beiden Zeilen Striche. § 28a SGB XI regelt, was stattdessen gilt.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI)

Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung erstattet für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, in manchen Bundesländern auch Nachbarschaftshilfe durch Privatpersonen
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, bei Pflegegrad 1 ausnahmsweise auch für körperbezogene Pflege wie Hilfe beim Duschen
  • Tagespflege und Kurzzeitpflege (Eigenanteil)

Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an. Was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht abgerufen ist, verfällt. Wer den Betrag ein Jahr lang nicht nutzt, hat also 1.572 Euro angespart, die für eine Kurzzeitpflege oder einen größeren Betreuungseinsatz reichen. Welche Anbieter in deinem Bundesland anerkannt sind, erklärt der Entlastungsbetrag-Hub.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Viele lassen sich das als Pflegebox monatlich liefern; der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, du zahlst nichts. Voraussetzung ist Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde. Technische Hilfsmittel wie Duschhocker, Haltegriffe, Rollator oder Badewannenlift laufen zusätzlich auf Rezept über die Krankenkasse.

Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Für Umbauten, die die Selbständigkeit erhalten: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe, Treppenlift. Der Zuschuss gilt in voller Höhe schon bei Pflegegrad 1, das wissen viele nicht. Er wird je Maßnahme gezahlt; verschlechtert sich die Situation später, kann erneut beantragt werden. Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann bauen.

Hausnotruf: 27 Euro Zuschuss im Monat

Wer zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst telefonieren könnte, bekommt die Grundgebühr eines Hausnotrufs bis 27 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattet. Gerade bei Pflegegrad 1, wo die Person noch viel allein ist, ist das oft die Leistung mit dem größten Sicherheitsgewinn. Eigenanteil je Anbieter, Antrag und was 2027 bleibt: Hausnotruf bei Pflegegrad 1.

Pflegeberatung und Beratungseinsatz (§ 7a, § 37 Abs. 3 SGB XI)

Die Pflegeberatung nach § 7a ist kostenlos und steht dir bei jeder Frage zu, telefonisch, in einem Pflegestützpunkt oder zu Hause. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 ist bei Pflegegrad 1 freiwillig (halbjährlich möglich), bei den höheren Pflegegraden Pflicht. Nutze ihn: Die Pflegefachkraft sieht oft früh, wann eine Höherstufung ansteht.

Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI)

Kostenlose Schulungen, in denen Angehörige lernen, rückenschonend zu helfen, mit Demenz umzugehen oder Stürze zu vermeiden. Auf Wunsch auch als Einzelschulung zu Hause.

Wohngruppenzuschlag: 224 Euro im Monat (§ 38a SGB XI)

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen lebt, bekommt 224 Euro monatlich zusätzlich, um eine gemeinsame Präsenzkraft zu finanzieren.

Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI)

Bis 40 Euro im Monat für zugelassene Apps, etwa zum Gedächtnistraining oder zur Sturzprävention, plus bis 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen (BMG-Leistungsübersicht 2026).

Vollstationäre Pflege: 131 Euro Zuschuss (§ 43 Abs. 3 SGB XI)

Wer trotz Pflegegrad 1 ins Heim zieht, bekommt nur 131 Euro monatlich. Der Leistungszuschlag auf den Pflegekosten-Eigenanteil nach § 43c gilt erst ab Pflegegrad 2. Die Kosten eines Heimplatzes trägst du also fast vollständig selbst, was der Pflegeheim-Kosten-Rechner zeigt.

Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt

Kein Pflegegeld (§ 37), keine Pflegesachleistung (§ 36), keine Tagespflege als eigene Leistung (§ 41), keine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem Jahresbetrag (§ 42a), keine Rentenbeiträge für die Pflegeperson (§ 44). Diese Leistungen beginnen alle bei Pflegegrad 2, wo dann 347 Euro Pflegegeld und 796 Euro Sachleistung dazukommen. Deshalb lohnt es sich, bei jeder Verschlechterung eine Höherstufung zu prüfen.

Beispielrechnung

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Familie Hoffmann: Der Vater, 80, hat Pflegegrad 1 und wohnt allein im eigenen Haus. Der Sohn wohnt zwanzig Minuten entfernt, kommt zweimal pro Woche und telefoniert täglich. Der Vater braucht Hilfe beim Duschen, bei der Hausarbeit und bei Behördengängen.

Leistung Betrag pro Monat Wer zahlt
Haushaltshilfe eines anerkannten Anbieters, 1 × 3 Stunden pro Woche (ca. 32 €/Stunde) 131 € von 416 € Pflegekasse (Entlastungsbetrag), Rest 285 € selbst
Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion, Bettschutz 42 € Pflegekasse (Pflegehilfsmittel)
Hausnotruf-Grundgebühr 27 € Pflegekasse
Duschhocker und zwei Haltegriffe (einmalig, auf Rezept) ca. 10 € Zuzahlung Krankenkasse, Rest Zuzahlung
Bodengleiche Dusche (einmalig, 6.800 €) 4.180 € Pflegekasse (Wohnumfeldverbesserung), 2.620 € selbst
Laufende Kassenleistungen 200,00 €

Der Sohn hilft beim Duschen selbst, dafür gibt es bei Pflegegrad 1 kein Geld. Die Familie zahlt monatlich rund 285 Euro für die Haushaltshilfe zu. Alternative: Die Haushaltshilfe auf zwei Stunden pro Woche reduzieren, dann deckt der Entlastungsbetrag fast alles. Hätte der Vater Pflegegrad 2, kämen 347 Euro Pflegegeld dazu, und die Haushaltshilfe wäre über die umgewandelte Sachleistung finanzierbar. Was der Unterschied konkret ausmacht, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

Hinweis: Bei Pflegegrad 1 wird der Zuschuss für den Badumbau leicht übersehen: Die Pflegekasse gibt bis zu 4.180 Euro dazu, wenn der Antrag mit Kostenvoranschlag vor Baubeginn gestellt wird. Der Antrag ist formlos.

Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1: warum das nicht dasselbe ist

Bis Ende 2016 gab es die Pflegestufen 1, 2 und 3 sowie die „Pflegestufe 0“ für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, meist Demenz. Zum 1. Januar 2017 wurden daraus fünf Pflegegrade. Die Überleitung sah so aus:

Alte Einstufung Neuer Pflegegrad
keine Pflegestufe Pflegegrad 1 (neu, nur nach neuer Begutachtung)
Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Härtefall Pflegegrad 5

Pflegegrad 1 hatte also keine Entsprechung im alten System. Er wurde eingeführt, damit Menschen mit geringem Hilfebedarf früh Unterstützung bekommen und ein Heimeinzug hinausgezögert wird. Niemand wurde 2017 in Pflegegrad 1 übergeleitet; wer ihn hat, wurde nach dem neuen Begutachtungsinstrument eingestuft. Wer heute nach „Pflegestufe 1“ sucht und die alten Leistungen im Kopf hat, sollte auf die Seite Pflegegrad 2 schauen: Dort stehen die 347 Euro Pflegegeld, die es früher bei Pflegestufe 1 gab. Die vollständige Gegenüberstellung findest du unter Pflegestufe und Pflegegrad.

Pflegegrad beantragen und Begutachtung

Der Antrag ist formlos: Ein Anruf oder ein kurzer Brief an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse) genügt, das Formular kommt dann per Post. Merke dir das Antragsdatum, denn ab diesem Tag werden Leistungen rückwirkend gezahlt.

So läuft es ab:

  1. Terminvereinbarung durch den Medizinischen Dienst, meist innerhalb von zwei bis drei Wochen. Der Besuch findet zu Hause statt.
  2. Vorbereitung: Zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen. Arztbriefe, Medikamentenplan und die Liste der Hilfsmittel bereitlegen. Die Person, die regelmäßig hilft, sollte dabei sein.
  3. Begutachtung: Etwa 45 bis 60 Minuten. Die Gutachterin geht die sechs Module durch und lässt sich Handlungen zeigen, etwa das Aufstehen vom Stuhl. Gerade bei Pflegegrad 1 ist wichtig, die kleinen Hilfen zu benennen: Strümpfe anziehen, Rücken waschen, Tabletten richten, Begleitung zum Arzt.
  4. Bescheid: Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Verzögert die Kasse ohne Grund, muss sie 70 Euro je angefangene Woche zahlen.
  5. Gutachten anfordern und prüfen, ob alle Einschränkungen erfasst sind.

Der ganze Ablauf mit Musterformulierungen steht unter Pflegegrad beantragen, die Details zum Termin unter Begutachtung.

Häufige Fehler und Grenzfälle

Gar nicht erst beantragen. Viele halten Pflegegrad 1 für „nicht der Rede wert“, weil es kein Pflegegeld gibt. Dabei sind Entlastungsbetrag, Pflegebox, Hausnotruf und Umbauzuschuss zusammen schnell mehrere tausend Euro im Jahr wert. Außerdem ist ein bestehender Pflegegrad die Grundlage für eine spätere Höherstufung.

Den Entlastungsbetrag verfallen lassen. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nur gegen Rechnung anerkannter Anbieter. Wer keinen Anbieter findet, verliert im Jahr 1.572 Euro. Frage bei der Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt nach der Anbieterliste für dein Bundesland.

Nur Angehörige, kein Anbieter. Der Entlastungsbetrag darf in den meisten Bundesländern nicht an Ehepartner, Kinder oder Enkel gezahlt werden, auch nicht als Nachbarschaftshilfe. Wer die Mutter selbst versorgt und dafür 131 Euro abrechnen will, bekommt eine Absage. Erlaubt sind je nach Land geschulte Einzelpersonen außerhalb der Familie, in einigen Ländern auch Nachbarn nach einer Registrierung. Prüfe die Regel deines Bundeslands, bevor du jemanden beauftragst.

Grenzfall knapp unter 27 Punkten. Liegt das Gutachten bei 24 oder 25 Punkten, lohnt sich ein genauer Blick: Wurde die Hilfe beim Duschen als „überwiegend selbständig“ (1 Punkt) statt „überwiegend unselbständig“ (2 Punkte) bewertet? Wurden Medikamente, Kompressionsstrümpfe und Arztbegleitung in Modul 5 gezählt? Zwei zusätzliche Einzelpunkte in Modul 4 können den Sprung von 10 auf 20 gewichtete Punkte bedeuten. Dann Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen.

Verschlechterung nicht melden. Pflegegrad 1 ist oft ein Übergangsstadium. Wird die Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen mehr, oder kommen nächtliche Einsätze dazu, stelle einen Antrag auf Höherstufung. Die Begutachtung läuft dann erneut, wieder mit Pflegetagebuch.

Heimeinzug bei Pflegegrad 1. Finanziell fast immer ein Fehler, weil die Kasse nur 131 Euro zahlt. Betreutes Wohnen oder eine ambulant betreute Wohngruppe mit Wohngruppenzuschlag sind meist die bessere Lösung.

Hilfsmittel auf Rezept: was zusätzlich zur Pflegekasse geht

Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur ein Teil. Technische Hilfsmittel, die die Selbständigkeit sichern, laufen über die Krankenkasse nach § 33 SGB V und sind unabhängig vom Pflegegrad. Die Hausärztin stellt ein Rezept aus, die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei Pflegegrad 1 besonders relevant:

  • Duschhocker, Badewannenbrett, Haltegriffe: verhindern Stürze im Bad, dem häufigsten Unfallort.
  • Rollator: auf Rezept als Standardmodell; leichtere Modelle gegen Aufpreis.
  • Toilettensitzerhöhung und Aufstehhilfe: bei Hüft- oder Knieproblemen.
  • Greifzange, Strumpfanzieher, Langgriff-Schwamm: kleine Helfer, die oft schon die Hilfe beim Anziehen überflüssig machen.

Größere Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf übernimmt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 1, wenn sie die Pflege erleichtern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Auch das geht ab Pflegegrad 1. Bei der Begutachtung empfiehlt die Gutachterin oft schon konkrete Hilfsmittel; diese Empfehlung gilt als Antrag, du brauchst dann kein Rezept mehr.

Wie lange gilt Pflegegrad 1? Befristung und Wiederholungsbegutachtung

Ein Pflegegrad wird in der Regel unbefristet bewilligt. Die Pflegekasse kann aber eine Wiederholungsbegutachtung anordnen, wenn das Gutachten eine Besserung erwarten lässt, zum Beispiel nach einer Operation oder Reha. Im Bescheid steht dann ein Datum. Bei chronischen Erkrankungen und im hohen Alter ist das selten.

Andersherum kannst du jederzeit eine neue Begutachtung beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert. Für Pflegegrad 1 gilt dabei eine Besonderheit: Weil der Punkteabstand zu Pflegegrad 2 klein ist (27 statt 12,5 Punkte), führt oft schon eine einzige neue Einschränkung zum höheren Pflegegrad. Typische Auslöser:

  • Hilfe beim Waschen wird täglich nötig statt nur beim Duschen.
  • Nächtliche Toilettengänge brauchen Begleitung.
  • Ein Sturz mit anschließender Angst, allein zu gehen.
  • Medikamente müssen täglich gestellt und die Einnahme kontrolliert werden.
  • Eine Demenz-Diagnose kommt dazu, Modul 2 und 3 steigen.

Halte in solchen Phasen das Pflegetagebuch wieder für zwei Wochen und stelle dann den Antrag auf Höherstufung. Die Leistungen des höheren Pflegegrads gelten ab dem Antragsdatum, nicht ab dem Bescheid.

Pflegegrad 1 und Beruf: was pflegende Angehörige nutzen können

Auch bei Pflegegrad 1 gelten die Rechte berufstätiger Angehöriger aus dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz. Du kannst dich bis zu zehn Arbeitstage im Jahr kurzfristig freistellen lassen, um eine akute Pflegesituation zu organisieren, und erhältst dafür Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse in Höhe von etwa 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Für längere Auszeiten gibt es die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten (unbezahlt, mit Kündigungsschutz, in Betrieben ab 16 Beschäftigten) und die Familienpflegezeit mit bis zu 24 Monaten Teilzeit. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, mindestens Pflegegrad 1.

Rentenbeiträge für die Pflegeperson (§ 44) gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche. Auch das ist ein Grund, eine Höherstufung nicht aufzuschieben.

Pflegereform: was der Entwurf für Pflegegrad 1 plant

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, würde Pflegegrad 1 ab 2027 deutlich verändern. Die Schwelle soll von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro und die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen bei Pflegegrad 1 entfallen, zusammen bis zu 2.076 Euro im Jahr; auch der Heimzuschuss von 131 Euro entfällt für Neufälle (wer ihn 2026 schon bezieht, behält ihn). Die als Ausgleich vorgesehene Pflegebegleitung startet erst 2029. Der Wohnumfeld-Zuschuss, der Hausnotruf und technische Pflegehilfsmittel bleiben. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Nach dem Entwurf gilt das Recht am Tag des Antrags, und wer schon einen Pflegegrad hat, kann ihn nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen verlieren. Wer einen Antrag plant, sollte ihn noch 2026 stellen und die Pflegebox jetzt beantragen. Was genau wegfällt, was bleibt und was du bis Jahresende tun solltest, steht auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027; den Stand des Verfahrens findest du auf der Seite Pflegereform.

Das solltest du jetzt tun

  1. Punkte prüfen: Mit dem Pflegegrad-Rechner siehst du, ob Pflegegrad 1 passt oder ob die Hilfe schon für Pflegegrad 2 reicht, was 347 Euro Pflegegeld mehr bedeutet.
  2. Leistungen abrufen: Beantrage die Pflegebox und den Hausnotruf, beides kostet dich nichts. Suche über die Pflegekasse einen anerkannten Anbieter für den Entlastungsbetrag, damit die 131 Euro monatlich nicht verfallen.
  3. Begutachtung vorbereiten oder Widerspruch prüfen: Lade die Pflegetagebuch-Vorlage herunter. Wenn der Bescheid knapp ausgefallen ist, hilft die Widerspruchs-Vorlage.

Häufige Fragen