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Rechner · Stand 2026

Pflegegrad-Rechner 2026: Punkte nach dem Begutachtungsinstrument (NBA)

Beantworte die Fragen der sechs Module und sieh sofort, welcher Pflegegrad sich aus den gewichteten Punkten ergibt.

Modul 1: Mobilität

1.1 Positionswechsel im Bett
1.2 Halten einer stabilen Sitzposition
1.3 Umsetzen
1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
1.5 Treppensteigen

Dein Ergebnis

Gesamtpunkte

0,0

Noch kein Pflegegrad, unter 12,5 Punkte

Noch 12,5 Punkte bis Pflegegrad 1

Punkte je Modul mit Schweregrad und Gewichtung
ModulRohGradPunkte
1. Mobilitätkeine Beeinträchtigung0,000,0
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeitenkeine Beeinträchtigung0,000,0
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzählt nicht, Modul 2 oder 3 ist höher0,000,0
4. Selbstversorgungkeine Beeinträchtigung0,000,0
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungenkeine Beeinträchtigung0,000,0
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontaktekeine Beeinträchtigung0,000,0

Unverbindliche Einschätzung nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI, rechnet im Browser, nichts wird gespeichert. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse nach Begutachtung fest.

So funktioniert die Begutachtung

Nach dem Antrag bei der Pflegekasse kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter in die Wohnung. Gefragt wird nicht, wie viele Minuten die Pflege dauert, sondern wie selbständig die Person ihren Alltag bewältigt. Jedes Kriterium erhält Einzelpunkte, die zu Modulpunkten addiert und anschließend gewichtet werden.

Für die Einschätzung zählt der Zustand über mehrere Tage, nicht der beste Moment. Wer Hilfen und Auffälligkeiten vorher zwei Wochen notiert, kann beim Termin genauer antworten.

Die sechs Module

Module und ihre Gewichtung
ModulLebensbereichGewichtung
Modul 1Mobilität10 %
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
Modul 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
Modul 6Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Die Module 2 und 3 teilen sich die 15 Prozent: gewertet wird nur das Modul mit der höheren gewichteten Punktzahl. Deshalb ergeben die Gewichte zusammen 100 Prozent.

Punktegrenzen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90

Gesamtpunkte und Pflegegrad nach § 15 Abs. 3 SGB XI
GesamtpunkteErgebnis
unter 12,5Kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Häufige Fragen zum Pflegegrad