So funktioniert die Begutachtung
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter in die Wohnung. Gefragt wird nicht, wie viele Minuten die Pflege dauert, sondern wie selbständig die Person ihren Alltag bewältigt. Jedes Kriterium erhält Einzelpunkte, die zu Modulpunkten addiert und anschließend gewichtet werden.
Für die Einschätzung zählt der Zustand über mehrere Tage, nicht der beste Moment. Wer Hilfen und Auffälligkeiten vorher zwei Wochen notiert, kann beim Termin genauer antworten.
Die sechs Module
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| Modul 1 | Mobilität | 10 % |
| Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % |
| Modul 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % |
| Modul 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| Modul 5 | Umgang mit Krankheit und Therapie | 20 % |
| Modul 6 | Alltagsleben und soziale Kontakte | 15 % |
Die Module 2 und 3 teilen sich die 15 Prozent: gewertet wird nur das Modul mit der höheren gewichteten Punktzahl. Deshalb ergeben die Gewichte zusammen 100 Prozent.
Punktegrenzen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90
| Gesamtpunkte | Ergebnis |
|---|---|
| unter 12,5 | Kein Pflegegrad |
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |