Pflege organisieren
Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro im Monat für Pflegegrad 1 bis 5, Verwendung, Ansparen, Abrechnung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro im Monat und steht jedem zu, der mit Pflegegrad 1 bis 5 zu Hause versorgt wird, unabhängig vom Pflegegeld. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet, etwa für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege oder Kurzzeitpflege durch anerkannte Anbieter. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Der Entlastungsbetrag ist die Leistung, die jeder mit Pflegegrad bekommt und die trotzdem am seltensten genutzt wird. 131 Euro im Monat, 1.572 Euro im Jahr, für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Pflegeberatungsstellen berichten, dass ein großer Teil der Ansprüche ungenutzt bleibt, weil die Familien nicht wissen, wofür sie das Geld einsetzen dürfen, oder weil sie glauben, es werde bar ausgezahlt. Diese Seite erklärt die Höhe, die erlaubte Verwendung je Pflegegrad, die Ansparregel bis zum 30. Juni, den Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent der Sachleistung und die Abrechnung mit der Kasse. Wie sich der Entlastungsbetrag mit Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert, rechnest du mit dem Pflegegeld-Rechner durch.
Entlastungsbetrag 2026: Höhe und Anspruch
Der Entlastungsbetrag steht in § 45b SGB XI. Er beträgt seit dem 1. Januar 2025 131 Euro im Kalendermonat und gilt für alle Pflegegrade gleich.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag im Monat (§ 45b) | Im Jahr | Zusätzlich: Umwandlung Sachleistung (§ 45a Abs. 4, bis 40 %) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | 1.572 € | kein Sachleistungsanspruch |
| Pflegegrad 2 | 131 € | 1.572 € | bis 318,40 € im Monat |
| Pflegegrad 3 | 131 € | 1.572 € | bis 598,80 € im Monat |
| Pflegegrad 4 | 131 € | 1.572 € | bis 743,60 € im Monat |
| Pflegegrad 5 | 131 € | 1.572 € | bis 919,60 € im Monat |
Die Voraussetzungen:
- Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Der Entlastungsbetrag ist die einzige Geldleistung, die schon bei Pflegegrad 1 gezahlt wird.
- Häusliche Pflege. Die Person lebt zu Hause, bei Angehörigen, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Im vollstationären Pflegeheim gibt es keinen Entlastungsbetrag; dort ist die Betreuung im Heimentgelt enthalten.
- Kein eigener Antrag nötig. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad. Beantragt wird nur die Erstattung der einzelnen Rechnungen.
Der Betrag ist zweckgebunden: Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Deshalb wird er nicht als Pauschale überwiesen wie das Pflegegeld, sondern gegen Nachweis erstattet. Das ist der wichtigste Unterschied und der Grund, warum so viel Geld liegen bleibt.
Der Entlastungsbetrag wird nicht angerechnet: nicht auf das Pflegegeld, nicht auf die Pflegesachleistung, nicht auf die Verhinderungspflege. Als zweckgebundene Kostenerstattung zählt er auch nicht als Einkommen bei Grundsicherung oder Grundsicherungsgeld, dem früheren Bürgergeld (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Er kommt immer obendrauf.
Von 2017 bis 2024 betrug der Entlastungsbetrag 125 Euro. Mit der Anpassung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent wurde er auf 131 Euro erhöht. Für 2026 gilt derselbe Wert; die nächste regelmäßige Anpassung nach § 30 SGB XI ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Entlastungsbetrag 2024, 2025, 2026 und 2027 im Überblick
| Zeitraum | Betrag im Monat | Im Jahr | Pflegegrad 1 |
|---|---|---|---|
| 2017 bis 2024 | 125 € | 1.500 € | ja |
| 2025 und 2026, ohne Reform auch 2027 | 131 € | 1.572 € | ja |
| Entwurf der Pflegereform ab 2027 (nicht beschlossen) | bis 175 € als Sozialraumbudget, unter 25 Jahren bis 300 € | bis 2.100 € | nein, stattdessen Pflegebegleitung |
Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, will den Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzen, das nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt und sich nicht mehr ansparen lässt; Pflegegrad 1 soll statt des Betrags eine Pflegebegleitung bekommen. Beschlossen ist das nicht: Der Bundestag berät den Entwurf ab 5. November 2026, der Bundesrat entscheidet am 18. Dezember (Stand 18. Oktober 2026). Bis zur Verkündung gelten die 131 Euro, und angesparte Beträge aus 2026 kannst du nach heutigem Recht bis zum 30. Juni 2027 verwenden. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Sozialraumbudget, der Stand des Verfahrens auf der Seite Pflegereform.
Wofür der Entlastungsbetrag verwendet werden darf
§ 45b Abs. 1 SGB XI nennt genau vier Verwendungszwecke. Alles, was nicht darunter fällt, erstattet die Kasse nicht.
1. Tages- oder Nachtpflege
Die Tagespflege selbst zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 bis 5 mit eigenen Beträgen nach § 41 SGB XI: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Was du selbst trägst, sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, meist 15 bis 25 Euro je Tag. Genau diese Eigenanteile deckt der Entlastungsbetrag. Bei zwei Tagen Tagespflege in der Woche und 18 Euro Eigenanteil je Tag sind das rund 156 Euro im Monat, von denen 131 Euro über den Entlastungsbetrag laufen.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Sachleistungsanspruch auf Tagespflege. Der Entlastungsbetrag ist dann die einzige Finanzierung, und 131 Euro reichen für etwa zwei bis drei Tage im Monat.
2. Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird bei Pflegegrad 2 bis 5 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege bezahlt (3.539 Euro). Auch hier bleiben Unterkunft und Verpflegung als Eigenanteil, die der Entlastungsbetrag übernehmen kann. Bei Pflegegrad 1 finanziert der angesparte Entlastungsbetrag die Kurzzeitpflege komplett, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
3. Leistungen ambulanter Pflegedienste
Hier gilt die wichtigste Einschränkung: Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen (Waschen, Duschen, Anziehen, Toilettengang) eingesetzt werden. Dafür ist die Sachleistung da. Erlaubt sind Betreuung, Begleitung, hauswirtschaftliche Versorgung und Beratung durch den Pflegedienst.
Bei Pflegegrad 1 entfällt diese Einschränkung. Der Pflegedienst darf mit dem Entlastungsbetrag auch die Körperpflege abrechnen. Das macht den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 zur Sachleistung im Kleinformat. Welche Leistungen bei Pflegegrad 1 sonst noch bestehen, steht auf der Seite Pflegegrad 1.
4. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a)
Das ist der größte und flexibelste Topf: Anbieter, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Dazu gehören
- Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter von Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, Agenturen oder als anerkannte Einzelpersonen;
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, meist stundenweise an einem Vormittag;
- Helferkreise mit geschulten Ehrenamtlichen für Betreuung zu Hause;
- Familienentlastende Dienste und Alltagsbegleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Spaziergängen;
- Anerkannte Nachbarschaftshelfer: Privatpersonen, die einen kurzen Kurs absolviert und sich registriert haben. Diese Möglichkeit haben inzwischen die meisten Bundesländer geschaffen, mit unterschiedlichen Regeln zu Kurs, Stundensatz und Verwandtschaft (im Einzelfall bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt erfragen).
Ob ein Anbieter anerkannt ist, siehst du in der Datenbank deines Bundeslands oder du fragst die Pflegekasse. Ohne Anerkennung keine Erstattung, auch wenn die Leistung identisch ist. Der häufigste Fehler ist die Putzhilfe von nebenan, die keine Anerkennung hat: Ihre Rechnung lehnt die Kasse ab. Welche Regeln je Bundesland gelten und wie du eine Privatperson anerkennen lässt, steht auf der Seite Entlastungsbetrag Verwendung. Anbieter und Preise für Haushaltshilfen findest du auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad.
Was nicht geht
Nicht erstattet werden: Bargeld an Angehörige, Einkäufe, Medikamente, Pflegehilfsmittel (dafür gibt es den Pflegebox-Anspruch von 42 Euro), Fahrdienste ohne Anerkennung, Essen auf Rädern (nur der Lieferservice-Anteil bei anerkannten Anbietern), Handwerker, Gartenarbeit, Fußpflege, Friseur. Die Antwort auf die Frage, ob eine Auszahlung möglich ist, lautet nein; was stattdessen geht, steht auf der Seite Entlastungsbetrag auszahlen lassen.
Ansparen und Verfall: die 30.-Juni-Regel
Der Entlastungsbetrag muss nicht monatlich verbraucht werden. Nicht genutzte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen. Wer von Januar bis Juni nichts abrechnet, hat im Juli 917 Euro zur Verfügung.
Was am 31. Dezember übrig ist, verfällt nicht sofort: Es kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach ist der Rest weg.
| Zeitpunkt | Angesparter Entlastungsbetrag (ohne Nutzung, Beispiel Pflegegrad seit Januar 2025) |
|---|---|
| 31. Dezember 2025 | 1.572 € (12 × 131 €) |
| 30. Juni 2026 | 1.572 € aus 2025 plus 786 € aus 2026 = 2.358 € |
| 1. Juli 2026 | Rest aus 2025 verfällt, 786 € aus 2026 bleiben |
| 31. Dezember 2026 | 1.572 € aus 2026 |
Das Ansparen ist sinnvoll, wenn ein größerer Posten ansteht: eine Woche Kurzzeitpflege im Frühjahr, eine intensive Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder mehrere Tagespflege-Tage in der Urlaubszeit der Angehörigen. Wer dagegen regelmäßig eine Haushaltshilfe nutzt, sollte monatlich abrechnen, damit nichts verfällt.
Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Pflegegrad beantragt wurde, nicht erst ab dem Bescheid. Wer im März den Antrag stellt und im Juni den Bescheid bekommt, hat im Juni bereits 524 Euro angespart. Ob du Leistungen aus dieser Zeit rückwirkend abrechnen kannst, hängt davon ab, ob der Anbieter damals anerkannt war. Wie der Antrag läuft, steht auf der Seite Pflegegrad beantragen.
Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Sachleistung zusätzlich
Bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es einen zweiten Weg, Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren: den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, den du nicht für einen Pflegedienst verbrauchst, dürfen für anerkannte Alltagsangebote eingesetzt werden.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (§ 36) | 40 % davon: Umwandlung möglich |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € | 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Der Haken: Was du umwandelst, mindert das Pflegegeld, weil es wie eine genutzte Sachleistung im Rahmen der Kombinationsleistung zählt (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Wer bei Pflegegrad 3 die vollen 598,80 Euro umwandelt, verbraucht 40 Prozent des Sachleistungsbudgets und bekommt nur noch 60 Prozent des Pflegegelds, also 359,40 Euro statt 599 Euro. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Betreuung die Familie wirklich einkauft. Bei einer Haushaltshilfe für zwei Stunden in der Woche zu 30 Euro (rund 260 Euro im Monat) reicht der Entlastungsbetrag fast, und die Umwandlung wäre teuer erkauft. Bei täglicher Betreuung durch einen Alltagsbegleiter kann die Umwandlung dagegen den Unterschied machen. Der Pflegegeld-Rechner zeigt dir die Wirkung auf dein Pflegegeld.
Der Umwandlungsanspruch muss nicht gesondert beantragt werden. Du reichst die Rechnung des anerkannten Anbieters ein und gibst an, dass zuerst der Entlastungsbetrag und dann der Umwandlungsanspruch genutzt werden soll.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Die Abrechnung ist eine Kostenerstattung. Der Ablauf:
- Anbieter prüfen. Ist er nach § 45a anerkannt oder ein zugelassener Pflegedienst, eine Tagespflege oder Kurzzeitpflege? Im Zweifel bei der Kasse nachfragen, bevor du beauftragst.
- Leistung nutzen und Rechnung erhalten. Die Rechnung muss Name der pflegebedürftigen Person, Datum, Art und Umfang der Leistung (Stunden) und den Betrag enthalten. Bei anerkannten Nachbarschaftshelfern reicht in den meisten Ländern eine Quittung mit Anerkennungsnummer.
- Erstattungsformular einreichen. Jede Kasse hat ein Formular „Erstattung Entlastungsbetrag § 45b“. Rechnung beilegen, per Post, App oder Online-Portal senden.
- Erstattung erhalten. Die Kasse überweist bis zu 131 Euro je Monat beziehungsweise den angesparten Betrag auf das Konto der pflegebedürftigen Person, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Abtretung. Viele Anbieter bieten an, direkt mit der Kasse abzurechnen. Dafür unterschreibst du eine Abtretungserklärung. Du bekommst dann keine Rechnung mehr, sondern nur eine Aufstellung, und musst nichts vorstrecken. Das ist bei knapper Liquidität die beste Lösung. Nicht alle Kassen und nicht alle Anbieter machen mit; fragen lohnt sich.
Sammelabrechnung. Du kannst Rechnungen sammeln und mehrere Monate auf einmal einreichen. Die Kasse rechnet dann gegen den angesparten Betrag ab. Achte auf die 30.-Juni-Frist für das Vorjahr: Rechnungen aus 2025 müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht und die Leistung bis dahin erbracht sein.
Das gilt bei Pflegegrad 1 bis 5
Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag ist die Hauptleistung. Kein Pflegegeld, keine Sachleistung, keine Verhinderungspflege. Die 131 Euro dürfen für alles eingesetzt werden, auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst. Dazu kommen 42 Euro Pflegehilfsmittel, 27 Euro Hausnotruf-Zuschuss, 4.180 Euro Wohnumfeldverbesserung und der Beratungseinsatz. Wer bei Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag ein Jahr anspart, kann damit zum Beispiel eine Woche Kurzzeitpflege nach einer Operation finanzieren. Details auf Pflegegrad 1 und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2: 131 Euro plus Umwandlung bis 318,40 Euro. Typische Nutzung: eine Haushaltshilfe für zwei Stunden in der Woche oder ein Tag Tagespflege. Die Körperpflege läuft über die Sachleistung von 796 Euro. Details auf Pflegegrad 2 und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3: 131 Euro plus Umwandlung bis 598,80 Euro. Hier wird die Alltagsbegleitung wichtig, weil die Pflegeperson entlastet werden muss. Der Entlastungsbetrag deckt einen Vormittag Betreuungsgruppe in der Woche oder die Eigenanteile von zwei Tagespflege-Tagen. Details auf Pflegegrad 3 und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4: 131 Euro plus Umwandlung bis 743,60 Euro. Bei Pflegegrad 4 ist die Tagespflege oft die größte Entlastung. Drei Tage in der Woche kosten rund 200 bis 300 Euro Eigenanteil im Monat, von denen der Entlastungsbetrag 131 Euro übernimmt. Details auf Pflegegrad 4 und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5: 131 Euro plus Umwandlung bis 919,60 Euro. Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 5 im Verhältnis zu den Gesamtkosten klein, aber der Umwandlungsanspruch von bis zu 919,60 Euro macht Betreuung im Alltag bezahlbar, wenn die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird. Details auf Pflegegrad 5.
Beispielrechnung
Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).
Frau M., 84, hat Pflegegrad 2 und lebt allein. Ihr Sohn kümmert sich um Behördengänge und kommt am Wochenende. Die Wohnung wird ihr zu viel, und sie fühlt sich unter der Woche einsam. Die Familie nutzt seit Januar 2026 diese Leistungen:
| Leistung | Anbieter | Kosten im Monat | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| Haushaltshilfe, 2 Stunden pro Woche à 28 € | anerkannter Anbieter nach § 45a | 242,67 € | 131 € Entlastungsbetrag, Rest Umwandlung |
| Umwandlung Sachleistung für den Rest der Haushaltshilfe | § 45a Abs. 4 | 111,67 € | aus 318,40 € möglichem Umwandlungsbetrag |
| Pflegegeld nach Umwandlung (111,67 € = 14 % von 796 €) | § 37 | 298,42 € statt 347 € | Kürzung um 48,58 € |
| Pflegehilfsmittel (Pflegebox) | § 40 Abs. 2 | 42,00 € | voll erstattet |
| Kosten für die Familie | 0 € | Pflegegeldkürzung 48,58 € |
Frau M. hat jede Woche zwei Stunden Hilfe im Haushalt, ein Gespräch und jemanden, der nach ihr sieht. Der Sohn kann sich am Wochenende auf das Zusammensein konzentrieren. Die Familie gibt dafür rund 49 Euro weniger Pflegegeld aus, das sie ohnehin nicht als Einkommen brauchte. Hätte sie die Haushaltshilfe privat bezahlt, wären es 242,67 Euro im Monat gewesen.
Alternative ohne Umwandlung: Die Familie hätte die Haushaltshilfe auf eine Stunde pro Woche reduzieren können (121,33 Euro), komplett aus dem Entlastungsbetrag, mit vollem Pflegegeld. Beides ist richtig; die Entscheidung hängt davon ab, wie viel Entlastung wirklich gebraucht wird.
Hinweis: Zwei typische Stolpersteine: Ohne Rechnung eines anerkannten Anbieters lässt sich nichts abrechnen, und eine private Putzhilfe ohne Anerkennung nach Landesrecht wird nicht erstattet. Klär vor dem ersten Einsatz, ob der Anbieter anerkannt ist, und lass dir eine Abtretung anbieten. Dann kommen die 1.572 Euro im Jahr bei der Familie an.
Entlastungsbetrag neben anderen Leistungen
Der Entlastungsbetrag ist ein Baustein unter vielen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kommen im Jahr 2026 immer hinzu:
- Pflegegeld 347 bis 990 Euro im Monat oder Pflegesachleistung 796 bis 2.299 Euro, oder beides kombiniert. Alle Beträge in der Pflegeleistungen-Tabelle.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 Euro im Jahr als gemeinsamer Betrag. Die Verhinderungspflege ist der bessere Topf für Ersatzpflege durch Angehörige und Nachbarn, weil dort keine Anerkennung nötig ist. Details auf Verhinderungspflege.
- Pflegehilfsmittel 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte.
- Tagespflege bis zur Höhe der Sachleistung, ohne Anrechnung auf das Pflegegeld.
- Wohnumfeldverbesserung 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für den Badumbau oder einen Treppenlift.
- Hausnotruf 27 Euro im Monat.
Die Reihenfolge, in der du die Töpfe nutzt, ist entscheidend: Verhinderungspflege für Angehörige und Nachbarn ohne Anerkennung, Entlastungsbetrag für anerkannte Anbieter, Umwandlung nur, wenn beides nicht reicht.
Das solltest du jetzt tun
- Angesparten Betrag erfragen. Ruf die Pflegekasse an: Wie viel Entlastungsbetrag ist aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr noch offen? Der Betrag aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026.
- Anerkannten Anbieter finden. Datenbank des Bundeslands oder Pflegekasse fragen. Anbieter und Preise für Haushaltshilfen auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad.
- Nachbarschaftshilfe prüfen. Gibt es eine Person im Umfeld, die sich anerkennen lassen könnte? Regeln je Bundesland auf Entlastungsbetrag Verwendung.
- Abtretung vereinbaren, damit du nichts vorstrecken musst.
- Umwandlung durchrechnen mit dem Pflegegeld-Rechner, bevor du mehr als den Entlastungsbetrag einsetzt.
- Pflegegrad prüfen, falls noch keiner besteht: Schon Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag. Anleitung auf Pflegegrad beantragen.
- Verhinderungspflege parallel nutzen für Ersatzpflege ohne Anerkennungspflicht: Verhinderungspflege.
Rechner
Pflegegeld-Rechner
Pflegegeld und Kombinationsleistung je Pflegegrad, mit Pflegedienst-Anteil.
Jetzt berechnenWerkzeuge zu diesem Thema
Rechner
Pflegegeld-Rechner
Pflegegeld und Kombinationsleistung je Pflegegrad, mit Pflegedienst-Anteil.
Öffnen
Häufige Fragen
Quellen
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag (Stand 2025-01-01)
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des Sachleistungsbetrags (Stand 2025-01-01)
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung (Grundlage des Umwandlungsanspruchs) (Stand 2025-01-01)
- § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege (Stand 2025-01-01)
- § 42 SGB XI: Kurzzeitpflege (Stand 2025-07-01)
- § 28a SGB XI: Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025-01-01)
- § 30 SGB XI: Dynamisierung der Leistungsbeträge (Stand 2025-01-01)
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 im Kurzüberblick (PDF, Stand 04.11.2025) (Stand 2025-11-04)
- § 13 SGB XI: Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen (Abs. 5: keine Anrechnung als Einkommen) (Stand 2026-09-16)
Autor/in
Redaktion
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
18.10.2026
Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden mit Gesetzestext und den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums abgeglichen. So arbeiten wir.