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Betreuung & Heim

Betreuung und Heim 2026: Pflege organisieren, Kosten kennen

Pflege lässt sich zu Hause mit Pflegedienst, Haushaltshilfe oder 24-Stunden-Betreuung organisieren, zeitweise über Tagespflege und Kurzzeitpflege, oder dauerhaft im Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, den Rest trägst du als Eigenanteil. Im Pflegeheim ist der Eigenanteil am höchsten, im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026).

Betreuung und Pflege zu Hause oder im Pflegeheim: Wohnhaus und Heim mit Herz

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Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen kommt, stellt sich die Frage nach mehr Betreuung: stundenweise, tagsüber, vorübergehend oder dauerhaft. Jede Form hat einen eigenen Paragrafen, ein eigenes Budget und einen eigenen Eigenanteil. Diese Seite ordnet die Möglichkeiten von der Haushaltshilfe bis zum Pflegeheim, zeigt, was die Pflegekasse je Pflegegrad übernimmt, und führt zu den Detailseiten mit Beispielrechnungen. Wer den Eigenanteil im Heim wissen will, rechnet ihn mit dem Pflegeheim-Kosten-Rechner aus.

Welche Betreuungsform passt

Situation Betreuungsform Leistung der Pflegekasse (Stand 01.07.2025)
Hilfe im Haushalt, wenige Stunden pro Woche Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter Entlastungsbetrag 131 € im Monat ab Pflegegrad 1
Körperpflege, Medikamente, Verbände Ambulanter Pflegedienst Sachleistung 796 bis 2.299 € im Monat ab Pflegegrad 2
Angehörige arbeiten, tagsüber Betreuung nötig Tagespflege 721 bis 2.085 € im Monat ab Pflegegrad 2, ohne Anrechnung auf das Pflegegeld
Pflegeperson im Urlaub oder krank Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr gemeinsam ab Pflegegrad 2
Nach dem Krankenhaus, Übergang Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, bis 8 Wochen
Rund um die Uhr zu Hause 24-Stunden-Betreuung keine eigene Leistung; Pflegegeld, Entlastungsbetrag, anteilig Sachleistung
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung Ambulant betreute Wohngruppe Wohngruppenzuschlag 224 € im Monat je Person
Dauerhaft stationär Pflegeheim 131 bis 2.096 € im Monat plus Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Die Leistungen lassen sich kombinieren. Wer Pflegegeld bezieht, kann zusätzlich Tagespflege, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel nutzen, ohne dass das Pflegegeld sinkt. Nur der Pflegedienst wird anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet, siehe Kombinationsleistung.

Betreuung zu Hause mit Pflegedienst, Haushaltshilfe oder 24-Stunden-Betreuung: Haus mit Herz

Zu Hause: Pflegedienst, Haushaltshilfe, 24-Stunden-Betreuung

Ambulanter Pflegedienst. Zugelassene Pflegedienste rechnen Körperpflege, Hilfe beim Essen, Mobilisation und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung nach § 36 SGB XI direkt mit der Kasse ab: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei 3, 1.859 Euro bei 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Innerhalb dieses Budgets kostet der Pflegedienst nichts. Medizinische Behandlungspflege wie Insulingabe oder Verbandswechsel läuft zusätzlich über die Krankenkasse. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets lassen sich in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln (§ 45a SGB XI), etwa für Alltagsbegleiter.

Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. Für Putzen, Einkaufen, Begleitung zum Arzt oder Spaziergänge gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein; in den meisten Bundesländern dürfen auch Einzelpersonen aus der Nachbarschaft anerkannt werden. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres. Welche Anbieter in Frage kommen und wie die Abrechnung läuft, steht auf der Seite Haushaltshilfe, mit Details für Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.

24-Stunden-Betreuung. Eine Betreuungskraft, meist aus Osteuropa, wohnt im Haushalt und übernimmt Haushalt, Gesellschaft und Grundpflege. Das ist keine Leistung der Pflegeversicherung, sondern ein privater Vertrag, in der Regel über eine Vermittlungsagentur mit einem entsandten Arbeitgeber oder als Anstellung im eigenen Haushalt. Zur Finanzierung stehen das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag und, wenn der Anbieter als Pflegedienst zugelassen ist, anteilig die Sachleistung zur Verfügung; die Kosten übersteigen diese Leistungen deutlich, und die Differenz trägt die Familie (Marktpreise, Richtwert). Wichtig ist ein legales Modell mit Sozialversicherung; Angebote ohne Vertrag und Entsendebescheinigung bergen das Risiko der Schwarzarbeit für die Familie als Auftraggeber. Eine eigene Seite zur 24-Stunden-Betreuung mit Kosten, Modellen und Anbieterkriterien folgt.

Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Kalender mit markierten Tagen

Zeitweise: Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

Tagespflege. Die pflegebedürftige Person wird morgens abgeholt, verbringt den Tag in der Einrichtung mit Mahlzeiten, Betreuung und Pflege und kommt abends zurück; die Fahrt gehört zur Leistung. Nach § 41 SGB XI stehen dafür eigene Beträge zur Verfügung, ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Pflegedienst: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei 3, 1.685 Euro bei 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Selbst zu tragen sind Verpflegung und Investitionskosten, oft 15 bis 25 Euro pro Tag (Marktpreise, Richtwert), die sich aus dem Entlastungsbetrag zahlen lassen (§ 45b Abs. 1 Nr. 1).

Verhinderungspflege. Fällt die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einfach Erschöpfung aus, zahlt die Kasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege: durch einen Pflegedienst, eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, Nachbarn oder Verwandte, auch stundenweise. Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen. Alles dazu auf der Seite Verhinderungspflege, zur Aufteilung des Budgets auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren.

Kurzzeitpflege. Vorübergehende vollstationäre Unterbringung nach § 42 SGB XI, bis zu acht Wochen im Jahr, typisch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht, oder als Auszeit für die Pflegeperson. Die Kasse zahlt die Pflegekosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, Unterkunft und Verpflegung trägst du selbst oder über den Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld läuft während der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiter. Plätze sind knapp; frag den Sozialdienst der Klinik oder den Pflegestützpunkt frühzeitig.

Dauerhafte Pflege im Pflegeheim und ihre Kosten: Heimgebäude mit Münzstapel

Dauerhaft: das Pflegeheim

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI einen festen Betrag: 131 Euro bei Pflegegrad 1, 805 Euro bei 2, 1.319 Euro bei 3, 1.855 Euro bei 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Der Rest ist Eigenanteil und besteht aus vier Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, der in jedem Heim für alle Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Auf den Pflegeanteil gibt es nach § 43c SGB XI einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt:

Aufenthaltsdauer Zuschlag auf den Pflege-Eigenanteil
1. bis 12. Monat 15 %
13. bis 24. Monat 30 %
25. bis 36. Monat 50 %
ab dem 37. Monat 75 %

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vom Zuschlag unberührt. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.364 Euro im Monat und sinkt bis zum vierten Jahr auf 2.111 Euro, in einzelnen Bundesländern deutlich darüber oder darunter (vdek, Stand 1. Juli 2026). Die Details, Beispielrechnungen und die Zahlen je Bundesland stehen auf der Seite Pflegeheim-Kosten, die Zusammensetzung auf Eigenanteil und je Pflegegrad auf Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein. Was vorher eingesetzt werden muss und wann Kinder zahlen, erklären die Seiten Wer zahlt das Pflegeheim und Schonvermögen.

Beispiel

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Frau L., 86, Pflegegrad 3, lebt allein. Ihre Tochter arbeitet Vollzeit und kommt abends. Die Familie organisiert die Woche so:

Baustein Leistung der Pflegekasse im Monat Eigenanteil
Pflegedienst morgens, 7 Tage (60 % der Sachleistung) 898,20 € 0 €
Pflegegeld anteilig (40 % von 599 €) 239,60 € –
Tagespflege, 3 Tage pro Woche bis 1.357 € Verpflegung und Investitionskosten
Haushaltshilfe, 2 Stunden pro Woche 131 € Entlastungsbetrag Rest je nach Stundensatz
Pflegebox 42 € 0 €
Verhinderungspflege für 2 Wochen Urlaub der Tochter aus 3.539 € Jahresbetrag 0 €

Frau L. bleibt zu Hause, die Tochter behält ihren Job, und die Kasse trägt den größten Teil. Ein Heimplatz hätte bei Pflegegrad 3 im ersten Jahr einen Eigenanteil von im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat bedeutet (vdek, Stand 1. Juli 2026), aus Rente und Ersparnissen. Der Pflegeheim-Kosten-Rechner zeigt die Zahl für das eigene Bundesland.

Hinweis: Tagespflege und Verhinderungspflege schmälern das Pflegegeld nicht oder nur wenig: Tagespflege gar nicht, Verhinderungspflege nur hälftig bei tageweiser Ersatzpflege. Wer alle sechs Bausteine kennt und kombiniert, kann die häusliche Pflege oft länger aufrechterhalten.

Das solltest du jetzt tun

  1. Eigenanteil im Heim berechnen mit dem Pflegeheim-Kosten-Rechner, auch wenn ein Einzug noch nicht ansteht. Die Zahl hilft bei jeder Entscheidung.
  2. Budgets prüfen, die neben dem Pflegegeld unangetastet sind: Tagespflege, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege.
  3. Pflegeberatung anfordern, kostenlos bei der Kasse oder im Pflegestützpunkt, mit der Frage nach freien Tagespflege- und Kurzzeitpflegeplätzen in der Nähe.
  4. Pflegedienst-Kombination durchrechnen mit dem Pflegegeld-Rechner.
  5. Zu Hause bleiben trotz hohem Bedarf? Mit dem Kosten-Schätzer für 24-Stunden-Betreuung prüfen, was eine Betreuungskraft im Haushalt nach Pflegegeld und Steuer kostet; die Modelle und Rechtsfragen erklärt der Ratgeber 24-Stunden-Betreuung.
  6. Bei Heimeinzug: Preisblatt des Heims anfordern und die Frage klären, wer zahlt, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Häufige Fragen