Pflegegeld, Sachleistung und Kombination
Pflegegeld erhält, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Die Pflegesachleistung dagegen rechnet ein zugelassener Pflegedienst mit der Pflegekasse ab.
Beides lässt sich verbinden. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbetrags genutzt, bleibt der entsprechende Anteil des Pflegegeldes erhalten. Der Rechner zeigt diese Aufteilung nach § 38 SGB XI und ergänzt Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel, weil beide unabhängig davon zusätzlich zustehen.