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Hilfsmittel & Wohnen

Pflegehilfsmittel 2026: 42 Euro im Monat, technische Hilfsmittel, Antrag und Zuzahlung

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, und werden nach § 40 SGB XI von der Pflegekasse bezahlt, sobald ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel gibt es für bis zu 42 Euro im Monat, oft als monatliche Pflegebox. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf stellt die Kasse meist leihweise gegen 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel für zu Hause: Pflegebett mit verstellbarem Kopfteil und Aufrichthilfe

Pflegehilfsmittel sind die Leistung, die am häufigsten liegen bleibt: Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf 42 Euro im Monat für Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion und auf technische Hilfen vom Pflegebett bis zum Hausnotruf. Trotzdem nutzt nach Angaben der Kassen nur ein Teil der Berechtigten diesen Anspruch. Diese Seite erklärt, was Pflegehilfsmittel sind, wo die Grenze zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse verläuft, was die Pflegekasse zahlt und wie du den Antrag ohne Rezept stellst. Die Beträge stammen aus § 40 SGB XI, Stand 1. Januar 2025, und gelten 2026 unverändert (Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums).

Das gilt bei jedem Pflegegrad

Leistung Betrag oder Regel Paragraf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat, nicht ansparbar § 40 Abs. 2 SGB XI
Technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise; bei Kauf 10 % Zuzahlung, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel § 40 Abs. 3 SGB XI
Hausnotruf (Basisleistung) bis 27 Euro im Monat (Vertragspreis der Pflegekassen, kein gesetzlicher Festbetrag) § 40 Abs. 1 SGB XI, Produktgruppe 52
Digitale Pflegeanwendungen bis 40 Euro im Monat, dazu bis 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen § 40b SGB XI
Wohnumfeldverbesserung (z. B. Treppenlift, Badumbau) bis 4.180 Euro je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI

Voraussetzung ist ein Pflegegrad 1 bis 5 und die Pflege zu Hause, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Im Pflegeheim stellt das Heim die Pflegehilfsmittel. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle: Bei Pflegegrad 1 gibt es dieselben 42 Euro wie bei Pflegegrad 5. Was Pflegegrad 1 sonst noch umfasst, steht auf der Seite Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1.

Was Pflegehilfsmittel sind und was nicht

Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit nicht die Krankenkasse oder ein anderer Träger zuständig ist. Dieser letzte Halbsatz ist der Schlüssel: Die Pflegekasse ist nachrangig. Alles, was der Behandlung einer Krankheit dient oder eine Behinderung ausgleicht, ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse.

Merkmal Pflegehilfsmittel Hilfsmittel
Gesetz § 40 SGB XI § 33 SGB V
Kostenträger Pflegekasse Krankenkasse
Voraussetzung Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege medizinische Notwendigkeit, kein Pflegegrad nötig
Antrag formlos bei der Pflegekasse, Empfehlung einer Pflegefachkraft beilegen ärztliches Rezept
Zuzahlung 10 %, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel; bei Leihe keine 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 SGB V); Verbrauchsartikel höchstens 15 Euro im Monat (§ 33 Abs. 8 SGB V)
Verzeichnis Produktgruppen 50 bis 54 Produktgruppen 1 bis 39
Beispiele Pflegebett, Bettschutzeinlagen, Hausnotruf, Einmalhandschuhe, Desinfektion Rollator, Rollstuhl, Inkontinenzmaterial, Hörgerät, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung

Zwei Beispiele, bei denen es häufig zu Verwechslungen kommt:

Inkontinenzmaterial. Vorlagen, Windelhosen und Einlagen sind Hilfsmittel der Krankenkasse (Produktgruppe 15) und werden mit Rezept verordnet. Sie kosten die 42 Euro nicht. Pflegehilfsmittel sind nur die Bettschutzeinlagen, die die Matratze schützen. Wer beides braucht, nutzt beide Töpfe.

Pflegebett. Mit Pflegegrad ist es ein Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 50 und wird von der Pflegekasse leihweise gestellt. Ohne Pflegegrad, aber mit medizinischer Notwendigkeit, etwa nach einer Operation, kann es als Krankenpflegeartikel (Produktgruppe 19) über die Krankenkasse mit Rezept laufen.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist Teil des Hilfsmittelverzeichnisses, das der GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V und § 78 SGB XI führt. Es ist online einsehbar und listet jedes Produkt mit einer zehnstelligen Nummer, deren erste zwei Ziffern die Produktgruppe angeben.

Produktgruppen 50 bis 54 im Überblick

Produktgruppe Bezeichnung Typische Produkte Art
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Pflegebetten, Bettzubehör, Pflegebett-Tische, Aufrichthilfen, Rückenstützen technisch, meist leihweise
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene waschbare Bettschutzeinlagen, Urinflaschen, Steckbecken, Bettpfannen technisch
52 Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität Hausnotrufsysteme technisch, Dienstleistung
53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen technisch
54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektion Verbrauch, 42 Euro im Monat

Die vollständige Liste mit allen Positionen, Kostenträgern und Zuzahlungen findest du auf der Seite Pflegehilfsmittel-Liste.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat, früher 40 Euro

Der bekannteste Teil der Pflegehilfsmittel ist die Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI: bis zu 42 Euro im Monat für Produkte, die beim Pflegen verbraucht werden. Seit 1. Januar 2025 sind es 42 Euro, davor 40 Euro, während der Corona-Pandemie zeitweise 60 Euro. Der Betrag gilt je pflegebedürftiger Person, nicht je Haushalt.

Was dazugehört, ist abschließend in Produktgruppe 54 geregelt:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch und, seit einer Erweiterung des Verzeichnisses, auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (nach unserem Stand)
  • Einmalhandschuhe aus Nitril, Latex oder Vinyl
  • Fingerlinge
  • Mundschutz und Atemschutzmasken
  • Schutzschürzen, einmal und wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Nicht dazu gehören Pflegecremes, Waschlotionen, Inkontinenzvorlagen (die zahlt die Krankenkasse auf Rezept), Feuchttücher oder Zellstoff. Wer solche Produkte in einer Pflegebox findet, sollte den Anbieter fragen, ob sie als kostenpflichtige Zugabe berechnet werden.

Drei Wege, den Betrag zu nutzen:

  1. Pflegebox eines Anbieters. Du stellst die Box zusammen, der Anbieter reicht den Antrag mit deiner Unterschrift bei der Pflegekasse ein und liefert monatlich. Er rechnet direkt mit der Kasse ab, du zahlst nichts. Am Markt gibt es Dutzende Anbieter, darunter Hersteller von Hygieneprodukten und spezialisierte Versender. Kriterien und Vergleich auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich, Ablauf auf Pflegebox beantragen.
  2. Apotheke oder Sanitätshaus. Viele haben Verträge mit den Pflegekassen und rechnen ebenfalls direkt ab.
  3. Selbst kaufen und einreichen. Du kaufst im Drogeriemarkt oder online und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Erstattet wird bis 42 Euro im Monat, aber nur für Produkte der Produktgruppe 54. Wie das geht, steht auf der Seite Pflegehilfsmittel auszahlen lassen.

Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt. Ein Ansparen wie beim Entlastungsbetrag gibt es nicht. Die Kasse bewilligt die Pauschale in der Regel unbefristet oder für zwölf Monate mit automatischer Verlängerung, solange der Pflegegrad besteht.

Pflegebox-Anbieter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen:

  • Logo pflegetipp.de

    pflegetipp.de

    Versender

    Nach eigenen Angaben ausschließlich Markenprodukte, Lieferung auf Wunsch auch an den beauftragten ambulanten Pflegedienst.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, weitere Produkte nach eigener Auswahl
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich nach Genehmigung durch die Pflegekasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: ohne Mindestlaufzeit
    • Für wen geeignet: Wer die Box an den Pflegedienst liefern lassen möchte.
  • Logo BluBox

    BluBox

    Versender

    Ein Service der SmartVersorgt GmbH: Antrag mit digitaler Unterschrift, Änderungen im Kundenportal, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen einmal im Kalenderjahr.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich per DHL
    • Erste Box: nach Genehmigung, laut Anbieter 3 bis 14 Tage je nach Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer den Antrag komplett online mit digitaler Unterschrift erledigen und die Box auch pausieren will.
  • PflegeBox.de

    Versender

    Bietet mit dem Partner deinePflege zusätzlich einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1 an, telefonische Beratung werktags.

    • Inhalt: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: Kündigung online über das Kundenkonto, Frist nicht angegeben
    • Für wen geeignet: Wer Pflegebox und Hausnotruf beim selben Anbieter beantragen will.
  • curabox

    Versender (pflege.de)

    Markenprodukte von HARTMANN, versandkostenfrei, Zusammenstellung jederzeit anpassbar.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Bettschutzeinlagen
    • Marken: HARTMANN
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: regelmäßig, monatliche Abwicklung mit der Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer Markenware von HARTMANN möchte und gesetzlich versichert ist.
  • Pflegeset.de

    Versender

    Online-Konfigurator, Änderungen monatlich möglich, auch mit Pflegedienst anspruchsberechtigt.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Tücher, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen, Fingerlinge
    • Marken: Bode, Lotio
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich
    • Erste Box: 2 bis 3 Werktage nach Bestellung
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Für wen geeignet: Wer eine schnelle erste Lieferung und keine Vertragsbindung will.
  • Sanubi

    Versender

    Wiederverwendbarer, waschbarer Bettschutz bis zu viermal im Jahr zuzahlungsfrei, Box pausierbar.

    • Inhalt: Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Mundschutz
    • Marken: Schülke
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich, Versand direkt nach Bestelleingang
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer die Box flexibel ändern oder zwischendurch pausieren will.
  • CareBoxx

    Versender

    Online-Konfigurator mit sechs Produktkategorien, Inhalt monatlich änderbar, Antrag läuft komplett digital über den Anbieter. Inhabergeführt, Sitz Frankfurt am Main, laut Anbieter seit 2016.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich, automatisch
    • Erste Box: laut Anbieter innerhalb weniger Tage nach Genehmigung der Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer die Box online zusammenstellen und ohne Vertragsbindung monatlich anpassen will.

Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 18.10.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.

Was über die 42 Euro hinausgeht, kaufst du selbst und kannst es aus dem Pflegegeld bezahlen. Inkontinenzeinlagen, Vorlagen und Pants gehören ohnehin nicht in die Box: Sie zahlt die Krankenkasse auf Rezept, Preise und Marken für den Selbstkauf stehen auf Inkontinenzeinlagen kaufen.

Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf und mehr

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die länger halten. Die Pflegekasse stellt sie nach § 40 Abs. 3 SGB XI vorrangig leihweise über Vertragspartner, meist Sanitätshäuser. Dann gibt es keine Zuzahlung. Wird das Hilfsmittel gekauft, weil ein Leihgerät nicht sinnvoll ist, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel; unter 18 Jahren entfällt sie. Wer ein zumutbares Leihangebot ablehnt und lieber selbst kauft, trägt die Kosten voll.

Pflegebett. Ein elektrisch verstellbares Bett mit höhenverstellbarer Liegefläche, Rückenlehne und Beinteil, oft mit Seitengittern und Aufrichter. Es erleichtert das Umlagern, die Körperpflege im Bett und das Aufstehen. Die Pflegekasse stellt es leihweise inklusive Lieferung, Aufbau und Einweisung; eine passende Matratze gehört dazu. Ein Pflegebett-Einlegerahmen ist die Alternative, wenn das eigene Bett behalten werden soll.

Hausnotruf. Ein Basisgerät mit Freisprecheinrichtung und ein Funksender als Armband oder Kette. Im Notfall verbindet ein Knopfdruck mit der Notrufzentrale. Die Pflegekasse zahlt die Basisleistung mit bis zu 27 Euro im Monat, wenn die Person ganz oder zeitweise allein lebt und im Notfall nicht selbst telefonieren kann. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder GPS-Ortung kosten extra. Anbieter, Kosten und Antrag auf der Seite Hausnotruf.

Lagerungshilfen. Lagerungsrollen und Halbrollen zur Druckentlastung und zur Positionierung im Bett, Produktgruppe 53. Spezielle Anti-Dekubitus-Matratzen und Sitzkissen sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse mit Rezept.

Waschbare Bettschutzeinlagen, Urinflaschen, Steckbecken. Produktgruppe 51, meist gekauft mit Zuzahlung, weil eine Leihe nicht sinnvoll ist.

Aufrichthilfen und Rückenstützen. Produktgruppe 50, etwa Bettleitern und Aufstehhilfen am Bett.

Nicht zu den Pflegehilfsmitteln gehören Rollator, Rollstuhl, Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung und Haltegriffe. Sie laufen als Hilfsmittel über die Krankenkasse mit Rezept, auch ohne Pflegegrad. Wer die Hilfsmittel der Krankenkasse mit den Leistungen der Pflegekasse kombiniert, ist am besten versorgt. Die Übersicht dazu gibt die Seite Hilfsmittel & Wohnen.

Antrag: ohne Rezept, formlos, in drei Schritten

  1. Pflegegrad vorhanden? Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keine Pflegehilfsmittel. Der Antrag auf Pflegegrad läuft parallel, Anleitung auf der Seite Pflegegrad beantragen. Pflegehilfsmittel können ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend bewilligt werden, wenn der Pflegegrad anerkannt wird.
  2. Antrag stellen. Formlos per Brief, über das Kassenformular oder direkt über einen Pflegebox-Anbieter oder ein Sanitätshaus, das den Antrag für dich einreicht. Empfiehlt eine Pflegefachkraft das Pflegehilfsmittel, etwa beim Beratungseinsatz oder durch den Pflegedienst, legst du die Empfehlung deinem Antrag bei; die Kasse vermutet dann die Notwendigkeit und prüft nicht mehr gesondert. Die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
  3. Bescheid und Lieferung. Bei den 42 Euro zum Verbrauch geht es meist schnell, oft innerhalb von zwei Wochen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln prüft die Kasse, ob das Gerät die Pflege erleichtert, und beauftragt einen Vertragspartner mit der Lieferung. Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Ein ärztliches Attest ist nicht nötig, kann bei technischen Pflegehilfsmitteln aber die Bewilligung beschleunigen. Lehnt die Kasse ab, lohnt sich ein Widerspruch innerhalb eines Monats, besonders bei Pflegebetten.

Beispiel

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Herr S., 84, Pflegegrad 3, wird von seiner Frau gepflegt. Er ist inkontinent, braucht Hilfe beim Waschen und Umlagern und ist nachts unruhig. Bisher kaufte Frau S. Handschuhe und Bettschutz in der Drogerie und schlief schlecht, weil das alte Bett zu niedrig war.

Beim Beratungseinsatz empfiehlt die Pflegefachkraft ein Pflegebett, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und einen Hausnotruf für die Stunden, in denen Frau S. einkauft. Frau S. reicht die Empfehlung zusammen mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein, damit gilt die Notwendigkeit als vermutet.

Leistung Kostenträger Monatlicher Wert Zuzahlung
Pflegebett mit Matratze, leihweise Pflegekasse, § 40 Abs. 3 SGB XI Leihgerät, kein Betrag 0 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) Pflegekasse, § 40 Abs. 2 SGB XI 42 € 0 €
Hausnotruf Basisleistung Pflegekasse, Produktgruppe 52 27 € 0 €
Inkontinenzvorlagen Krankenkasse, § 33 SGB V, mit Rezept nach Vertrag der Kasse 10 %, höchstens 15 € im Monat
Toilettensitzerhöhung Krankenkasse, § 33 SGB V, mit Rezept Kauf ca. 40 bis 80 € (Richtwert) 5 bis 10 €

Die Familie nutzt jetzt monatlich 67,50 Euro an Leistungen der Pflegekasse plus das Pflegebett, ohne einen Euro Zuzahlung. Die Zuzahlungen bei der Krankenkasse liegen bei höchstens 15 Euro im Monat für das Inkontinenzmaterial plus einmalig 5 bis 10 Euro für die Sitzerhöhung; Herr S. beantragt außerdem die Befreiung, weil er die Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens als chronisch Kranker erreicht.

Hinweis: Pflegehilfsmittel brauchen kein Rezept. Und Inkontinenzvorlagen gehören nicht in die 42 Euro, sondern zur Krankenkasse (§ 33 SGB V). Wer beides trennt, hat monatlich deutlich mehr Budget.

Häufige Fehler

  • Anspruch nicht nutzen. Die 42 Euro gibt es ab Pflegegrad 1, jeden Monat, ohne Nachweis eines Bedarfs.
  • Verbrauchsprodukte mit Krankenkassen-Hilfsmitteln vermischen. Inkontinenzmaterial, Rollator und Duschhocker laufen über Rezept und Krankenkasse.
  • Pflegebox mit Zusatzkosten. Manche Anbieter legen kostenpflichtige Extras bei oder liefern mehr, als die 42 Euro decken. Vertrag lesen, monatliche Kündbarkeit prüfen.
  • Pflegebett zu spät. Ein Pflegebett schützt den Rücken der Pflegeperson. Wer es erst beantragt, wenn die Pflegeperson selbst ausfällt, hat zu lange gewartet.
  • Leihangebot ablehnen. Wer das Leihbett der Kasse ablehnt und selbst kauft, bekommt keinen Zuschuss.

Pflegereform: was der Entwurf bei Pflegehilfsmitteln ändern will

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, will § 40 Abs. 2 SGB XI streichen. Die 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gäbe es dann ab 2027 nicht mehr als eigene Leistung, auch nicht bei Pflegegrad 1; die Produkte sollen aus dem neuen Entlastungsbudget oder dem Sachleistungsbudget bezahlt werden. Technische Pflegehilfsmittel und der Wohnumfeld-Zuschuss bleiben im Entwurf bestehen. Unabhängig davon kürzen die Kassen den Anbietern ab 2027 drei Prozent jeder Hilfsmittel-Rechnung, laut Bundestag auch bei Pflegehilfsmitteln; dein Anspruch bleibt: Hilfsmittel-Abschlag 2027. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bis dahin gilt alles auf dieser Seite unverändert. Die Rechnung je Pflegegrad steht auf der Seite Pflegebox und Pflegereform, den Stand findest du auf der Seite Pflegereform.

Das solltest du jetzt tun

  1. Anspruch auf die Pflegebox prüfen: Der Pflegebox-Anspruchs-Check zeigt in drei Fragen, ob dir die 42 Euro für Verbrauchsprodukte zustehen.
  2. Pflegegrad prüfen. Ohne Pflegegrad keine Pflegehilfsmittel. Der Pflegegrad-Rechner zeigt, ob ein Antrag aussichtsreich ist; die Anleitung steht auf Pflegegrad beantragen.
  3. 42 Euro im Monat sichern. Box zusammenstellen und Antrag über einen Anbieter oder die Kasse stellen, Ablauf auf Pflegebox beantragen. Anbieter nach unseren Kriterien vergleichen: Pflegebox-Anbieter im Vergleich.
  4. Technische Pflegehilfsmittel beantragen, die die Pflege erleichtern: Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf.
  5. Hilfsmittel der Krankenkasse per Rezept von der Hausärztin verordnen lassen: Inkontinenzmaterial, Rollator, Badhilfen.
  6. Größere Umbauten wie Treppenlift oder Badumbau mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss beantragen.
  7. Weitere Leistungen mitnehmen: Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und, bei Pflegegrad 2 bis 5, Pflegegeld.

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