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Hilfsmittel & Wohnen

Pflegebox beantragen 2026: Antrag auf Kostenübernahme in fünf Schritten

Die Pflegebox beantragst du nicht bei der Pflegekasse, sondern über einen zugelassenen Anbieter: Du stellst die Box zusammen, unterschreibst den Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI, und der Anbieter reicht ihn bei der Kasse ein. Ein Rezept ist nicht nötig, Vorkasse auch nicht. Nach der Genehmigung kommt die Box monatlich bis 42 Euro nach Hause.

Pflegebox beantragen: Antrag auf Kostenübernahme mit Häkchen und Stift

Die Pflegebox ist die Leistung mit dem einfachsten Antrag in der ganzen Pflegeversicherung, und trotzdem scheitern Familien daran, weil sie den Antrag am falschen Ort stellen: bei der Kasse statt beim Anbieter, beim Hausarzt statt bei der Pflegekasse, oder mit Drogeriebelegen statt mit dem Formular zur Kostenübernahme. Diese Seite zeigt den richtigen Weg in fünf Schritten, mit allen Formularfeldern, den üblichen Fristen und den Sonderfällen bei Apotheke, Pflegedienst und privater Pflegeversicherung. Was die Pflegebox ist und wer sie bekommt, steht auf der Seite Pflegebox.

Voraussetzungen kurz geprüft

Bevor du den Antrag stellst, drei Fragen:

Voraussetzung Was gilt Wenn nein
Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI) zuerst Pflegegrad beantragen, Einschätzung mit dem Pflegegrad-Rechner
Häusliche Pflege eigene Wohnung, bei Angehörigen, betreutes Wohnen, ambulante Wohngemeinschaft im Pflegeheim kein Anspruch, das Heim stellt das Material
Noch kein anderer Anbieter die Kasse zahlt je Monat nur einen Vertragspartner alten Anbieter zum Monatsende kündigen, Wechsel planen

Der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich: 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung, nicht ansparbar. Bei Pflegegrad 2 gelten also dieselben Regeln wie bei Pflegegrad 1 oder 5. Was dir bei deinem Pflegegrad insgesamt zusteht, zeigt die Leistungstabelle.

Schritt für Schritt: So beantragst du die Pflegebox

Schritt 1: Anbieter auswählen

Der Anbieter muss Vertragspartner der Pflegekassen nach § 78 SGB XI sein. Das sind bundesweite Versender, Sanitätshäuser, viele Apotheken und manche Pflegedienste. Die bekannten Versender erfüllen die Voraussetzung. Worauf du bei der Auswahl achtest, steht auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich: Warenwert je Box, freie Zusammenstellung, monatliche Kündigung, keine Vorkasse.

Schritt 2: Box zusammenstellen

Innerhalb der 42 Euro wählst du aus der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen. Die Anbieter bieten Vorschlagspakete an, die du anpasst. Eine Übersicht der Produkte mit typischen Mengen findest du auf der Seite Pflegebox-Inhalt, die vollständige Produktliste auf Pflegehilfsmittel-Liste. Inkontinenzmaterial, Cremes und Waschlappen gehören nicht dazu.

Schritt 3: Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen

Das Formular heißt je nach Anbieter „Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch", „Kostenübernahmeerklärung" oder „Anspruchserklärung". Die Felder sind überall gleich:

  • Versicherte Person: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer (steht auf der Gesundheitskarte).
  • Pflegekasse: Name der Kasse; die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
  • Pflegegrad: Angabe des bewilligten Pflegegrads, manche Anbieter bitten um eine Kopie des Bescheids.
  • Bestätigung der häuslichen Pflege: ein Ankreuzfeld, dass die Person zu Hause gepflegt wird.
  • Produktauswahl: die zusammengestellte Box.
  • Unterschrift: der versicherten Person oder einer bevollmächtigten Person. Bei gesetzlicher Betreuung unterschreibt die Betreuerin oder der Betreuer, bei Vorsorgevollmacht die bevollmächtigte Person. Angehörige ohne Vollmacht dürfen nicht unterschreiben.
  • Einwilligung Datenschutz: nötig, weil der Antrag den Pflegegrad enthält. Werbe-Einwilligungen sind freiwillig.

Das Formular gibt es online zum Ausfüllen oder als PDF zum Ausdrucken. Wer kein Internet hat, bekommt es per Post oder füllt es am Telefon gemeinsam mit dem Anbieter aus.

Schritt 4: Anbieter reicht bei der Kasse ein, Kasse genehmigt

Der Anbieter schickt den Antrag an die Pflegekasse. Die Genehmigung dauert je nach Kasse wenige Tage bis rund drei Wochen; das ist zugleich die gesetzliche Höchstfrist nach § 40 Abs. 7 SGB XI, nach deren Ablauf die Leistung ohne Mitteilung eines Grundes als genehmigt gilt. Die Kasse bestätigt entweder dir per Bescheid oder direkt dem Anbieter. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange der Pflegegrad und die häusliche Pflege bestehen. Bei einer Höherstufung ändert sich nichts, der Betrag bleibt 42 Euro.

Viele Versender liefern die erste Box schon vor der Genehmigung auf eigenes Risiko. Frag danach, wenn du das Material dringend brauchst. Für Monate vor dem Antrag zahlt die Kasse nicht, eine Nachlieferung gibt es nicht.

Schritt 5: Lieferung und laufender Bezug

Die Box kommt monatlich per Paket. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, du bekommst keine Rechnung, solange die Box innerhalb der 42 Euro bleibt. Eine monatliche Empfangsbestätigung mit Unterschrift, wie sie bis 2022 üblich war, ist nach unserem Stand entfallen. Ab jetzt gilt:

  • Inhalt bei Bedarf anpassen, bis zum Stichtag des Anbieters vor der nächsten Lieferung.
  • Bei Krankenhaus, Reha, Kurzzeitpflege oder Urlaub pausieren.
  • Bei Umzug ins Pflegeheim oder im Todesfall den Anbieter informieren, damit nicht weiter abgerechnet wird.

Sonderfälle

Pflegebox über die Apotheke. Apotheken mit Kassenvertrag reichen denselben Antrag ein und geben die Produkte vor Ort ab. Der Vorteil ist die persönliche Beratung und dass du Inkontinenzmaterial auf Rezept am selben Ort bekommst. Frag, ob die Apotheke selbst abrechnet oder mit einem Versender zusammenarbeitet. Eine „Pflegehilfsmittel-Apotheken-Liste" gibt es nicht zentral, die Kasse nennt dir auf Anfrage ihre Vertragspartner in deiner Nähe.

Pflegebox über den Pflegedienst. Auch ambulante Pflegedienste können Vertragspartner sein. Dann nutzt der Dienst das Material teils bei seinen Einsätzen. Kläre schriftlich, was für die Familie übrig bleibt, denn der Anspruch besteht nur einmal je Person.

Privat pflegeversichert. Die private Pflegepflichtversicherung erstattet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat nach dem Erstattungsprinzip. Du kaufst selbst, bei einem Versender oder in der Drogerie, und reichst die Rechnung ein. Einige Versender haben dafür einen eigenen Ablauf mit Rechnung statt Kassenabrechnung.

Beihilfe. Beamtinnen und Beamte erhalten anteilig Beihilfe und den Rest über die private Pflegeversicherung, ebenfalls per Erstattung.

Kind mit Pflegegrad. Derselbe Anspruch, derselbe Antrag. Es unterschreiben die Sorgeberechtigten.

Auszahlung statt Box. Bei gesetzlichen Kassen ist eine Barauszahlung der 42 Euro nicht vorgesehen. Was möglich ist und was nicht, erklärt die Seite Pflegehilfsmittel auszahlen lassen.

Kassenbesonderheiten

Die Leistung ist bei allen Kassen gleich, der Ablauf unterscheidet sich im Detail: Manche Kassen schicken dir einen eigenen Genehmigungsbescheid, andere bestätigen nur dem Anbieter. Manche verlangen eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids, andere prüfen intern. Einige Kassen haben eigene Rahmenverträge mit bestimmten Versendern und verweisen bei Anfragen zuerst dorthin, du darfst aber jeden Vertragspartner wählen. Was bei den großen Kassen gilt, steht auf den Seiten Pflegebox AOK, Pflegebox Barmer, Pflegebox TK, Pflegebox DAK und Pflegebox IKK classic.

Wenn es hakt: Ablehnung, Verzögerung, doppelte Lieferung

Ablehnung. Die häufigsten Gründe sind formale: fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer, noch laufender Vertrag mit einem anderen Anbieter, oder die Person lebt im Heim. Lies die Begründung, behebe den Fehler, lass erneut einreichen. Bei einer inhaltlichen Ablehnung trotz Pflegegrad und häuslicher Pflege legst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Regeln dazu erklärt die Seite Widerspruch Pflegegrad, sie gelten für Leistungsbescheide entsprechend.

Verzögerung. Dauert die Genehmigung länger als drei Wochen, frag beim Anbieter nach dem Bearbeitungsstand und ruf bei der Kasse an. Die Pflegekasse muss nach § 40 Abs. 7 SGB XI spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Verweise schriftlich auf diese Frist.

Doppelte Lieferung. Kommen im Wechselmonat zwei Boxen, zahlt die Kasse nur die erste. Der zweite Anbieter bleibt auf den Kosten sitzen oder stellt sie dir in Rechnung. Schick die zweite Box zurück oder kläre die Übernahme mit dem Anbieter.

Beispiel

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Herr T., 74, lebt allein und hat seit Mai Pflegegrad 1. Seine Nachbarin hilft beim Duschen, ansonsten kommt er zurecht. Von der Pflegebox hört er erst im September beim Beratungsbesuch des Pflegestützpunkts. Die Beraterin stellt mit ihm am selben Tag die Box bei einem Versender zusammen: 100 Handschuhe für die Nachbarin, 20 Bettschutzeinlagen, 500 ml Händedesinfektion. Herr T. unterschreibt den Antrag auf Kostenübernahme, der Anbieter reicht ihn bei der Kasse ein.

Die erste Box kommt nach acht Tagen, die Genehmigung der Kasse zwei Wochen später. Für Mai bis August gibt es keine Nachlieferung, der Anspruch für diese vier Monate, 168 Euro, ist verfallen. Ab Oktober kommt die Box monatlich. Als Herr T. im Januar drei Wochen im Krankenhaus ist, pausiert er die Februar-Lieferung per Anruf.

Hinweis: Warten kostet: Der Anspruch gilt ab dem Antragsmonat, Monate davor werden nicht nachgezahlt. Stell den Antrag, sobald der Pflegegrad-Bescheid da ist, auch wenn du die Box später noch anpasst.

Das solltest du jetzt tun

  1. Anspruch prüfen: Der Pflegebox-Anspruchs-Check klärt vorab, ob die Voraussetzungen nach § 40 Abs. 2 erfüllt sind.
  2. Bescheid zur Hand nehmen: Pflegegrad und Versichertennummer bereitlegen.
  3. Anbieter wählen nach den Kriterien auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich.
  4. Box zusammenstellen nach tatsächlichem Verbrauch, Hilfe auf Pflegebox-Inhalt.
  5. Antrag auf Kostenübernahme unterschreiben, Vollmacht oder Betreuerausweis bereithalten, falls nicht die versicherte Person selbst unterschreibt.
  6. Nach drei Wochen nachfragen, falls keine Genehmigung und keine Box angekommen sind.
  7. Weitere Leistungen prüfen: Entlastungsbetrag von 131 Euro und Hausnotruf bei alleinlebenden Personen.

Häufige Fragen