Was eine 24-Stunden-Betreuung kostet
Der Begriff ist irreführend: Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein, arbeitet aber nicht rund um die Uhr. Sie übernimmt Haushalt, Begleitung und Grundpflege, ist ansprechbar und wohnt mit. Dafür fallen im Entsendemodell als Richtwert 2.500 bis 3.800 Euro im Monat an, abhängig von Deutschkenntnissen, Nachtbedarf und besonderen Anforderungen wie Demenz-Erfahrung oder Führerschein. Dazu kommen Kost und Logis von rund 300 bis 400 Euro und die An- und Abreise je Wechsel.
Die Anbieter in der Übersicht unten nennen Einstiegspreise zwischen 1.900 und 3.150 Euro. Die Spanne erklärt sich durch das, was enthalten ist: Manche rechnen Vermittlung, Reise und Versicherung in den Tagessatz ein, andere weisen sie getrennt aus. Vergleiche deshalb immer die Gesamtsumme im Monat.
Drei Modelle und ihre Rechtslage
Entsendung: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt und wird nach Deutschland entsandt, eine deutsche Agentur vermittelt. Du schließt Verträge mit beiden. Pflicht ist die A1-Bescheinigung, die die Sozialversicherung im Heimatland belegt. Das ist das häufigste Modell.
Anstellung im eigenen Haushalt: Du wirst Arbeitgeber, zahlst mindestens den Mindestlohn plus Arbeitgeberanteile, führst Lohnabrechnung, Urlaub und Krankheit. Rechtlich am klarsten, mit Abstand am teuersten und mit dem meisten Aufwand.
Selbständige Betreuungskraft: Sie stellt dir Rechnungen. Arbeitet sie nur für dich nach deinen Anweisungen, droht Scheinselbständigkeit mit Nachzahlungen. Die Verbraucherzentrale rät von diesem Modell ab.
- Eine echte Betreuung rund um die Uhr durch eine Person ist arbeitsrechtlich nicht zulässig. Üblich sind rund acht Stunden Arbeitszeit am Tag plus Bereitschaft, nachts muss die Betreuungskraft schlafen können.
- Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit und mindestlohnpflichtig (Bundesarbeitsgericht, 24.06.2021, 5 AZR 505/20). Verträge mit pauschal 24 Stunden Verfügbarkeit sind ein Warnsignal (Fachprüfung ausstehend).
- Bei Entsendung und Selbständigen gehört die A1-Bescheinigung zum Vertrag. Ohne sie haftest du im Zweifel für Sozialabgaben in Deutschland.
Was die Pflegekasse zahlt
Die Betreuungskraft ist keine Pflegesachleistung, deshalb bleibt das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 voll erhalten: 347, 599, 800 oder 990 Euro im Monat. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro kann eingesetzt werden, wenn die Betreuungskraft die pflegenden Angehörigen zeitweise ersetzt, umgerechnet bis zu 295 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist nur für anerkannte Angebote nutzbar, nicht für eine private Betreuungskraft. Der Rechner zieht Pflegegeld und Verhinderungspflege ab, die Verhinderungspflege gilt als „bis zu“, weil die Kasse Nachweise verlangt.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Für haushaltsnahe Dienstleistungen ziehst du 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Bei 2.500 Euro Monatskosten ist der Deckel schon erreicht, also 333 Euro im Monat. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung. Bei Entsendung zählt der Anteil für Betreuung und Haushalt, die Vermittlungsgebühr in der Regel nicht (Fachprüfung ausstehend).
Beispielrechnung
Pflegegrad 3, Entsendung, gute Deutschkenntnisse
Die Person ist erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).
Herr K., 84, hat Pflegegrad 3 und möchte zu Hause bleiben. Seine Tochter organisiert eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen über eine Agentur: Richtwert 2.900 bis 3.400 Euro im Monat. Davon gehen 599 Euro Pflegegeld ab, bis zu 295 Euro aus dem Jahresbetrag für Verhinderungspflege und 333 Euro Steuerermäßigung. Es bleiben rund 1.670 bis 2.170 Euro im Monat plus Kost und Logis. Zum Vergleich: Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im ersten Jahr.
So findest du einen Anbieter
- Bedarf aufschreiben: Pflegegrad, Hilfe bei Körperpflege, nachts, Demenz, Haushalt, Fahrten.
- Zwei bis drei Angebote einholen, Gesamtsumme im Monat vergleichen, nicht den Einstiegspreis.
- Vertrag prüfen: A1-Bescheinigung, Arbeitszeit und Bereitschaft, Kündigungsfrist, Wechsel, Vertretung bei Krankheit.
- Pflegegeld und Verhinderungspflege bei der Pflegekasse klären, Rechnungen für die Steuer aufheben.
- Zimmer und Verpflegung vorbereiten, Ansprechperson für Notfälle festlegen.
Anbieter, die du direkt anfragen kannst:
* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.