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Hilfsmittel & Wohnen

Pflegebox 2026: Anspruch, Inhalt, Antrag und Anbieterwahl bei 42 Euro im Monat

Eine Pflegebox ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, die die Pflegekasse nach § 40 Abs. 2 SGB XI mit bis zu 42 Euro im Monat bezahlt. Anspruch hat jede Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, ohne Zuzahlung und ohne Rezept. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, du unterschreibst nur einmal den Antrag auf Kostenübernahme.

Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen

Wer zu Hause pflegt, verbraucht Handschuhe, Bettschutz und Desinfektionsmittel in Mengen, die im Drogeriemarkt schnell 40 bis 60 Euro im Monat kosten. Genau dafür gibt es die Pflegebox: Die Pflegekasse zahlt nach § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, und zwar ab Pflegegrad 1. Trotzdem bleibt der Anspruch oft ungenutzt, weil er unbekannt ist oder der Antrag kompliziert wirkt. Diese Seite erklärt, wer die Pflegebox bekommt, was drin sein darf, wie der Antrag läuft, wie du den Anbieter wählst und wechselst und wo die Grenzen der Leistung liegen. Welche Anbieter es gibt und wie sie sich unterscheiden, steht auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich.

Pflegebox: 42 Euro im Monat von der Pflegekasse (16 Sekunden, ohne Ton, Text im Bild).
Text des Videos
  1. Pflegebox: 42 Euro im Monat von der Pflegekasse.
  2. Ab Pflegegrad 1, zu Hause. Für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz.
  3. Die Reform will die 42 Euro ab 2027 streichen. Beschlossen ist das noch nicht.
  4. Jetzt beantragen. Mehr auf pflegeweide.de.

Was eine Pflegebox ist

Der Begriff „Pflegebox" steht in keinem Gesetz. Er bezeichnet die monatliche Lieferung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die ein Vertragspartner der Pflegekasse zusammenstellt und nach Hause schickt. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, bis zu 42 Euro im Monat.

Die Leistung gehört zu den Pflegehilfsmitteln, nicht zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse. Der Unterschied ist wichtig: Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie brauchen kein Rezept, sondern nur einen Pflegegrad. Hilfsmittel der Krankenkasse wie Rollator, Duschhocker oder Inkontinenzmaterial gleichen dagegen eine Krankheit oder Behinderung aus und werden nach § 33 SGB V ärztlich verordnet. Eine Übersicht über alle Hilfsmittelarten findest du auf der Seite Pflegehilfsmittel.

Die 42 Euro gelten seit dem 1. Januar 2025, davor waren es 40 Euro. Der Betrag ist bei allen fünf Pflegegraden gleich und wird nach § 30 SGB XI mit den übrigen Leistungen dynamisiert. Für 2026 bleibt er unverändert, bestätigt durch die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums.

Wer Anspruch auf die Pflegebox hat

Die Voraussetzungen sind so niedrig wie bei kaum einer anderen Leistung der Pflegeversicherung:

  • Pflegegrad 1 bis 5. Schon Pflegegrad 1 reicht. Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Hilfe braucht, stellt zuerst den Antrag, Anleitung auf der Seite Pflegegrad beantragen. Ob ein Pflegegrad realistisch ist, zeigt der Pflegegrad-Rechner.
  • Häusliche Pflege. Die Person lebt in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, in einer Seniorenwohnanlage oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Im Pflegeheim entfällt der Anspruch, weil das Heim die Verbrauchsmaterialien stellt und über den Pflegesatz abrechnet.
  • Pflege durch Angehörige, Ehrenamtliche oder Pflegedienst. Wer pflegt, ist egal. Auch wer einen Pflegedienst hat und daneben von der Familie versorgt wird, bekommt die Box. Die Pflegehilfsmittel dienen der Pflege insgesamt, nicht einer bestimmten Person.

Es gibt keine Altersgrenze, keine Einkommensprüfung und keine Zuzahlung. Kinder mit Pflegegrad haben denselben Anspruch wie Erwachsene. Privat Pflegeversicherte haben den Anspruch ebenfalls, nur der Weg ist anders: Sie kaufen selbst ein und reichen die Rechnung bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung ein, bis 42 Euro im Monat werden erstattet.

Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegebox neben dem Entlastungsbetrag von 131 Euro die wichtigste Leistung. Was bei Pflegegrad 1 sonst noch zusteht, listet die Seite Pflegegrad 1, die Details zu den Pflegehilfsmitteln speziell für diesen Pflegegrad findest du auf Pflegegrad 1: Pflegehilfsmittel.

Was in der Pflegebox sein darf: Produktgruppe 54

Was die Kasse bezahlt, steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel". Nur diese Produktarten sind erstattungsfähig:

Produktart Wofür Typische Menge im Monat Hinweis
Einmalhandschuhe Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Wundkontakt 100 bis 300 Stück Nitril oder Vinyl, puderfrei; meist der größte Posten
Saugende Bettschutzeinlagen, einmal Schutz von Matratze und Bettwäsche 25 bis 50 Stück 60 × 90 cm ist Standard
Händedesinfektionsmittel Hygiene der Pflegeperson 500 ml bis 1 l oft als Spender oder Nachfüllflasche
Flächendesinfektionsmittel Bad, Toilettenstuhl, Nachttisch 500 ml bis 1 l Spray oder Tücher
Mundschutz Schutz bei Infekten 50 Stück medizinische Gesichtsmaske
FFP2-Masken stärkerer Infektionsschutz 10 bis 20 Stück partikelfiltrierende Halbmaske
Schutzservietten Kleidungsschutz beim Essen 50 bis 100 Stück früher „Einmallätzchen“, flüssigkeitsdicht
Fingerlinge kleine Pflegeverrichtungen 50 bis 100 Stück selten gewählt
Schutzschürzen Schutz der Kleidung der Pflegeperson 50 bis 100 Stück Einmalschürzen aus Folie

Was nicht in die Pflegebox gehört, obwohl es oft angefragt wird:

  • Inkontinenzmaterial (Windeln, Einlagen, Vorlagen): Das ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, es braucht ein Rezept und läuft über einen Vertragslieferanten der Krankenkasse. Voraussetzungen, Zuzahlung und Ablauf stehen auf Inkontinenzeinlagen auf Rezept, die Bauarten im Inkontinenz-Überblick.
  • Hautpflege, Cremes, Waschlotionen: keine Pflegehilfsmittel, selbst zu zahlen oder aus dem Entlastungsbetrag nicht finanzierbar.
  • Einmalwaschlappen: nicht in der Produktgruppe 54 gelistet, daher nicht erstattungsfähig, auch wenn einzelne Anbieter sie als Zugabe beilegen. Schutzservietten zum Einmalgebrauch, früher „Einmallätzchen“ genannt, sind dagegen erstattungsfähig.
  • Wiederverwendbare, waschbare Bettschutzeinlagen: Die zahlt die Pflegekasse zwar auch, aber als technisches Pflegehilfsmittel aus Produktgruppe 51, nicht aus den 42 Euro. Viele Pflegebox-Anbieter beantragen sie gleich mit.
  • Bettschutz aus Stoff ohne Zulassung: nur Produkte mit Hilfsmittelnummer.

Die Anbieter bieten Vorschlagspakete an, etwa eine „Box für Inkontinenzpflege" mit vielen Handschuhen und Bettschutz oder eine „Box für Hygiene" mit Desinfektion. Du kannst die Zusammenstellung innerhalb der 42 Euro frei ändern. Was du bei der Auswahl beachten solltest, steht auf der Seite Pflegebox-Inhalt, eine vollständige Übersicht der erstattungsfähigen Produkte auf Pflegehilfsmittel-Liste.

Was die Box im Vergleich zum Handel wert ist

Die Anbieter rechnen mit der Kasse Vertragspreise ab, die über den Handelspreisen der Drogerie liegen können. Eine Box mit 100 Nitrilhandschuhen, 30 Bettschutzeinlagen und 500 ml Händedesinfektion kostet im Handel je nach Marke 25 bis 40 Euro. Der Vorteil der Box liegt deshalb weniger im Warenwert als in der Bequemlichkeit: Die Lieferung kommt automatisch, ohne Rezept, ohne Vorkasse und ohne Fahrt zum Sanitätshaus. Wer den Warenwert maximieren will, achtet auf Anbieter mit Markenprodukten und hohen Stückzahlen je Euro.

Antrag: So kommst du an die Pflegebox

Der Weg ist bei allen Anbietern gleich und dauert zehn Minuten:

  1. Anbieter auswählen und online oder telefonisch die Box zusammenstellen.
  2. Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen. Der Anbieter stellt ein Formular mit Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Pflegekasse und Pflegegrad bereit. Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person unterschreibt.
  3. Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein. Du musst dich nicht selbst an die Kasse wenden.
  4. Kasse genehmigt. In der Regel innerhalb weniger Tage bis drei Wochen. Länger darf es nicht dauern: Nach § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, sonst gilt die Leistung als genehmigt, sofern sie keinen hinreichenden Grund mitteilt. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange der Pflegegrad besteht und die häusliche Pflege andauert.
  5. Monatliche Lieferung. Die Box kommt per Paket nach Hause, der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, eine Vorkasse ebenfalls nicht. Bis 2022 musste die pflegebedürftige Person jede Lieferung mit Unterschrift bestätigen; diese monatliche Empfangsbestätigung ist nach unserem Stand mit der Anpassung der Rahmenempfehlungen weggefallen. Schritt für Schritt mit allen Formularfeldern und Kassenbesonderheiten erklärt die Seite Pflegebox beantragen.

Die Kassen haben unterschiedliche Abläufe, etwa bei der Frage, ob sie eine eigene Genehmigung schicken oder direkt an den Anbieter bestätigen. Was bei den großen Kassen gilt, steht auf den Seiten Pflegebox AOK, Pflegebox Barmer, Pflegebox TK, Pflegebox DAK und Pflegebox IKK classic.

Anbieter auswählen: Worauf es ankommt

Es gibt in Deutschland mehrere Dutzend Pflegebox-Anbieter, vom bundesweiten Versender über Sanitätshäuser bis zur Apotheke um die Ecke. Rechtlich muss der Anbieter einen Vertrag mit den Pflegekassen nach § 78 SGB XI haben. Das trifft auf alle bekannten Versender zu. Entscheidend sind fünf Kriterien:

  1. Warenwert und Markenqualität. Wie viele Handschuhe bekommst du für 42 Euro, und welche Marke? Ein Unterschied von 50 Stück im Monat ist bei gleichem Preis üblich.
  2. Flexibilität. Kannst du die Box monatlich anpassen, pausieren und die Liefermenge ändern? Bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub brauchst du keine Box.
  3. Lieferzuverlässigkeit. Kommt die Box pünktlich, und lässt sich der Liefertag wählen?
  4. Abrechnung und Kündigung. Rechnet der Anbieter ohne Vorkasse mit der Kasse ab, und ist die Kündigung monatlich möglich? Vertragslaufzeiten über einen Monat sind ein Warnsignal.
  5. Kundendienst. Erreichst du eine Person am Telefon, wenn der Pflegegrad sich ändert oder die Box nicht kommt?

Wir haben die bekannten Versender nach genau diesen Kriterien auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich gegenübergestellt. Die Kriterien sind offengelegt, die Seite enthält Partner-Links, das ist dort gekennzeichnet.

Pflegebox über die Apotheke oder das Sanitätshaus

Auch Apotheken und Sanitätshäuser können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgeben, wenn sie einen Kassenvertrag haben. Die Vorteile: persönliche Beratung, Abholung ohne Paketdienst, und wer Inkontinenzmaterial ohnehin über das Sanitätshaus bezieht, hat einen Ansprechpartner für alles. Die Nachteile: Das Sortiment ist oft kleiner, und die 42 Euro werden nicht immer als vollständiges Paket ausgeschöpft. Frag nach, ob die Apotheke die Kostenübernahme selbst beantragt. Viele verweisen inzwischen auf einen Versandpartner.

Pflegebox über Wohlfahrtsverbände und Pflegedienste

Malteser, Johanniter, DRK, Caritas oder Diakonie bieten teils Pflegeboxen unter eigenem Namen an. Dahinter steht meist ein Versandpartner, der die Logistik übernimmt. Die Leistung ist dieselbe wie bei jedem anderen Anbieter, der Vorteil ist die Nähe zu Pflegediensten und Beratungsstellen desselben Trägers. Auch dein ambulanter Pflegedienst darf die Box liefern, wenn er einen Vertrag hat; dann verbraucht er das Material aber teilweise bei seinen Einsätzen. Kläre, wer die Box bekommt und was für die Familie übrig bleibt.

Wechsel, Pause und Kündigung

Anbieter wechseln. Du kündigst beim bisherigen Anbieter, in der Regel zum Monatsende, und stellst über den neuen Anbieter einen neuen Antrag auf Kostenübernahme. Die Kasse zahlt für jeden Monat nur einen Anbieter. Läuft die alte Lieferung noch, während der neue Antrag genehmigt wird, lehnt die Kasse den zweiten Anbieter für diesen Monat ab. Plane den Wechsel deshalb mit einem Monat Vorlauf.

Box pausieren. Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt, Kurzzeitpflege oder Urlaub brauchst du kein Material. Die meisten Anbieter erlauben eine Pause per Anruf oder im Kundenkonto. Der Anspruch für die pausierten Monate verfällt, er wird nicht nachgeliefert. Ein Anspruch besteht ohnehin nur für Monate, in denen die Person tatsächlich zu Hause gepflegt wird; bei einem Krankenhausaufenthalt über den ganzen Monat darf der Anbieter nicht abrechnen.

Kündigen. Die Genehmigung der Kasse ist kein Vertrag mit dem Anbieter. Den Liefervertrag kündigst du beim Anbieter, üblich ist eine Frist bis zum Monatsende. Längere Laufzeiten oder Mindestbezugsmonate solltest du nicht akzeptieren. Bei Umzug ins Pflegeheim oder im Todesfall endet der Anspruch mit dem Monat; informiere den Anbieter, damit keine Box mehr abgerechnet wird, die nicht gebraucht wird.

Pflegegrad ändert sich. Eine Höherstufung ändert am Betrag nichts, 42 Euro bleiben 42 Euro. Der Anbieter braucht nur den neuen Bescheid, wenn die Kasse eine neue Genehmigung verlangt. Bei Verlust des Pflegegrads endet der Anspruch.

Kritik an der Pflegebox: Was dran ist

Die Pflegebox hat in den vergangenen Jahren Kritik ausgelöst, und ein Teil davon ist berechtigt. Drei Punkte, damit du mit offenen Augen entscheidest:

Aggressiver Vertrieb. Einige Anbieter werben mit „kostenloser Pflegebox" und „Anspruch sichern" in einer Tonlage, die Druck erzeugt. Manche haben in der Vergangenheit Anträge eingereicht, bevor die Familie den Bedarf geprüft hatte, oder Boxen geliefert, die nie geöffnet wurden. Die Kassen haben darauf reagiert und Abrechnungen geprüft. Für dich heißt das: Bestelle nur, was du tatsächlich verbrauchst, und lass dich nicht zu einer Box überreden, weil „es ja nichts kostet". Es kostet die Solidargemeinschaft 504 Euro im Jahr.

Warenwert. Die Vertragspreise liegen teils deutlich über den Handelspreisen. Der Gesetzgeber hat das in Kauf genommen, weil Lieferung, Beratung und Abrechnung enthalten sind. Wer die Box mit dem Drogeriemarkt vergleicht, sollte den Zeitaufwand für Einkauf, Rezeptfreiheit und Vorkasse einrechnen.

Kein Ersatz für Pflege. Handschuhe und Bettschutz erleichtern die Pflege, sie ersetzen keine Entlastung. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro, die Verhinderungspflege und die Pflegesachleistung bringen im Alltag mehr. Die Pflegebox ist ein sinnvoller Baustein, wenn die anderen Töpfe ebenfalls ausgeschöpft sind.

Unser Rat: Nutze die Pflegebox, wenn regelmäßig Körperpflege anfällt, insbesondere bei Inkontinenz, Bettlägerigkeit oder Demenz. Verzichte oder reduziere, wenn du nur beim Einkaufen und im Haushalt hilfst. Und wähle den Anbieter nach Warenwert und Flexibilität, nicht nach der lautesten Werbung.

Beispiel

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Herr M., 82, hat Pflegegrad 3 und Inkontinenz. Seine Frau pflegt ihn zu Hause, morgens und abends kommt ein Pflegedienst zur Körperpflege. Vor der Pflegebox kaufte Frau M. jeden Monat im Drogeriemarkt Handschuhe, Bettschutz und Desinfektionsmittel für rund 45 Euro.

Die Familie stellt die Box so zusammen:

Produkt Menge im Monat Anteil am Budget
Nitrilhandschuhe Größe M 200 Stück rund 18 €
Bettschutzeinlagen 60 × 90 cm 30 Stück rund 12 €
Händedesinfektion 500 ml rund 6 €
Flächendesinfektion 500 ml rund 6 €
Summe 42 €

Die Beträge sind gerundete Vertragspreise eines Anbieters und dienen nur der Veranschaulichung. Der Pflegedienst bringt seine eigenen Handschuhe mit, die Box ist für Frau M. Sie spart rund 45 Euro im Monat, 540 Euro im Jahr, und muss nicht mehr schleppen. Als Herr M. im Frühjahr für sechs Wochen in die Kurzzeitpflege geht, pausiert sie die Box für einen Monat.

Zusätzlich nutzt die Familie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, die Verhinderungspflege für einen Urlaub von Frau M. und die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegedienst, nachgerechnet mit dem Pflegegeld-Rechner. Alle Leistungen auf einen Blick zeigt die Leistungstabelle der Pflegekasse.

Hinweis: Eine Standardbox, die jeden Monat unverändert kommt, passt selten dauerhaft zum Bedarf. Prüfe die Zusammenstellung alle drei Monate und passe sie an. Und: Die Pflegebox ist eine Regelleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI, kein Bittgesuch.

Pflegebox bei Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

Pflegegrad Pflegebox (§ 40 Abs. 2) Entlastungsbetrag (§ 45b) zum Vergleich Hausnotruf-Zuschuss zum Vergleich
Pflegegrad 1 42 € im Monat 131 € im Monat 27 € im Monat
Pflegegrad 2 42 € im Monat 131 € im Monat 27 € im Monat
Pflegegrad 3 42 € im Monat 131 € im Monat 27 € im Monat
Pflegegrad 4 42 € im Monat 131 € im Monat 27 € im Monat
Pflegegrad 5 42 € im Monat 131 € im Monat 27 € im Monat

Die drei Leistungen sind unabhängig voneinander und werden nicht gegeneinander verrechnet. Ein Hausnotruf ist bei alleinlebenden Personen der sinnvolle zweite Schritt nach der Pflegebox.

Anbieter im Überblick

Bundesweite Versender mit ihren Angaben laut Anbieterseite, Stand 19.09.2026 (CareBoxx 18.10.2026). Alle rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und reichen den Antrag für dich ein.

  • Logo pflegetipp.de

    pflegetipp.de

    Versender

    Nach eigenen Angaben ausschließlich Markenprodukte, Lieferung auf Wunsch auch an den beauftragten ambulanten Pflegedienst.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, weitere Produkte nach eigener Auswahl
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich nach Genehmigung durch die Pflegekasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: ohne Mindestlaufzeit
    • Für wen geeignet: Wer die Box an den Pflegedienst liefern lassen möchte.
  • Logo BluBox

    BluBox

    Versender

    Ein Service der SmartVersorgt GmbH: Antrag mit digitaler Unterschrift, Änderungen im Kundenportal, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen einmal im Kalenderjahr.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich per DHL
    • Erste Box: nach Genehmigung, laut Anbieter 3 bis 14 Tage je nach Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer den Antrag komplett online mit digitaler Unterschrift erledigen und die Box auch pausieren will.
  • PflegeBox.de

    Versender

    Bietet mit dem Partner deinePflege zusätzlich einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1 an, telefonische Beratung werktags.

    • Inhalt: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: Kündigung online über das Kundenkonto, Frist nicht angegeben
    • Für wen geeignet: Wer Pflegebox und Hausnotruf beim selben Anbieter beantragen will.
  • curabox

    Versender (pflege.de)

    Markenprodukte von HARTMANN, versandkostenfrei, Zusammenstellung jederzeit anpassbar.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Bettschutzeinlagen
    • Marken: HARTMANN
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: regelmäßig, monatliche Abwicklung mit der Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer Markenware von HARTMANN möchte und gesetzlich versichert ist.
  • Pflegeset.de

    Versender

    Online-Konfigurator, Änderungen monatlich möglich, auch mit Pflegedienst anspruchsberechtigt.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Tücher, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen, Fingerlinge
    • Marken: Bode, Lotio
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich
    • Erste Box: 2 bis 3 Werktage nach Bestellung
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Für wen geeignet: Wer eine schnelle erste Lieferung und keine Vertragsbindung will.
  • Sanubi

    Versender

    Wiederverwendbarer, waschbarer Bettschutz bis zu viermal im Jahr zuzahlungsfrei, Box pausierbar.

    • Inhalt: Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Mundschutz
    • Marken: Schülke
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich, Versand direkt nach Bestelleingang
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer die Box flexibel ändern oder zwischendurch pausieren will.
  • CareBoxx

    Versender

    Online-Konfigurator mit sechs Produktkategorien, Inhalt monatlich änderbar, Antrag läuft komplett digital über den Anbieter. Inhabergeführt, Sitz Frankfurt am Main, laut Anbieter seit 2016.

    • Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
    • Box frei zusammenstellbar
    • Lieferung: monatlich, automatisch
    • Erste Box: laut Anbieter innerhalb weniger Tage nach Genehmigung der Kasse
    • Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer die Box online zusammenstellen und ohne Vertragsbindung monatlich anpassen will.

Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 18.10.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.

Anbieter Frei zusammenstellbar Lieferung Eigenanteil Link
pflegetipp.de ja monatlich nach Genehmigung 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter*
BluBox ja monatlich per DHL 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter*
PflegeBox.de ja monatlich 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter
curabox ja regelmäßig, monatliche Abwicklung mit der Kasse 0 €, Auswahl ist auf 42 € begrenzt Zum Anbieter
Pflegeset.de ja monatlich 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter
Sanubi ja monatlich, Versand direkt nach Bestelleingang 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter
CareBoxx ja monatlich, erste Box laut Anbieter wenige Tage nach Genehmigung 0 € innerhalb der 42 € Zum Anbieter

Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen; die Reihenfolge ist keine Bewertung. Alle anderen sind externe Links ohne Vergütung. Angaben ohne Gewähr. Ob dir die Box zusteht und wie du sie zusammenstellst, zeigt der Pflegehilfsmittel-Anspruchs-Check, dort steht auch der ausführliche Vergleich.

Pflegereform: bleibt die Pflegebox?

Bis auf Weiteres ja, es gilt das heutige Recht mit 42 Euro im Monat. Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, will die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 2027 als eigene Leistung streichen; Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz sollen dann aus dem neuen Entlastungsbudget oder dem Sachleistungsbudget bezahlt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, im weiteren Verfahren kann sich das noch ändern. Bis dahin lohnt es sich, die Box jetzt zu beantragen. Was die Streichung je Pflegegrad bedeutet und dass es keine Übergangsregel gibt, steht auf der Seite Pflegebox und Pflegereform; den Stand des Verfahrens findest du auf der Seite Pflegereform.

Das solltest du jetzt tun

  1. Anspruch prüfen: Pflegegrad 1 oder höher und häusliche Pflege. Der Pflegebox-Anspruchs-Check klärt das in drei Fragen und rechnet eine Beispielbox durch. Ohne Pflegegrad zuerst den Antrag stellen.
  2. Bedarf ehrlich einschätzen: Welche Produkte verbrauchst du wirklich? Eine Liste der Vorratsflächen im Bad hilft.
  3. Anbieter vergleichen auf der Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich, Kriterien: Warenwert, Flexibilität, Kündigung.
  4. Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen lassen, Anleitung auf Pflegebox beantragen.
  5. Alle drei Monate anpassen und bei Krankenhaus oder Urlaub pausieren.
  6. Weitere Töpfe ausschöpfen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hausnotruf. Was dir insgesamt zusteht, listet die Leistungstabelle.

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