Hilfsmittel & Wohnen
Pflegebox und Pflegereform: 42 Euro sollen ab 2027 entfallen. Was du jetzt noch beantragen solltest
Bis auf Weiteres gilt: Mit Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also die Pflegebox. Der Regierungsentwurf der Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, streicht diese Leistung zum 1. Januar 2027 für alle Pflegegrade; Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz sollen dann aus dem höheren Pflegegeld bezahlt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es dafür keinen Ersatz. Eine Übergangsregel enthält der Entwurf nicht. Der Bundestag muss noch zustimmen, bis dahin steht dir die Box jeden Monat zu.
Stand dieser Seite: 11. Oktober 2026. Die Streichung steht im Regierungsentwurf vom 30. September 2026 und ist noch kein Gesetz. Heute gilt der Anspruch auf 42 Euro im Monat unverändert. Den Stand des Verfahrens findest du auf der Seite Pflegereform.
Was heute gilt
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt von der Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro im Monat: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Schutzservietten und Masken. Die meisten Familien beziehen sie als Pflegebox von einem Versender, der direkt mit der Kasse abrechnet. Das gilt ab Pflegegrad 1, ohne Rezept, zusätzlich zum Pflegegeld. Alle Regeln stehen auf der Seite Pflegebox.
Nach der Begründung des Entwurfs haben 2025 rund 1,2 Millionen gesetzlich Versicherte diese Leistung genutzt, dazu etwa 84.000 privat Versicherte.
Was der Regierungsentwurf ändert
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes streicht § 40 Abs. 2 SGB XI und ergänzt in Abs. 1 einen Satz: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind vom Anspruch ausgenommen. Die Begründung nennt drei Gründe. Die Produkte seien auf dem allgemeinen Markt leicht erhältlich. Die Abrechnung als Sachleistung sei aufwändig und bürokratisch. Und an anderer Stelle spricht der Entwurf von Missbrauchspotenzial, das beim Bezug dieser Hilfsmittel festgestellt worden sei.
Das Geld soll nicht gespart, sondern verschoben werden: Die bisherigen Ausgaben werden laut Begründung „ausgabenneutral“ in das Sachleistungsbudget und das Entlastungsbudget eingerechnet. Das Entlastungsbudget ist das Pflegegeld unter neuem Namen. Wer Verbrauchsprodukte braucht, soll sie künftig selbst kaufen und aus dem höheren Pflegegeld bezahlen.
Die Rechnung je Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld heute | Entlastungsbudget im Entwurf | Plus im Monat | Minus Pflegebox | Unter dem Strich |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | kein Entlastungsbudget | 0 Euro | 42 Euro | 42 Euro weniger |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 380 Euro | 33 Euro | 42 Euro | 9 Euro weniger |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 630 Euro | 31 Euro | 42 Euro | 11 Euro weniger |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 890 Euro | 90 Euro | 42 Euro | 48 Euro mehr |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.080 Euro | 90 Euro | 42 Euro | 48 Euro mehr |
Eigene Berechnung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und die 42 Euro heute voll nutzen. Linke Spalte: geltendes Recht. Entwurfswerte: Regierungsentwurf vom 30. September 2026, nicht beschlossen.
Drei Dinge zeigt die Tabelle nicht:
- Im höheren Budget steckt auch die Verhinderungspflege. Sie entfällt im Entwurf als eigene Leistung. Wer sie heute nutzt, verliert deutlich mehr als die Pflegebox. Die ganze Rechnung steht auf der Seite Entlastungsbudget.
- Wer nur einen Pflegedienst hat, bekommt kein Pflegegeld, sondern das Sachleistungsbudget. Das steigt zwar, lässt sich aber nur für Leistungen des Dienstes einsetzen. Handschuhe und Desinfektion zahlst du dann aus eigener Tasche.
- Pflegegrad 1 verliert zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 Euro, zusammen bis zu 2.076 Euro im Jahr. Alles dazu auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027.
Keine Übergangsregel: was mit laufenden Boxen passiert
Für andere Teile der Reform gibt es Bestandsschutz, etwa für bestehende Pflegegrade. Für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält der Entwurf keine solche Regel. Nach dem Wortlaut endet der Anspruch am 31. Dezember 2026 für alle, auch wenn die Kasse die Versorgung unbefristet genehmigt hat. Die Versender könnten ab Januar 2027 nicht mehr mit der Pflegekasse abrechnen.
Ob es dabei bleibt, entscheidet der Bundestag. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt, die zweite und dritte Lesung für den 11. Dezember, der Bundesrat entscheidet am 18. Dezember 2026. Verschiebt sich das Gesetz, verschiebt sich auch das Ende der Pflegebox.
Ein zweites Gesetz kommt hinzu: Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass die Kassen ab 1. Januar 2027 alle Hilfsmittel-Rechnungen um 3 Prozent kürzen, nach der Gesetzesbegründung auch bei Pflegehilfsmitteln. Solange die Pflegebox noch abgerechnet wird, bekäme der Versender statt 42 Euro rund 40,74 Euro; dein Anspruch ändert sich dadurch nicht. Was das Gesetz für alle Hilfsmittel bedeutet: Hilfsmittel-Abschlag 2027; das Beispiel Hausnotruf: Pflegekasse kürzt Anbietern 3 Prozent.
Was bleibt
- Technische Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 und 3: Pflegebett, Lifter, Lagerungshilfen, Hausnotruf. Nach dem heutigen Verzeichnis gehören auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen dazu.
- Der Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, auch bei Pflegegrad 1.
- Hilfsmittel der Krankenkasse auf Rezept, etwa aufsaugende Inkontinenzhilfen. Sie haben mit der Pflegereform nichts zu tun.
Was heute alles zu den Pflegehilfsmitteln zählt, steht auf der Seite Pflegehilfsmittel.
Was du jetzt tun solltest
- Die Box jetzt beantragen, wenn du sie noch nicht hast. Jeder Monat ohne Antrag sind 42 Euro, die verfallen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, zeigt der Pflegehilfsmittel-Check; der Antrag dauert wenige Minuten, die Anbieter reichen ihn für dich ein. Schritt für Schritt: Pflegebox beantragen.
- Die Zusammenstellung an den Bedarf anpassen. Die Box soll den monatlichen Verbrauch decken, nicht auf Vorrat liefern. Wer bisher eine Standardbox bekommt, sollte jetzt prüfen, welche Produkte wirklich gebraucht werden, damit der Betrag bis Jahresende sinnvoll genutzt ist.
- Nicht kündigen. Solange kein Gesetz verkündet ist, läuft die Versorgung weiter. Seriöse Anbieter informieren dich, sobald sich etwas ändert.
- Für 2027 mitrechnen. Plane bei Pflegegrad 1 bis 3 damit, die Produkte selbst zu bezahlen, und freu dich, wenn der Bundestag nachbessert.

pflegetipp.de
VersenderNach eigenen Angaben ausschließlich Markenprodukte, Lieferung auf Wunsch auch an den beauftragten ambulanten Pflegedienst.
- Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, weitere Produkte nach eigener Auswahl
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich nach Genehmigung durch die Pflegekasse
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: ohne Mindestlaufzeit
- Für wen geeignet: Wer die Box an den Pflegedienst liefern lassen möchte.

BluBox
VersenderEin Service der SmartVersorgt GmbH: Antrag mit digitaler Unterschrift, Änderungen im Kundenportal, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen einmal im Kalenderjahr.
- Inhalt: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, Bettschutzeinlagen
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich per DHL
- Erste Box: nach Genehmigung, laut Anbieter 3 bis 14 Tage je nach Kasse
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer den Antrag komplett online mit digitaler Unterschrift erledigen und die Box auch pausieren will.
PflegeBox.de
VersenderBietet mit dem Partner deinePflege zusätzlich einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1 an, telefonische Beratung werktags.
- Inhalt: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: Kündigung online über das Kundenkonto, Frist nicht angegeben
- Für wen geeignet: Wer Pflegebox und Hausnotruf beim selben Anbieter beantragen will.
curabox
Versender (pflege.de)Markenprodukte von HARTMANN, versandkostenfrei, Zusammenstellung jederzeit anpassbar.
- Inhalt: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Bettschutzeinlagen
- Marken: HARTMANN
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: regelmäßig, monatliche Abwicklung mit der Kasse
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer Markenware von HARTMANN möchte und gesetzlich versichert ist.
Pflegeset.de
VersenderOnline-Konfigurator, Änderungen monatlich möglich, auch mit Pflegedienst anspruchsberechtigt.
- Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Tücher, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen, Fingerlinge
- Marken: Bode, Lotio
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich
- Erste Box: 2 bis 3 Werktage nach Bestellung
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Für wen geeignet: Wer eine schnelle erste Lieferung und keine Vertragsbindung will.
Sanubi
VersenderWiederverwendbarer, waschbarer Bettschutz bis zu viermal im Jahr zuzahlungsfrei, Box pausierbar.
- Inhalt: Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Mundschutz
- Marken: Schülke
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich, Versand direkt nach Bestelleingang
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer die Box flexibel ändern oder zwischendurch pausieren will.
CareBoxx
VersenderOnline-Konfigurator mit sechs Produktkategorien, Inhalt monatlich änderbar, Antrag läuft komplett digital über den Anbieter. Inhabergeführt, Sitz Frankfurt am Main, laut Anbieter seit 2016.
- Inhalt: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken, Schutzschürzen
- Box frei zusammenstellbar
- Lieferung: monatlich, automatisch
- Erste Box: laut Anbieter innerhalb weniger Tage nach Genehmigung der Kasse
- Rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer die Box online zusammenstellen und ohne Vertragsbindung monatlich anpassen will.
Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 18.10.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.
Alle Anbieter mit Lieferumfang und Besonderheiten vergleicht die Seite Pflegebox-Anbieter im Vergleich. Alle Teile der Reform erklärt die Seite Pflegereform 2027, die Änderungen des Kabinetts die Seite Pflegereform beschlossen.
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Häufige Fragen
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026, Artikel 1 Nr. 33 (§ 40 Abs. 1 Satz 5 neu, Abs. 2 gestrichen), Nr. 24 (§ 28a), Nr. 30 (§ 37), Begründung zu Nr. 33 und Erfüllungsaufwand Vorgabe 1.8 (Stand 2026-09-30)
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (geltende Fassung, Abs. 2: 42 Euro) (Stand 2026-10-02)
- § 37 SGB XI: Pflegegeld (geltende Fassung) (Stand 2026-10-02)
- Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Stand 2026-09-30)
Autor/in
Redaktion
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
21.10.2026
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