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Hilfsmittel & Wohnen

Hilfsmittel und Wohnen 2026: Was die Pflegekasse zahlt, was auf Rezept geht

Mit Pflegegrad stehen dir drei Finanzierungswege für Hilfsmittel offen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 Euro im Monat als Pflegebox, ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme für Treppenlift oder Badumbau und 27 Euro monatlich zum Hausnotruf. Technische Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Badewannenlift zahlt die Krankenkasse auf Rezept, unabhängig vom Pflegegrad. Alle Wege lassen sich kombinieren.

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Rollator mit Sitzfläche und Korb

Themen in diesem Bereich

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Hilfsmittel entscheiden darüber, ob jemand zu Hause bleiben kann: ein Treppenlift, damit das Schlafzimmer im Obergeschoss erreichbar bleibt, ein Pflegebett, damit die Pflegeperson ihren Rücken schont, ein Hausnotruf, damit ein Sturz nicht stundenlang unbemerkt bleibt. Die Finanzierung ist auf mehrere Kassen und Paragrafen verteilt, und genau das macht sie unübersichtlich. Diese Säule ordnet die Themen: Was die Pflegekasse zahlt, was die Krankenkasse auf Rezept übernimmt und wo du bei welchem Bedarf anfängst.

Drei Wege zur Finanzierung

Weg Rechtsgrundlage Betrag Voraussetzung Beispiele
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 Abs. 2 SGB XI 42 € im Monat Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion als Pflegebox
Technische Pflegehilfsmittel § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI leihweise oder gegen Zuzahlung (10 %, höchstens 25 €) Pflegegrad 1 bis 5 Pflegebett, Hausnotruf (Basisleistung bis 27 € im Monat, Vertragspreis der Kassen), Lagerungshilfen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei vier Personen im Haushalt Pflegegrad 1 bis 5 Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampe
Hilfsmittel auf Rezept § 33 SGB V Kassenpreis abzüglich Zuzahlung (10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € je Hilfsmittel; Verbrauchsartikel höchstens 15 € im Monat) ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Inkontinenzmaterial

Die Beträge der Pflegekasse gelten seit dem 1. Januar 2025 und 2026 unverändert, bestätigt durch die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 4. November 2025). Die vollständige Übersicht aller Leistungen je Pflegegrad findest du auf der Leistungstabelle.

Die Themen dieser Säule

Pflegebox mit Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhen und Bettschutzeinlagen

Pflegehilfsmittel und Pflegebox

Der einfachste Einstieg: 42 Euro im Monat für Verbrauchsmaterial, ab Pflegegrad 1, ohne Rezept, direkt vom Anbieter mit der Kasse abgerechnet. Viele Familien kennen diesen Anspruch nicht.

Treppenlift als Sitzlift an einer geraden Treppe

Treppenlift

Die teuerste Einzelanschaffung im Pflegehaushalt und zugleich die mit dem größten Zuschuss: bis 4.180 Euro je Maßnahme, bei zwei Pflegebedürftigen im Haushalt das Doppelte. Preise reichen von rund 3.000 Euro für einen gebrauchten Sitzlift an gerader Treppe bis über 15.000 Euro für Kurven- oder Plattformlifte.

Hausnotruf mit Notrufknopf am Armband und Basisstation

Hausnotruf

Für alleinlebende Menschen ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 27 Euro im Monat zum Basistarif eines Hausnotrufs. Die Anbieter unterscheiden sich bei Zusatzleistungen, Vertragslaufzeit und der Frage, wer im Notfall kommt.

Badumbau für die Pflege: bodengleiche Dusche mit Haltegriff, Klappsitz und Glaswand

Badumbau und Wohnumfeld

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe: Alles, was die Wohnung an die Pflege anpasst, fällt unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gilt je Maßnahme, wobei die Kasse mehrere gleichzeitig beantragte Umbauten als eine Maßnahme zählt. Wichtig: Antrag vor Baubeginn, mit Kostenvoranschlag. Verschlechtert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.

Hilfsmittel auf Rezept: Pflegebett mit Aufrichthilfe

Rollator, Pflegebett und weitere Hilfsmittel auf Rezept

Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung und Inkontinenzmaterial sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Der Hausarzt verordnet, das Sanitätshaus liefert, die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, bei Verbrauchsmaterial wie Inkontinenzvorlagen 10 Prozent und höchstens 15 Euro im Monat. Ein Pflegegrad ist nicht nötig, das macht diesen Weg zum schnellsten in der Akutphase. Wie du den Rollator auf Rezept bekommst, was die Kasse zahlt und wann sich der Kauf eines Leichtgewichts lohnt, steht auf der Seite Rollator auf Rezept. Für Inkontinenzeinlagen, Vorlagen und Pants gilt dasselbe Prinzip mit einer eigenen Zuzahlungsregel: Bauarten, Saugstärke und Kostenwege erklärt der Inkontinenz-Überblick, Preise und Marken die Seite Inkontinenzeinlagen kaufen.

Das Pflegebett ist ein Sonderfall: Es kann Hilfsmittel der Krankenkasse sein, wenn es medizinisch nötig ist, oder technisches Pflegehilfsmittel der Pflegekasse, wenn es die Pflege erleichtert. In beiden Fällen wird es meist leihweise gestellt. Die Seiten zu Rollator, Pflegebett, Aufstehhilfe und Toilettenstuhl folgen in Phase 2 und 3. Bis dahin: Rezept beim Hausarzt, Verordnung mit Hilfsmittelnummer, Abgabe über ein Sanitätshaus mit Kassenvertrag.

Wo du anfängst

Frischer Pflegefall, noch kein Pflegegrad: Hausarzt um Rezepte für Rollator, Toilettensitzerhöhung oder Duschhocker bitten, das geht sofort. Parallel den Pflegegrad beantragen, denn jeder Monat Verzögerung kostet die Pflegebox und den Hausnotruf-Zuschuss. Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.

Pflegegrad liegt vor: Pflegebox beantragen, bei alleinlebenden Personen Hausnotruf einrichten, dann die Wohnung prüfen: Treppe, Bad, Türbreiten, Schwellen. Für jeden Umbau vor Baubeginn den Zuschuss beantragen.

Pflege wird schwerer: Pflegebett und Lagerungshilfen leihweise über die Pflegekasse, Höherstufung prüfen, Umbauzuschuss erneut beantragen, wenn sich die Situation verändert hat.

Hinweis: Zwei Regeln sparen viel Geld: Der Zuschuss für Umbauten setzt einen Antrag vor Baubeginn voraus, wer erst umbaut und dann fragt, bekommt in der Regel nichts. Und Hilfsmittel auf Rezept der Krankenkasse brauchen keinen Pflegegrad.

Das solltest du jetzt tun

  1. Pflegegrad klären oder beantragen, Anleitung auf Pflegegrad beantragen.
  2. Pflegebox beantragen, Anleitung auf Pflegebox beantragen.
  3. Hausnotruf bei alleinlebenden Personen einrichten, Überblick auf Hausnotruf.
  4. Wohnung prüfen und Umbauten vor Baubeginn beantragen, Anleitung auf Treppenlift-Zuschuss.
  5. Rezepte für Rollator, Toilettenstuhl oder Badewannenlift beim Hausarzt einholen.
  6. Weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ausschöpfen.

Häufige Fragen