Hilfsmittel & Wohnen
Rollator auf Rezept 2026: Voraussetzungen, Zuzahlung, Aufzahlung für Leichtgewichte, mit und ohne Pflegegrad
Einen Rollator bekommst du auf Rezept von der Krankenkasse, nicht von der Pflegekasse; ein Pflegegrad ist nicht nötig. Der Hausarzt verordnet ihn, das Sanitätshaus mit Kassenvertrag liefert ein Standardmodell, du zahlst nach § 61 SGB V 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Kasse zahlt dem Sanitätshaus eine vereinbarte Pauschale für das notwendige Modell; willst du ein Leichtgewicht aus Aluminium oder Carbon, trägst du die Mehrkosten selbst, nach Angaben von Sanitätshäusern meist 100 bis 300 Euro.
Ein Rollator auf Rezept ist der einfachste Weg zu einer sicheren Gehhilfe: Der Arzt verordnet, das Sanitätshaus liefert, die Krankenkasse zahlt. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat, was die Kasse übernimmt, wo die Grenze zum Leichtgewicht liegt und was du tust, wenn das Kassenmodell nicht reicht.
Text des Videos
- Rollator auf Rezept: Du zahlst höchstens 10 Euro zu.
- Rezept vom Arzt, das Sanitätshaus liefert. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
- Ein Leichtgewicht kostet meist 100 bis 300 Euro Aufzahlung.
- Bauarten, Preise und Shops auf pflegeweide.de.
Wer einen Rollator auf Rezept bekommt
Der Anspruch steht in § 33 Abs. 1 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall nötig sind, um eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Der Rollator steht als vierrädrige Gehhilfe im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Produktgruppe 10, Untergruppe 10.50.04). Die Indikation lautet dort sinngemäß: Die Mobilität ist durch Schädigungen der Bewegung oder des Gleichgewichts eingeschränkt, die Gehfähigkeit ist aber ausreichend erhalten, und einfachere Gehhilfen wie ein Stock reichen nicht.
Drei Dinge sind dafür nicht nötig:
- Kein Pflegegrad. Der Rollator ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist nach § 40 Abs. 1 SGB XI nur für Pflegehilfsmittel zuständig, soweit nicht die Krankenkasse leisten muss. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt den Rollator trotzdem über die Krankenkasse.
- Kein Mindestalter, keine bestimmte Diagnose. Unsicherer Gang nach einem Sturz, Schwindel, Arthrose, Herzschwäche, Parkinson oder eine Hüft-OP reichen, wenn der Arzt den Bedarf sieht.
- Keine Genehmigung vorab bei vielen Kassen. Für Standardrollatoren haben die meisten Kassen Verträge mit Sanitätshäusern, die ohne Einzelgenehmigung liefern dürfen. Das Sanitätshaus rechnet direkt ab.
So läuft es ab: vier Schritte
- Rezept beim Hausarzt. Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus (Muster 16) mit der Angabe „Rollator“ und der Diagnose. Seit 2025 dürfen auch Pflegefachpersonen bestimmte Hilfsmittel verordnen (§ 33 Abs. 5a SGB V). Nützlich: Bittet den Arzt, Besonderheiten zu vermerken, etwa „faltbar, Leichtgewicht wegen Treppe ohne Aufzug“ oder „erhöhte Belastbarkeit“.
- Sanitätshaus mit Kassenvertrag wählen. Du darfst jedes Sanitätshaus nehmen, das Vertragspartner deiner Kasse ist (§ 33 Abs. 6 SGB V); die Kasse nennt dir auf Nachfrage Partner in deiner Nähe. Der Arzt darf dich nicht an einen bestimmten Händler verweisen.
- Anpassen und einweisen lassen. Das Sanitätshaus stellt Griffhöhe und Bremsen ein und zeigt Falten, Bremsen und Hinsetzen. Nach § 33 Abs. 5 SGB V darf die Kasse die Versorgung sogar davon abhängig machen, dass du dich einweisen lässt.
- Zuzahlung leisten. 10 Prozent des Preises, mindestens 5, höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V), direkt im Sanitätshaus. Du bekommst eine Quittung, die für die Belastungsgrenze zählt.
Vom Rezept bis zur Lieferung dauert es bei Standardmodellen meist wenige Tage, weil Sanitätshäuser aufbereitete Rollatoren auf Lager haben.
Was die Kasse zahlt und was nicht
| Kasse zahlt | Du zahlst | |
|---|---|---|
| Standardrollator (Stahl, meist 9 bis 11 kg) | die mit dem Sanitätshaus vereinbarte Pauschale | Zuzahlung 5 bis 10 Euro, bei Befreiung nichts |
| Leichtgewicht (Aluminium oder Carbon) ohne medizinische Begründung | dieselbe Pauschale | Zuzahlung plus Mehrkosten, laut Sanitätshäusern meist 100 bis 300 Euro |
| Leichtgewicht oder Sondermodell mit medizinischer Begründung | nach Genehmigung das begründete Modell | Zuzahlung |
| Zubehör (Stockhalter, Schirmhalter, Tablett) | nichts | Kaufpreis |
| Reparatur, Ersatzteile bei Leihgabe | ja | nichts |
| Zweiter Rollator | nur mit Begründung und Genehmigung | sonst Kaufpreis |
Einen Festbetrag wie bei Hörgeräten gibt es für Gehhilfen nicht; die Liste der Festbeträge des GKV-Spitzenverbands umfasst nur Einlagen, Hörhilfen, ableitende Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe. Für Rollatoren zahlt die Kasse die Preise, die sie mit den Sanitätshäusern vereinbart hat (§ 33 Abs. 6 SGB V). Diese Pauschalen sind je nach Kasse und Region verschieden und nicht öffentlich; Händler nennen für ein Standardmodell Beträge um 60 Euro. Deshalb bekommst du im Regelfall ein einfaches, schweres Modell aus Stahl, oft als aufbereitete Leihgabe, die du nach Gebrauch zurückgibst.
Leichtgewicht auf Rezept: Aufzahlung oder Begründung
Die Stiftung Warentest hat 2025 bestätigt, was viele Familien erleben: Die günstigen Kassenmodelle sind schwer, vibrieren auf holprigen Wegen und müssen am Bordstein komplett angehoben werden. Wer den Rollator täglich draußen nutzt oder ihn heben muss, will ein Leichtgewicht. Dafür gibt es zwei Wege.
Aufzahlung. Du wählst im Sanitätshaus ein leichteres Modell, die Kasse zahlt ihre Pauschale, die Differenz trägst du selbst. § 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V regelt das ausdrücklich: Wer ein Hilfsmittel wählt, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, trägt die Mehrkosten. Sanitätshäuser nennen typischerweise 100 bis 300 Euro. Der Rollator gehört dann dir, Reparaturen zahlst du selbst. Vergleiche die Aufzahlung mit dem Online-Preis desselben Modells; manchmal ist der Selbstkauf günstiger, siehe Rollator kaufen.
Medizinische Begründung. Reicht das Standardmodell nachweislich nicht, kann der Arzt das begründen: Treppe ohne Aufzug, Transport im Auto ohne Hilfe, geringe Kraft in Armen und Händen, Arthrose (Unterarmstützen), hohes Körpergewicht (erhöhte Belastbarkeit, Untergruppe 10.50.04.2). Dann beantragt das Sanitätshaus bei der Kasse das begründete Modell, und du zahlst nur die Zuzahlung. Ob die Kasse genehmigt, entscheidet sie im Einzelfall; bei Ablehnung hilft ein Widerspruch mit ergänzter Begründung.
Rollator mit Pflegegrad: was anders ist
Nichts an der Zuständigkeit: Auch mit Pflegegrad 2 oder 3 läuft der Rollator über die Krankenkasse. Was der Pflegegrad zusätzlich bringt, sind die Leistungen der Pflegekasse daneben: die Pflegebox mit Verbrauchsprodukten für 42 Euro im Monat, der Hausnotruf für bis zu 27 Euro im Monat bei Sturzgefahr, der Zuschuss von 4.180 Euro für Umbauten in der Wohnung, etwa Schwellen und Haltegriffe, die den Weg mit dem Rollator sicherer machen. Welche Pflegehilfsmittel dir zustehen, zeigt der Pflegehilfsmittel-Check.
Wenn du lieber selbst kaufst
Kauf ohne Rezept lohnt sich, wenn du ein bestimmtes Leichtgewicht willst, die Kasse ablehnt oder du einen zweiten Rollator für draußen brauchst. Online-Shops liefern innerhalb weniger Tage, meist fertig montiert; Rezept-Abwicklung bieten sie nicht, und Probefahrt und Einweisung fehlen. Worauf du achten solltest und was die Shops bieten:

Senior24
Online-ShopBreites Sortiment vom günstigen Indoor-Modell bis zum Carbon- und Geländerollator, Lieferung fertig montiert, langes Rückgaberecht. Kein Kauf auf Rezept, die Kasse beteiligt sich hier nicht.
- Preise: Rollatoren von rund 136 bis 1.555 €, Leichtgewichte ab rund 177 €, Carbon ab rund 437 €
- Lieferung: laut Shop 1 bis 3 Werktage, Rollatoren kommen montiert
- Versand: kostenlos ab 100 € Bestellwert
- Rückgabe: 365 Tage Rückgaberecht laut Shop
- Nur Selbstkauf, kein Rezept
- Beratung: per E-Mail, Chat und Telefon, Online-Guide zur Auswahl
- Für wen geeignet: Wer ein leichtes oder besonderes Modell will, das die Kasse nicht stellt, und bequem nach Hause geliefert haben möchte.
Rehashop
Online-ShopOnline-Sanitätshaus mit eigener Hausmarke ab rund 75 € und Premium-Modellen wie Rollz Motion; Kostenerstattung durch die Kasse laut Shop nur teilweise und nur mit Hilfsmittelnummer.
- Preise: Rollatoren von rund 75 bis 990 €, 28 Modelle
- Lieferung: laut Shop sofort lieferbar, im Idealfall am nächsten Tag
- Versand: kostenlos ab 100 € Bestellwert
- Nur Selbstkauf, kein Rezept
- Beratung: kostenlose Beratungs- und Bestellhotline 0800 888 90 80, Showrooms in Düsseldorf und Berlin
- Sitz: Deutschland, Showrooms in Düsseldorf, Berlin und Wien
- Für wen geeignet: Wer vor dem Kauf telefonisch beraten werden oder ein Modell im Showroom ausprobieren will.
Sanitäts-Online
Online-SanitätshausOnline-Sanitätshaus mit Kategorien für Leichtgewicht-, Carbon- und Indoor-Rollatoren; laut eigener Angabe kein Rollatorkauf auf Rezept möglich, nur Selbstkauf.
- Rückgabe: kostenlose Rücksendung laut Shop
- Nur Selbstkauf, kein Rezept
- Beratung: Ratgeber zu Rollator auf Rezept, Zuzahlung und Aufzahlung
- Sitz: Sanitäts Online SO GmbH, Deutschland
- Für wen geeignet: Wer nach Bauart sortiert vergleichen will und den Rollator selbst bezahlt.
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Das solltest du jetzt tun
- Rezept holen, auch wenn du später vielleicht selbst kaufst. Es kostet nichts und sichert den Anspruch auf das Standardmodell und auf Reparaturen.
- Im Sanitätshaus beide Modelle probieren und nach der Aufzahlung für das Leichtgewicht fragen.
- Bei Treppe, Auto oder Arthrose den Arzt um eine Begründung bitten, bevor das Sanitätshaus den Antrag stellt.
- Quittung der Zuzahlung aufheben für die Belastungsgrenze.
Alle Bauarten, Gewichte und Preise im Überblick stehen auf der Seite Rollator, alle Hilfsmittel und Zuschüsse auf der Seite Hilfsmittel und Wohnen.
Rechner
Pflegegrad-Rechner
Punkte nach dem Begutachtungsinstrument (NBA) und wahrscheinlicher Pflegegrad.
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Quellen
- § 33 SGB V: Hilfsmittel (Anspruch Abs. 1 Satz 1, Mehrkosten Abs. 1 Satz 9, leihweise Überlassung Abs. 5, Verordnung Abs. 5a, Vertragspartner und vereinbarte Preise Abs. 6) (Stand 2026-10-11)
- § 61 SGB V: Zuzahlungen (10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die Kosten des Mittels) (Stand 2026-10-11)
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze (2 Prozent der Bruttoeinnahmen, 1 Prozent bei chronisch Kranken) (Stand 2026-10-11)
- § 40 Abs. 1 SGB XI: Pflegehilfsmittel nur, soweit nicht die Krankenversicherung oder andere Träger zuständig sind (Stand 2026-10-11)
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hilfsmittel (kein Festbetrag für Gehhilfen) (Stand 2025-03-06)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 10 Gehhilfen, Untergruppe 10.50.04 (Standardrollatoren 10.50.04.1xxx, erhöhte Belastbarkeit 10.50.04.2xxx) (Stand 2026-02-27)
- Stiftung Warentest: Rollatoren im Test 9/2025, Hinweise zur Kassenversorgung (Versorgungspauschale je Kasse und Region) (Stand 2025-09-24)
- Sanitäts-Online, Ratgeber Rollator auf Rezept (Pauschale rund 60 Euro für ein Standardmodell, Aufzahlung 100 bis 300 Euro) (Stand 2026-10-11)
Autor/in
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Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
11.10.2026
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