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Hilfsmittel & Wohnen

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse 2026: 4.180 Euro, Voraussetzungen, Antrag

Mit Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Betrag ist bei jedem Pflegegrad gleich. Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, bekommt jede Person bis zu 4.180 Euro, zusammen höchstens 16.720 Euro. Den Antrag stellst du vor dem Einbau mit einem Kostenvoranschlag; die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachter innerhalb von fünf, sonst gilt der Zuschuss als genehmigt. Die Krankenkasse zahlt für einen fest eingebauten Lift nichts, übernimmt aber mobile Treppensteiger als Hilfsmittel.

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse: Münze mit Pluszeichen und Pfeil zum Haus

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause. Der Pflegegrad muss festgestellt sein, kann aber parallel beantragt werden.
  • Wie viel: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei jedem Pflegegrad gleich, begrenzt auf die tatsächlichen Kosten. Kein prozentualer Eigenanteil, alles darüber zahlst du selbst.
  • Mehrere Pflegebedürftige: je Person bis zu 4.180 Euro, zusammen höchstens 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme.
  • Wann: Antrag vor dem Einbau mit Kostenvoranschlag. Frist der Kasse: drei Wochen, mit Gutachter fünf, sonst gilt der Zuschuss als genehmigt.
  • Nicht die Krankenkasse: Ein fest eingebauter Lift ist kein Hilfsmittel. Mobile Treppensteiger sind es.
  • Danach: Handwerkerkosten oder außergewöhnliche Belastung bei der Steuer, gegebenenfalls Sozialamt, Unfallversicherung oder Rentenversicherung als weitere Träger.

Wie viel die Kasse zu deinem Angebot zahlt, was du selbst trägst und was die Steuer zurückgibt, rechnet der Treppenlift-Zuschuss-Rechner in einer Minute aus. Ohne Angebot hilft der Treppenlift-Kosten-Rechner mit Richtwerten.

Rechtsgrundlage: der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Der Treppenlift-Zuschuss ist keine eigene Leistung, sondern ein Anwendungsfall des Zuschusses für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI; alle Beispiele und Grenzen stehen auf der Seite Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das Gesetz nennt drei Zwecke, von denen einer erfüllt sein muss: Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege überhaupt erst, sie erleichtert die Pflege erheblich, oder sie stellt eine möglichst selbständige Lebensführung wieder her. Ein Treppenlift erfüllt das, wenn Schlafzimmer, Bad oder der Wohnungseingang ohne ihn nicht mehr erreichbar sind oder nur mit Hilfe einer zweiten Person.

Das Gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen, die interne Arbeitsanweisung aller Kassen, nennt den „Treppenlifter“ ausdrücklich als Beispiel für eine förderfähige Maßnahme, zusammen mit Aufzügen, Türverbreiterungen, festen Rampen und bodengleichen Duschen. Das Wort „können“ im Gesetz bedeutet Ermessen, in der Praxis wird ein gut begründeter Antrag bei erreichbarem Pflegegrad aber bewilligt.

Der Zuschuss ist nachrangig. Ist ein anderer Träger vorrangig zuständig, zum Beispiel die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, zahlt zuerst dieser. Dazu unten mehr.

Voraussetzungen im Einzelnen

Pflegegrad. Ohne festgestellten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Pflegegrad 1 reicht, und der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad. Wer noch keinen hat, stellt beide Anträge parallel; die Kasse entscheidet über den Zuschuss erst mit dem Pflegegrad. Wie die Begutachtung läuft, steht auf der Seite Pflegegrad beantragen, eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.

Häusliche Umgebung. Der Lift muss in die Wohnung oder das Haus, in dem die pflegebedürftige Person dauerhaft lebt, auch in den Haushalt von Angehörigen, in den sie aufgenommen wurde. Im Pflegeheim oder in Einrichtungen, die gewerblich nur an Pflegebedürftige vermieten und heimähnliche Leistungen anbieten, gibt es keinen Zuschuss. Bei einem Neubau werden nur die Mehrkosten gegenüber der Standardausführung berücksichtigt.

Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Kasse prüft, ob der Lift im Einzelfall die Pflege erleichtert und ob es keine einfachere Lösung gibt. Sie darf eine günstigere Alternative empfehlen, etwa ein Hilfsmittel statt eines Umbaus. Deshalb lohnt es sich, im Antrag zu erklären, warum ein mobiler Treppensteiger nicht reicht: weil keine Begleitperson da ist, weil die Treppe zu eng oder zu steil ist, weil die pflegebedürftige Person allein wohnt.

Höhe: 4.180 Euro je Maßnahme, nicht je Jahr

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand seit 1. Januar 2025, vorher 4.000 Euro). Zwei Regeln des Rundschreibens entscheiden in der Praxis über die Höhe:

Alles, was gleichzeitig nötig ist, ist eine Maßnahme. Brauchst du im selben Zug einen Treppenlift und eine bodengleiche Dusche, teilen sich beide die 4.180 Euro. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeiten in verschiedenen Räumen stattfinden oder in Etappen ausgeführt werden. Maßgeblich ist der Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Bewilligung.

Ändert sich die Pflegesituation, gibt es eine neue Maßnahme. Das Rundschreiben nennt als Beispiel einen Rollstuhlfahrer, dessen Wohnung zunächst mit Rampen und Türverbreiterungen angepasst wird; als Jahre später die Badewanne nicht mehr nutzbar ist, wird der Duschumbau erneut mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Übertragen auf den Treppenlift: Wer zuerst nur Haltegriffe und eine Rampe braucht und später wegen einer Verschlechterung den Lift, bekommt für den Lift erneut den vollen Zuschuss.

Berücksichtigt werden alle Kosten der Maßnahme: Material, Arbeitslohn, Gebühren, auch Planungskosten etwa für einen Statiker und Aufwendungen für Genehmigungen. Bauen Angehörige oder Bekannte selbst ein, zählen deren tatsächliche Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Reparatur und Wartung werden nur aus dem Rest des Zuschusses bezahlt, wenn die 4.180 Euro beim Einbau nicht ausgeschöpft wurden. Ein neuer Zuschuss dafür ist ausgeschlossen, so das Bundessozialgericht 2017. Anders, wenn der Lift komplett ausfällt und ersetzt werden muss: Das gilt als geänderte Pflegesituation, die Ersatzbeschaffung wird als neue Maßnahme bezuschusst.

Beispielrechnungen

Die Preise sind Richtwerte aus unserer Kostenübersicht, Stand 2025. Dein Preis ergibt sich nur aus einem Angebot nach Aufmaß.

Situation Preis Richtwert Zuschuss Eigenanteil
Sitzlift, gerade Treppe, eine Person mit Pflegegrad 2 5.000 Euro 4.180 Euro 820 Euro
Sitzlift, kurvige Treppe, eine Person mit Pflegegrad 3 12.000 Euro 4.180 Euro 7.820 Euro
Sitzlift, kurvige Treppe, Ehepaar, beide mit Pflegegrad 12.000 Euro 8.360 Euro 3.640 Euro
Plattformlift für Rollstuhl, eine Person 14.000 Euro 4.180 Euro 9.820 Euro
Treppenlift plus bodengleiche Dusche im selben Jahr 5.000 + 6.000 Euro 4.180 Euro 6.820 Euro

Der Eigenanteil lässt sich weiter senken: über die Steuer, über weitere Träger und über einen Anbietervergleich. Der Treppenlift-Zuschuss-Rechner rechnet deine Konstellation mit Angebotspreis, Personenzahl, weiteren Umbauten und Steuer durch.

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.720 Euro

Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einer gemeinsamen Wohnung und nutzen denselben Lift, steht jeder Person ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zu. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt, also vier Personen. Die Kosten werden gleichmäßig aufgeteilt: Bei einem Lift für 8.000 Euro und zwei Pflegebedürftigen zahlt jede Kasse 4.000 Euro. Sind die Personen bei verschiedenen Kassen oder ist eine privat versichert, stellt jede Person bei ihrer Kasse einen Antrag, mit einer Kopie derselben Rechnung. Das ist die häufigste Konstellation bei Ehepaaren, bei denen beide einen Pflegegrad haben, und wird oft übersehen.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen oder beantragen. Liegt keiner vor, jetzt den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Im Gutachten des Medizinischen Dienstes gibt es ein eigenes Feld für empfohlene Wohnumfeldmaßnahmen. Steht dort der Treppenlift, gilt die Empfehlung als Antrag, du musst nichts weiter tun, außer der Kasse den Kostenvoranschlag nachzureichen. Das Gleiche gilt, wenn die Pflegefachperson im Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI den Lift anregt.
  2. Angebot einholen. Ein Kostenvoranschlag nach Aufmaß, getrennt nach Lift, Montage, Nebenkosten und Wartung. Zwei oder drei Angebote helfen doppelt: bei der Kasse, die die Wirtschaftlichkeit prüft, und beim Preis. Anbieter und Kriterien stehen im Anbietervergleich.
  3. Antrag stellen. Formlos oder mit dem Formular der Kasse, mit Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung: welche Räume ohne Lift nicht erreichbar sind, wer pflegt, warum ein mobiler Treppensteiger nicht ausreicht. Ein hausärztliches Attest ist keine Pflicht, beschleunigt aber die Entscheidung. Bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters beilegen (siehe unten).
  4. Frist im Blick behalten. Drei Wochen nach Eingang muss die Entscheidung da sein, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson fünf Wochen. Meldet die Kasse innerhalb der Frist keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung, gilt der Zuschuss als genehmigt. Notiere das Eingangsdatum und schick den Antrag nachweisbar, etwa per Einschreiben oder über das Online-Portal der Kasse.
  5. Erst nach dem Bescheid bestellen. Dann Einbau, Rechnung an die Kasse oder an dich, Auszahlung des Zuschusses. Hebe die Originalrechnung auf, bei mehreren Pflegebedürftigen braucht jede Kasse eine Kopie.

Wird der Antrag abgelehnt, hast du einen Monat für den Widerspruch. Häufigste Ablehnungsgründe: fehlender Pflegegrad, unzureichende Begründung der Notwendigkeit, Bestellung vor der Bewilligung. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, erklärt die Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad, das Verfahren ist beim Zuschuss dasselbe.

Krankenkasse: nein für den Lift, ja für den Treppensteiger

Viele fragen zuerst bei der Krankenkasse. Die Antwort ist immer dieselbe: Ein fest eingebauter Sitz-, Plattform- oder Hublift ist kein Hilfsmittel nach § 33 SGB V, sondern eine Veränderung der Wohnung. Zuständig ist die Pflegekasse mit dem Zuschuss, nicht die Krankenkasse mit der Vollversorgung.

Anders bei mobilen Treppensteiggeräten und Treppenraupen. Sie stehen im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 18.65 und werden von der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung gestellt, meist leihweise aus dem Bestand des Sanitätshauses. Voraussetzung ist, dass regelmäßig Treppen überwunden werden müssen, die Treppe dafür geeignet ist und eine Begleitperson das Gerät führt. Wer allein wohnt, kommt damit nicht weiter. Beides schließt sich nicht aus: Die Pflegekasse kann den Umbau bezuschussen und die Krankenkasse daneben ein Hilfsmittel stellen.

Weitere Kostenträger: wer vor der Pflegekasse zahlt und wer danach

Der Zuschuss der Pflegekasse ist nachrangig gegenüber Trägern, die für Rehabilitation und Teilhabe zuständig sind, und vorrangig gegenüber der Sozialhilfe.

  • Unfallversicherung: Ist der Lift wegen der Folgen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit nötig, übernimmt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Wohnungshilfe die Kosten in angemessenem Umfang, oft vollständig.
  • Rentenversicherung und Arbeitsagentur: Ist die pflegebedürftige Person berufstätig und braucht den Lift, um weiter arbeiten zu können, sind diese Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig.
  • Integrationsamt: Bei berufstätigen Menschen mit Schwerbehinderung ab Grad 50 gehen dessen Leistungen vor; der Zuschuss der Pflegekasse kommt dann laut Rundschreiben grundsätzlich nicht in Betracht.
  • Sozialamt: Reichen die 4.180 Euro nicht und fehlen Einkommen und Vermögen, kommen Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege in Frage. Die Pflegekasse muss dich darauf hinweisen und deine Unterlagen weiterleiten.
  • KfW: Der frühere Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ wurde nur vergeben, solange Bundesmittel vorhanden waren; im September 2026 war die Produktseite nicht mehr erreichbar. Ob ein Zuschuss oder der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ aktuell verfügbar ist, vor dem Antrag direkt bei der KfW prüfen.
  • Bundesländer und Kommunen: Einige fördern barrierefreie Umbauten zusätzlich über Landesbanken oder die Wohnraumförderung. Die Wohnberatungsstellen der Kommunen kennen die Programme vor Ort.

Mieter und Wohnungseigentümer: Zustimmung ist Pflicht, aber einklagbar

Die Pflegekasse bewilligt den Zuschuss, die mietrechtliche Seite ist deine Sache, darauf weist die Kasse im Bescheid ausdrücklich hin. Zwei Regeln helfen:

Mietwohnung. Nach § 554 BGB kannst du vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Er darf nur ablehnen, wenn die Veränderung ihm unter Abwägung beider Interessen unzumutbar ist. Er kann eine zusätzliche Sicherheit für den späteren Rückbau verlangen, die wie eine Kaution verzinst anzulegen ist. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Recht ausschließt, ist unwirksam. Stell die Anfrage schriftlich, mit Angebot und Zeichnung des Anbieters.

Eigentumswohnung. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen für den Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen verlangen, also auch einen Lift im gemeinschaftlichen Treppenhaus. Die Gemeinschaft entscheidet nur noch über das Wie, nicht über das Ob. Die Kosten trägst du nach § 21 Abs. 1 WEG allein, dafür steht dir die Nutzung allein zu. Die Beantragung dieser Genehmigungen zählt zu den Kosten der Maßnahme und wird beim Zuschuss berücksichtigt.

Steuer: zwei Wege, einer davon lohnt sich meist mehr

Handwerkerleistung (§ 35a EStG). 20 Prozent der Arbeitskosten für Einbau, Montage und Wartung direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzungen: Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil, Zahlung per Überweisung. Materialkosten zählen nicht. Bei einem Sitzlift mit 1.500 Euro Montagekosten sind das 300 Euro.

Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Ist der Lift medizinisch notwendig, kannst du den gesamten Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses ansetzen, also auch das Material. Abgezogen wird nur der Teil, der die zumutbare Belastung übersteigt; sie liegt je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte. Der Bundesfinanzhof hat 2014 entschieden, dass für einen Treppenlift kein amtsärztliches Gutachten vor dem Einbau nötig ist; ein hausärztliches Attest sollte trotzdem vorliegen. Bei einem Eigenanteil von 7.820 Euro ist dieser Weg fast immer günstiger als die Handwerkerpauschale. Beide Wege zugleich für dieselben Kosten gehen nicht; die Arbeitskosten, die bei § 33 an der zumutbaren Belastung scheitern, dürfen aber nach § 35a angesetzt werden.

Angebote einholen und mit dem Antrag einreichen

Den Antrag stellst du vor dem Einbau mit einem Kostenvoranschlag. Hol deshalb zwei bis drei Angebote ein und reich das passende mit dem Antrag ein. Diese Portale und Hersteller schicken kostenlos einen Berater zum Aufmaß:

  • Logo pflege.de

    pflege.de

    Vergleichsportal

    Angebotsvergleich des Pflegeportals pflege.de: Wohnsituation angeben, mehrere Anbieter aus dem Partnernetzwerk melden sich mit Angeboten, kostenfrei und unverbindlich; persönliche Beratung durch Treppenlift-Fachleute, deutschlandweit.

    • Lifttypen: Sitzlift, Plattformlift, Hublift, Homelift
    • Hilfe beim Zuschussantrag der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer mehrere Angebote mit einer Anfrage will und Hilfe beim Zuschussantrag braucht.
  • Lifta

    Hersteller

    Vier Sitzlift-Modelle, Probefahrt möglich, Rückbau und Rücknahme angeboten.

    • Lifttypen: Sitzlift, Plattformlift, Hublift, Außenlift, Hauslift
    • Treppen: gerade, kurvig, Podest, außen
    • Miete möglich, Gebrauchtlifte
    • Preis ab 5.500 € (Richtwert)
    • Garantie: 3 Jahre auf Lifte
    • Montage: Montage maximal ein halber Tag
    • Für wen geeignet: Wer einen großen Hersteller mit dichtem Servicenetz und Mietoption sucht.
  • TK Home Solutions

    Hersteller

    Treppenlift-Sparte von thyssenkrupp; die Website war beim Abruf am 13.09.2026 nicht erreichbar, Angaben folgen.

    • Keine Angaben auf der Anbieterseite gefunden.
    • Für wen geeignet: Wer ein zweites Herstellerangebot zum Vergleich mit Lifta einholen will.
  • Hiro Lift

    Hersteller

    Produktion in Bielefeld, Traktionsantrieb ohne Zahnstange, Online-Konfigurator.

    • Lifttypen: Sitzlift, Plattformlift, Homelift
    • Treppen: gerade, kurvig, Podest, außen
    • Miete möglich, Gebrauchtlifte
    • Preis ab 4.000 € (Richtwert)
    • Garantie: Herstellergarantie, Dauer nicht angegeben
    • Service: Deutschlandweit, 400 Servicemitarbeiter, kostenfreie Hotline rund um die Uhr
    • Für wen geeignet: Wer einen deutschen Hersteller mit eigener Fertigung und Preistransparenz bevorzugt.
  • FITAL Treppenlifte

    Fachhändler

    Ausstellung mit Probefahrt in Bodenheim, eigene Servicetechniker, Rückbau garantiert.

    • Lifttypen: Sitzlift, Außenlift
    • Treppen: gerade, kurvig, außen, mehrere Etagen
    • Miete möglich, Gebrauchtlifte
    • Garantie: Bis zu 5 Jahre, auch ohne Wartungsvertrag
    • Montage: Montage oft am selben Tag
    • Service: 9 Bundesländer, Wochenend-Service in dringenden Fällen
    • Für wen geeignet: Wer im Südwesten wohnt und einen Handwerksbetrieb mit eigenem Service will.
  • Acorn Treppenlifte

    Hersteller

    Internationaler Hersteller, klappbare Schiene, Sicherheitssensoren.

    • Lifttypen: Sitzlift, Außenlift
    • Treppen: gerade, kurvig, Podest, außen
    • Montage: Einbau innerhalb weniger Tage
    • Service: Bundesweit, Wartungsverträge
    • Für wen geeignet: Wer einen Sitzlift für eine gerade oder kurvige Treppe schnell eingebaut haben möchte.
  • Treppenlift-Lotse

    Vergleichsportal

    Bis zu drei Angebote verschiedener Fachbetriebe, kostenlos und unverbindlich.

    • Lifttypen: Sitzlift, Plattformlift, Hublift
    • Treppen: gerade, kurvig, außen
    • Miete möglich, Gebrauchtlifte
    • Für wen geeignet: Wer mehrere Angebote vergleichen will, ohne selbst Anbieter zu suchen.
  • Aroundhome

    Vergleichsportal

    Bis zu drei unverbindliche Angebote regionaler Fachfirmen, für Kunden kostenfrei.

    • Lifttypen: Sitzlift, Plattformlift, Hublift, Stehlift, Treppensteiger
    • Treppen: gerade, kurvig, schmal, außen
    • Miete möglich, Gebrauchtlifte
    • Preis ab 5.000 € (Richtwert)
    • Montage: Montage in der Regel wenige Stunden
    • Service: Bundesweit, regionale Fachfirmen
    • Für wen geeignet: Wer neben dem Treppenlift auch Badumbau oder andere Umbauten über eine Plattform anfragen will.

Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 13.09.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.

Was du jetzt tun solltest

  1. Pflegegrad klären. Ohne ihn läuft nichts. Wenn schon ein Gutachten vorliegt, prüfe, ob darin Wohnumfeldmaßnahmen empfohlen wurden.
  2. Zwei Angebote nach Aufmaß einholen und im Treppenlift-Zuschuss-Rechner den Eigenanteil überschlagen, auch für die Konstellation mit zwei Pflegebedürftigen.
  3. Antrag mit Kostenvoranschlag und Begründung an die Pflegekasse, Eingangsdatum notieren, drei Wochen abwarten.
  4. Vermieter oder Eigentümergemeinschaft parallel anschreiben, mit Verweis auf § 554 BGB oder § 20 WEG.
  5. Erst nach dem Bescheid bestellen, Rechnung mit Lohnanteil aufheben, im nächsten Jahr bei der Steuer ansetzen.

Der Regierungsentwurf der Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, lässt den Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 unverändert bestehen, auch bei Pflegegrad 1; ein Antrag nach heutigem Recht ist davon nicht berührt. Steigen sollen ab 2027 aber die Punktgrenzen für den Pflegegrad, und die für 2028 vorgesehene Erhöhung der Beträge entfällt. Was das für deinen Lift bedeutet, steht auf der Seite Treppenlift-Zuschuss und Pflegereform.

Häufige Fragen