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Pflege organisieren

Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe 1): Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht, also eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit hat. Die Pflegekasse zahlt dann 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegegrad 2 entspricht der früheren Pflegestufe 1 und ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland.

Pflegegrad 2 von 5: Balkendiagramm mit hervorgehobener Stufe 2
Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad in Euro pro Monat (Stand 2025, Quelle: SGB XI)
LeistungGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tagespflege (§ 41)–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Jahresbetrag (§ 42a)–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Voraussetzungen: Punkte und typische Situationen

Pflegegrad 2 bedeutet nach § 15 SGB XI eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten durch Medicproof) werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module, bewertet. Aus den Einzelpunkten entstehen gewichtete Punkte, und deren Summe entscheidet:

Gesamtpunkte Pflegegrad
12,5 bis unter 27 Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Pflegegrad 4
90 bis 100 Pflegegrad 5

Die Module werden unterschiedlich gewichtet: Mobilität 10 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen 15 Prozent (nur das höhere von beiden zählt), Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit Krankheit und Therapie 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens 15 Prozent. Für Pflegegrad 2 reicht es deshalb nicht, nur beim Treppensteigen Hilfe zu brauchen. Entscheidend ist fast immer die Selbstversorgung: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen, Toilettengang.

Drei typische Situationen, die zu Pflegegrad 2 führen:

Herr B., 79, nach Schlaganfall. Er geht mit Rollator, braucht aber Hilfe beim Aufstehen vom Stuhl und beim Treppensteigen (Modul 1: 5 Einzelpunkte, gewichtet 5). Beim Duschen, beim Waschen des Rückens und beim Anziehen der Hose braucht er Unterstützung, Essen und Trinken schafft er allein (Modul 4: 10 Einzelpunkte, gewichtet 20). Seine Frau richtet die Tabletten (Modul 5: 1 Punkt, gewichtet 5). Den Tag gestaltet er weitgehend selbst, braucht aber Anstoß für Beschäftigung (Modul 6: 3 Punkte, gewichtet 3,75). Ergebnis: 33,75 Punkte, Pflegegrad 2.

Frau K., 84, beginnende Demenz. Körperlich ist sie fit, vergisst aber Termine, findet sich außerhalb der Wohnung nicht zurecht und kann mehrschrittige Handlungen wie Kochen nicht mehr sicher steuern (Modul 2: 12 Einzelpunkte, gewichtet 11,25). Beim Waschen und Anziehen muss jemand die Reihenfolge vorgeben und kontrollieren, sie isst nur, wenn das Essen vor ihr steht (Modul 4: 9 Punkte, gewichtet 20). Sie plant nichts mehr selbst und zieht sich zurück (Modul 6: 5 Punkte, gewichtet 7,5). Ergebnis: 38,75 Punkte, Pflegegrad 2.

Herr M., 71, COPD und Herzschwäche. Kurze Wege schafft er, alles Weitere strengt zu sehr an (Modul 1: 3 Punkte, gewichtet 2,5). Duschen geht nur mit Hilfe, ebenso Strümpfe und Schuhe (Modul 4: 7 Punkte, gewichtet 10). Täglich Sauerstoff, Inhalation, Blutdruck messen und sieben Medikamente, dazu wöchentliche Arztbesuche (Modul 5: 4 Punkte, gewichtet 15). Ergebnis: 27,5 Punkte, gerade noch Pflegegrad 2. Ein Grenzfall: 0,5 Punkte weniger, und es wäre nur Pflegegrad 1.

Ob deine Situation ähnlich liegt, kannst du mit dem Pflegegrad-Rechner durchspielen. Er verwendet dieselben Module und Punktetabellen wie der Medizinische Dienst.

Diese Leistungen stehen dir zu

Die Tabelle oben zeigt alle Beträge im Vergleich der Pflegegrade. Was bei Pflegegrad 2 konkret dahintersteckt:

Pflegegeld: 347 Euro im Monat (§ 37 SGB XI)

Das Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und kann frei verwendet werden, meist als Anerkennung für die Pflegeperson. Für die Angehörigen ist es steuerfrei. Voraussetzung: Die häusliche Pflege ist sichergestellt, und der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 wird halbjährlich nachgewiesen. Mehr zu Auszahlung und Regeln unter Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und im Pflegegeld-Hub.

Pflegesachleistung: bis 796 Euro im Monat (§ 36 SGB XI)

Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet er seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, bis zu 796 Euro monatlich. Die Sachleistung deckt Körperpflege, Hilfe beim Essen, Mobilisation, aber auch hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung. Nutzt du nur einen Teil, bekommst du den Rest anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung, § 38). Bis zu 40 Prozent der Sachleistung können außerdem für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden (§ 45a Abs. 4), etwa für eine Alltagsbegleitung.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung. Er ist zweckgebunden für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungs- und Entlastungsleistungen des Pflegedienstes oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen). Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Ausgezahlt wird er nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters. Welche Anbieter in deinem Bundesland zählen, steht im Entlastungsbetrag-Hub.

Tagespflege: bis 721 Euro im Monat (§ 41 SGB XI)

Die teilstationäre Tagespflege wird neben Pflegegeld oder Sachleistung in voller Höhe gezahlt, ohne Anrechnung. Die Kasse übernimmt bis 721 Euro für Pflege und Betreuung in der Einrichtung einschließlich Fahrdienst, den Anteil für Verpflegung und Investitionskosten zahlst du selbst oder aus dem Entlastungsbetrag. Für berufstätige Angehörige ist das oft der wichtigste Baustein.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (§ 42a SGB XI)

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag, den du flexibel auf beide Leistungen verteilen kannst. Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder einfach eine Auszeit braucht, bis zu acht Wochen im Jahr, auch stundenweise. Die Kurzzeitpflege deckt einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegen nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder vertretungsweise, ist die Erstattung seit dem 1. Juli 2025 auf das Zweifache des Pflegegelds begrenzt (694 Euro, § 42a Abs. 2 SGB XI), plus nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Die meisten Familien lassen sich diese Produkte als Pflegebox monatlich nach Hause liefern, der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Voraussetzung ist Pflege zu Hause, nicht im Heim.

Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Für Umbauten, die die Pflege erleichtern: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe oder Treppenlift. Der Zuschuss gilt je Maßnahme, nicht je Jahr. Ändert sich die Situation, kann erneut beantragt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich.

Hausnotruf: 27 Euro Zuschuss im Monat

Die Pflegekasse übernimmt die Grundgebühr eines Hausnotrufs bis 27 Euro monatlich, wenn die Person zeitweise allein ist und im Notfall nicht selbst telefonieren kann. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensor zahlst du selbst; den Eigenanteil je Anbieter zeigt die Seite Hausnotruf bei Pflegegrad 2.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

  • Rentenbeiträge für die Pflegeperson (§ 44): Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt von der Pflegekasse Rentenbeiträge gutgeschrieben. Bei Pflegegrad 2 mit reinem Pflegegeld zahlt die Kasse bis zu 198,62 Euro Rentenbeitrag im Monat (BMG, Stand 2026), das entspricht rund 0,25 Rentenpunkten im Jahr (Näherung).
  • Pflegekurse (§ 45): kostenlos für Angehörige, auch als Schulung zu Hause.
  • Wohngruppenzuschlag (§ 38a): 224 Euro monatlich in ambulant betreuten Wohngruppen.
  • Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b): bis 40 Euro im Monat für zugelassene Apps plus bis 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen.
  • Vollstationäre Pflege (§ 43): 805 Euro monatlich plus Leistungszuschlag auf den Pflegekosten-Eigenanteil (15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten). Was dann übrig bleibt, zeigt der Pflegeheim-Kosten-Rechner.

Beispielrechnung

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Familie Weber: Die Mutter, 81, hat Pflegegrad 2 und lebt in ihrer Wohnung. Die Tochter kommt jeden Abend und am Wochenende, ist aber voll berufstätig. Morgens kommt ein Pflegedienst zum Waschen und Anziehen, zweimal pro Woche eine Haushaltshilfe.

Leistung Betrag pro Monat Wer zahlt
Pflegedienst morgens, 20 Einsätze 480 € Pflegekasse (Sachleistung, 60 % von 796 €)
Pflegegeld anteilig (40 % von 347 €) 138,80 € Pflegekasse an die Mutter
Haushaltshilfe, 2 × 2 Stunden pro Woche 131 € Pflegekasse (Entlastungsbetrag)
Pflegebox (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) 42 € Pflegekasse (Pflegehilfsmittel)
Hausnotruf-Grundgebühr 27 € Pflegekasse
Summe Kassenleistungen 818,80 €

Die Familie zahlt selbst: 20 Euro Aufpreis beim Hausnotruf für die Schlüsselhinterlegung und rund 40 Euro, weil die Haushaltshilfe etwas teurer ist als der Entlastungsbetrag. Im Sommer fährt die Tochter zwei Wochen in Urlaub; eine Nachbarin übernimmt gegen 600 Euro, die als Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro erstattet werden. Zusätzlich wird das Pflegegeld in diesen zwei Wochen hälftig weitergezahlt.

Rechne dein eigenes Szenario mit dem Pflegegeld-Rechner durch, er berücksichtigt die Kombinationsleistung automatisch.

Hinweis: Der Entlastungsbetrag wird bei Pflegegrad 2 leicht übersehen: Er wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und sammelt sich an. Prüfe einmal im Jahr bei der Kasse, wie viel noch offen ist, bevor der Betrag zum 30. Juni verfällt.

Pflegestufe 1 und Pflegegrad 2: die Überleitung

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen plus die „Pflegestufe 0“ für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, meist Demenz. Zum 1. Januar 2017 wurden alle Betroffenen automatisch übergeleitet, ohne neue Begutachtung:

Alte Einstufung Neuer Pflegegrad
Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Härtefall Pflegegrad 5

Wer also fragt „Was bekommt man bei Pflegestufe 2?“, meint heute in der Regel Pflegegrad 2, denn die Begriffe werden im Alltag oft gleichgesetzt. Die alte Pflegestufe 2 wäre dagegen der heutige Pflegegrad 3 mit deutlich höheren Leistungen. Für übergeleitete Personen gilt Bestandsschutz: Niemand wurde durch die Umstellung schlechter gestellt. Die Unterschiede erklärt die Seite Pflegestufe und Pflegegrad.

Pflegegrad beantragen und Begutachtung

Der Antrag ist formlos: ein Anruf oder ein Brief an die Pflegekasse (sie sitzt bei der Krankenkasse) reicht, die Kasse schickt dann ein Formular. Wichtig ist das Datum des Antrags, denn ab diesem Tag werden Leistungen rückwirkend gezahlt, wenn ein Pflegegrad bewilligt wird. Antrag stellen darf die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person.

Danach läuft es so ab:

  1. Terminvereinbarung durch den Medizinischen Dienst, in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen. Der Besuch findet zu Hause statt.
  2. Vorbereitung: Führe zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Lege Arztbriefe, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste bereit. Die Pflegeperson sollte beim Termin dabei sein.
  3. Begutachtung: Etwa eine Stunde. Die Gutachterin fragt die sechs Module ab und lässt sich einzelne Handlungen zeigen. Beschreibe den Alltag ehrlich, auch die schlechten Tage.
  4. Bescheid: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Bei Krankenhausaufenthalt oder Palliativsituation gilt eine Frist von einer Woche. Überschreitet die Kasse die Frist ohne triftigen Grund, muss sie 70 Euro je angefangene Woche Verzögerung zahlen.
  5. Gutachten anfordern: Du hast Anspruch auf das vollständige Gutachten. Prüfe Punkt für Punkt, ob es der Realität entspricht.

Den kompletten Ablauf mit Musterformulierungen findest du unter Pflegegrad beantragen, die Details zur Begutachtung unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Häufige Fehler und Grenzfälle

Der Antrag wird zu spät gestellt. Viele warten, bis die Situation unhaltbar ist. Stelle den Antrag, sobald regelmäßig Hilfe nötig ist, denn die Leistungen gelten erst ab Antragsdatum.

Beim Gutachtertermin wird alles beschönigt. Ältere Menschen wollen sich nicht als hilfsbedürftig zeigen. Die Gutachterin bewertet aber, was üblicherweise gilt, nicht den besten Tag. Das Pflegetagebuch ist hier das wichtigste Beweismittel.

Das Gutachten wird nicht gelesen. Wer nur den Bescheid liest, sieht nicht, wo Punkte fehlen. Fordere das Gutachten an und vergleiche es mit dem Pflegetagebuch.

Grenzfall knapp unter 27 Punkten. Wurde nur Pflegegrad 1 bewilligt, obwohl die Hilfe erheblich ist, lege innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Typische Ansatzpunkte: Modul 4 wurde zu günstig bewertet (etwa „überwiegend selbständig“ statt „überwiegend unselbständig“ beim Duschen), nächtliche Hilfe wurde nicht erfasst, Medikamentengabe wurde nicht gezählt.

Verschlechterung wird nicht gemeldet. Bei Demenz oder fortschreitenden Erkrankungen sind die Punkte nach einem Jahr oft deutlich höher. Ein Antrag auf Höherstufung ist jederzeit möglich, am besten wieder mit Pflegetagebuch.

Nur Pflegegeld, keine Sachleistung. Manche Familien nehmen aus Stolz keinen Pflegedienst. Dabei kann schon ein täglicher Einsatz von 20 Minuten die pflegende Person entlasten, und das Pflegegeld wird nur anteilig gekürzt.

Pflegegrad 2 bei Demenz: worauf es bei der Begutachtung ankommt

Viele Menschen mit Pflegegrad 2 haben eine Demenz. Für sie ist das Begutachtungsinstrument seit 2017 deutlich gerechter als die alten Pflegestufen, weil die Module 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) eigenständig zählen. Trotzdem werden Demenzkranke bei der Begutachtung oft zu niedrig eingestuft, weil sie im Gespräch orientiert wirken und die Gutachterin die Situation nur eine Stunde lang sieht.

Was du bei der Begutachtung ansprechen solltest:

  • Modul 2: Findet die Person allein nach Hause? Erkennt sie Angehörige zuverlässig? Kann sie eine Mahlzeit planen und zubereiten, also mehrere Schritte in der richtigen Reihenfolge ausführen? Erkennt sie Gefahren wie eine heiße Herdplatte?
  • Modul 3: Nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Abwehr beim Waschen, Ängste, sozialer Rückzug. Hier zählt die Häufigkeit: „täglich“ gibt 5 Punkte je Kriterium, „selten“ nur 1.
  • Modul 4: Bei Demenz geht es weniger um körperliches Können als um Anleitung. Wer nur mit Aufforderung und Kontrolle isst oder sich wäscht, ist „überwiegend unselbständig“, auch wenn die Hände funktionieren.
  • Modul 6: Kann die Person ihren Tag strukturieren, sich beschäftigen, Kontakte pflegen? Bei Demenz meist nicht mehr, das ergibt schnell 7,5 bis 11,25 gewichtete Punkte.

Von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere. Bei einer beginnenden Demenz ist das meist Modul 2, bei fortgeschrittener Demenz mit Verhaltensauffälligkeiten oft Modul 3. Der Pflegegrad-Rechner zeigt dir, welches Modul bei dir zählt.

Pflegegrad 2 und Beruf: Pflegezeit, Pflegeunterstützungsgeld, Rente

Die meisten pflegenden Angehörigen von Menschen mit Pflegegrad 2 sind berufstätig. Drei Regelungen helfen:

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG): Bis zu zehn Arbeitstage im Jahr kannst du kurzfristig fernbleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. Die Pflegekasse zahlt dafür Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von etwa 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 44a Abs. 3 SGB XI).

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung mit Kündigungsschutz (Betriebe ab 16 Beschäftigten) und bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden (Betriebe ab 26 Beschäftigten). Beides unbezahlt, aber mit zinslosem Darlehen des Bundesamts für Familie.

Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI): Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2 und reinem Pflegegeld zahlt die Kasse bis zu 198,62 Euro Rentenbeitrag im Monat, bei Kombinationsleistung 168,83 Euro, bei voller Sachleistung 139,04 Euro (BMG, Stand 1. Januar 2026). Ein Jahr Pflege bringt damit rund 0,25 Rentenpunkte, also grob 10 Euro monatlicher Rente je Pflegejahr (Näherung über das vorläufige Durchschnittsentgelt). Die Pflegekasse fragt die Pflegeperson im „Fragebogen zur Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge“ ab, den solltest du ausfüllen, auch wenn es nur wenig ist.

Antrag bei der Pflegekasse: Formulare und Fristen im Überblick

Nach dem Bescheid über Pflegegrad 2 laufen nicht alle Leistungen automatisch. Das solltest du einzeln beantragen oder anzeigen:

Leistung Was zu tun ist Frist
Pflegegeld Im Antragsformular „Pflegegeld“ ankreuzen, Kontoverbindung angeben rückwirkend ab Antragsdatum
Pflegesachleistung Vertrag mit Pflegedienst, dieser rechnet direkt ab laufend
Entlastungsbetrag Rechnung des anerkannten Anbieters einreichen bis 30.06. des Folgejahres
Pflegehilfsmittel (Pflegebox) Antrag über Anbieter oder Formular der Kasse laufend, monatlich
Verhinderungspflege Formular der Kasse plus Quittung der Ersatzpflege nachträglich möglich, bis Ende des Folgejahres
Wohnumfeldverbesserung Formloser Antrag mit Kostenvoranschlag, vor Baubeginn vor der Maßnahme
Hausnotruf Antrag der Kasse, oft über den Anbieter vor Vertragsbeginn
Rentenbeiträge Pflegeperson Fragebogen der Pflegekasse so früh wie möglich

Die großen Kassen haben eigene Formulare, die Abläufe unterscheiden sich im Detail. Bei AOK, Barmer, TK und DAK geht der Antrag inzwischen meist online über das Kundenportal.

Das solltest du jetzt tun

  1. Punkte einschätzen: Mit dem Pflegegrad-Rechner siehst du in zehn Minuten, ob Pflegegrad 2 realistisch ist oder ob es eher auf Pflegegrad 3 hinausläuft.
  2. Leistungen kombinieren: Rechne mit dem Pflegegeld-Rechner aus, was Pflegegeld, Pflegedienst und Entlastungsbetrag zusammen ergeben. Beantrage danach die Pflegebox und den Hausnotruf, beides kostet dich nichts.
  3. Begutachtung vorbereiten oder Widerspruch prüfen: Lade die Pflegetagebuch-Vorlage herunter. Wenn der Bescheid schon da ist und zu niedrig ausfällt, hilft die Widerspruchs-Vorlage.

Häufige Fragen