Zum Inhalt springen

Pflege organisieren

Pflegegrad 5 (früher Pflegestufe 3 mit Härtefall): Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit und gilt ab 90 von 100 Punkten in der Begutachtung oder bei einer besonderen Bedarfskonstellation, etwa wenn beide Arme und Beine nicht mehr gebraucht werden können. Zu Hause stehen dir 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistung im Monat zu, im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro plus einen Zuschlag auf den Eigenanteil. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und Zuschüsse zum Wohnungsumbau.

Pflegegrad 5 von 5: Balkendiagramm mit hervorgehobener Stufe 5
Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad in Euro pro Monat (Stand 2025, Quelle: SGB XI)
LeistungGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tagespflege (§ 41)–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Jahresbetrag (§ 42a)–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Pflegegrad 5 bekommt, wer fast vollständig auf Hilfe angewiesen ist: beim Umlagern im Bett, beim Essen, bei der Körperpflege, oft auch bei Atmung oder Ernährung über eine Sonde. Nur ein kleiner Teil aller Pflegebedürftigen in Deutschland hat diesen Pflegegrad. Er löst die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung aus, deckt die tatsächlichen Kosten aber selten vollständig. Auf dieser Seite findest du alle Beträge mit Paragraf, zwei Beispielrechnungen und eine ehrliche Einschätzung, was zu Hause noch geht und wann ein Pflegeheim die bessere Lösung ist.

Voraussetzungen: Punkte und besondere Bedarfskonstellation

Die Pflegekasse vergibt Pflegegrad 5 auf zwei Wegen, die in § 15 SGB XI geregelt sind.

Weg 1: Mindestens 90 Punkte. Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet in der Begutachtung sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags. Jedes Modul ergibt gewichtete Punkte, zusammen maximal 100. Pflegegrad 5 beginnt bei 90 Punkten. Das erreicht in der Praxis nur, wer in nahezu allen Modulen als „unselbständig“ eingestuft wird. Selbstversorgung allein bringt maximal 40 Punkte, Mobilität 10, Krankheit und Therapie 20, Alltagsgestaltung 15, und aus den Modulen 2 und 3 zählt nur das höhere mit maximal 15 Punkten.

Weg 2: Besondere Bedarfskonstellation. Nach § 15 Abs. 4 SGB XI kann Pflegegrad 5 auch vergeben werden, wenn die Punktsumme unter 90 liegt, aber ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf besteht. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen genau einen Fall: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Gemeint ist eine vollständige oder nahezu vollständige Lähmung oder eine vergleichbare Einschränkung, etwa durch fehlende Gliedmaßen, schwere Kontrakturen oder Versteifungen. Ein Restgreifvermögen oder die Fähigkeit, den Rollstuhl zu bedienen, schließt die Konstellation in der Regel aus.

So sieht Pflegegrad 5 im Alltag typischerweise aus:

  • Frau H., 84, fortgeschrittene Demenz, bettlägerig. Sie erkennt ihre Kinder nicht mehr, spricht nur einzelne Wörter, wird gefüttert, gewaschen, umgelagert und trägt Inkontinenzmaterial. Nachts ist sie unruhig, tagsüber wehrt sie Pflege ab. Modul 4 (Selbstversorgung) ist vollständig unselbständig, Modul 3 (Verhaltensweisen) täglich auffällig, Modul 1 (Mobilität) bis auf das Sitzen mit Stütze unselbständig. Ergebnis: 92,5 Punkte.
  • Herr K., 58, Wachkoma nach Herzstillstand. Er wird über eine PEG-Sonde ernährt, hat ein Tracheostoma, das mehrfach täglich abgesaugt wird, und kann keine Gliedmaße gezielt bewegen. Hier liegt sowohl die Punktzahl über 90 als auch die besondere Bedarfskonstellation vor.
  • Frau L., 41, hohe Querschnittlähmung (Tetraplegie) nach Unfall. Kognitiv ist sie völlig klar, sie steuert ihren Rollstuhl mit dem Kinn und arbeitet am Computer mit Sprachsteuerung. Nach Punkten läge sie um 75 (Pflegegrad 4), weil die Module 2, 3 und 6 kaum Punkte bringen. Wegen der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine erhält sie Pflegegrad 5 über § 15 Abs. 4.

Ob du oder dein Angehöriger in die Nähe von 90 Punkten kommt, zeigt der Pflegegrad-Rechner. Er nutzt dieselben Bewertungstabellen wie der Medizinische Dienst.

Diese Leistungen stehen dir zu

Die Leistungstabelle oben zeigt alle Beträge für Pflegegrad 5 im Vergleich. Hier die Details je Leistung.

Pflegegeld: 990 Euro im Monat (§ 37)

Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Sie kann es frei verwenden und an die Pflegeperson weitergeben. Bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro monatlich, steuerfrei. Voraussetzung ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 einmal im Quartal. Wie sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren lassen, rechnet der Pflegegeld-Rechner aus. Alles zur Höhe und Auszahlung steht auf der Seite Pflegegrad 5: Wie viel Geld.

Pflegesachleistung: bis 2.299 Euro im Monat (§ 36)

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab, bis zu 2.299 Euro monatlich. Das reicht bei Pflegegrad 5 typischerweise für zwei bis drei Einsätze am Tag (Grundpflege morgens und abends, Lagerung, Sondenkost). Wird das Budget nicht ausgeschöpft, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus (§ 38 Kombinationsleistung).

Tagespflege: bis 2.085 Euro im Monat (§ 41)

Der Betrag für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung, wird also nicht angerechnet. Bei Pflegegrad 5 ist Tagespflege wegen des Transports und der Bettlägerigkeit oft nicht praktikabel, kann aber bei Menschen wie Frau L. aus dem Beispiel eine echte Entlastung sein.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (§ 45b)

Für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege-Eigenanteile oder anerkannte Nachbarschaftshilfe. Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an. Details auf der Seite Entlastungsbetrag.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (§ 42a)

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für beide Leistungen. Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson krank ist oder Urlaub macht, bis zu acht Wochen im Jahr. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Unterbringung in einer Einrichtung, ebenfalls bis acht Wochen. Das Pflegegeld wird währenddessen bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Mehr auf der Seite Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2)

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz. Bei Pflegegrad 5 wird das Budget fast immer ausgeschöpft. Die meisten Familien lassen sich eine Pflegebox liefern, der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Lifter, Lagerungshilfen (§ 40 Abs. 1, § 33 SGB V)

Ein Pflegebett mit elektrischer Höhenverstellung, ein Patientenlifter, eine Wechseldruckmatratze gegen Dekubitus und ein Toilettenstuhl gehören bei Pflegegrad 5 zur Grundausstattung. Sie werden auf Rezept über die Krankenkasse oder als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse gestellt, meist leihweise. Die Zuzahlung liegt bei Hilfsmitteln der Krankenkasse bei 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 SGB V), bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse bei 10 Prozent, höchstens 25 Euro (§ 40 Abs. 3 SGB XI); Leihgeräte sind zuzahlungsfrei.

Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4)

Für den Umbau des Bades zur bodengleichen Dusche, Türverbreiterungen für den Rollstuhl, eine Rampe oder einen Treppenlift. Der Zuschuss gilt je Maßnahme; ändert sich die Pflegesituation, kann erneut beantragt werden. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich.

Hausnotruf: 27 Euro im Monat

Die Pflegekasse übernimmt die Grundgebühr eines Hausnotrufs. Bei Pflegegrad 5 ist das Gerät weniger für die pflegebedürftige Person als für die Pflegeperson relevant, die nachts oder bei einem Sturz Hilfe rufen muss.

Beratung, Pflegekurse, Rentenbeiträge

Pflegeberatung nach § 7a ist kostenlos und bei Pflegegrad 5 dringend zu empfehlen, weil die Versorgung komplex wird. Pflegekurse (§ 45) vermitteln Lagerungstechniken und Sondenversorgung. Pflegende Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen, erhalten Rentenbeiträge nach § 44; bei Pflegegrad 5 sind das die höchsten Beiträge, bei reinem Pflegegeldbezug bis zu 735,63 Euro Rentenbeitrag im Monat, bei Kombinationsleistung 625,29 Euro (BMG, Stand 1. Januar 2026), das entspricht rund 0,9 Rentenpunkten im Jahr (Näherung).

Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro im Monat plus Zuschlag (§ 43, § 43c)

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro monatlich an die Einrichtung. Was danach an Pflegekosten übrig bleibt, ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, auf den die Kasse zusätzlich einen Leistungszuschlag zahlt (siehe Abschnitt Pflegeheim).

Beispielrechnung

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Nehmen wir Frau H. aus dem ersten Beispiel: 84 Jahre, fortgeschrittene Demenz, bettlägerig, Pflegegrad 5. Ihre Tochter wohnt im selben Haus und arbeitet halbtags.

Variante A: Zu Hause mit Pflegedienst und Tochter

Der Pflegedienst kommt morgens und abends für Grundpflege, Lagerung und Medikamente. Er rechnet monatlich 1.379,40 Euro Sachleistung ab, das sind genau 60 Prozent des Budgets von 2.299 Euro. Nach § 38 bleiben 40 Prozent des Pflegegelds: 396 Euro, die an die Tochter gehen.

Leistung Betrag im Monat
Pflegesachleistung (60 % von 2.299 €) 1.379,40 € an den Pflegedienst
Pflegegeld anteilig (40 % von 990 €) 396,00 €
Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe 131,00 €
Pflegehilfsmittel (Pflegebox) 42,00 €
Hausnotruf 27 €
Verhinderungspflege (3.539 € / 12, rechnerisch) 294,92 €
Leistungen der Pflegekasse gesamt 2.270,32 €

Dazu kommen einmalig 4.180 Euro für die bodengleiche Dusche und leihweise ein Pflegebett, ein Lifter und eine Wechseldruckmatratze. Die Familie zahlt selbst: Zuzahlungen für Inkontinenzmaterial über das Rezept hinaus, eine private Haushaltshilfe an drei Vormittagen (etwa 450 Euro, davon 131 Euro über den Entlastungsbetrag) und die Zeit der Tochter. Rechnerisch trägt die Kasse hier den Großteil, praktisch trägt die Tochter die Nächte.

Variante B: Pflegeheim in Niedersachsen

Das Heim verlangt laut Preisblatt 1.520 Euro Pflegekosten-Eigenanteil (nach Abzug der 2.096 Euro der Kasse) plus 110 Euro Ausbildungsumlage, zusammen 1.630 Euro pflegebedingter Eigenanteil, auf den der Zuschlag nach § 43c berechnet wird; dazu 1.010 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 470 Euro Investitionskosten.

Jahr Zuschlag § 43c Eigenanteil Pflege Gesamt im Monat
1. Jahr 15 % (245 €) 1.385 € 2.865 €
2. Jahr 30 % (489 €) 1.141 € 2.621 €
3. Jahr 50 % (815 €) 815 € 2.295 €
ab 4. Jahr 75 % (1.223 €) 407 € 1.887 €

Frau H. hat 1.650 Euro Rente. Im ersten Jahr fehlen 1.215 Euro monatlich, die aus Vermögen, Pflegewohngeld (in Niedersachsen nicht vorhanden) oder Hilfe zur Pflege gedeckt werden müssen. Der Pflegeheim-Kosten-Rechner rechnet das mit dem Preisblatt deines Heims durch.

Hinweis: Bei Pflegegrad 5 ist das Sachleistungsbudget mehr als doppelt so hoch wie das Pflegegeld. Zwei Einsätze des Pflegedienstes am Tag kosten die Familie innerhalb dieses Budgets nichts extra und entlasten die Pflegeperson erheblich.

Pflegestufe 3 und Härtefall: die Überleitung

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen plus die „eingeschränkte Alltagskompetenz“ für Menschen mit Demenz. Zum 1. Januar 2017 wurden alle Betroffenen nach § 140 SGB XI automatisch in Pflegegrade übergeleitet, ohne neue Begutachtung. In Pflegegrad 5 kamen:

  • Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegestufe 3 als Härtefall (mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)

Pflegestufe 3 ohne Zusatz wurde zu Pflegegrad 4. Der Bestandsschutz gilt bis heute: Wer damals übergeleitet wurde, kann bei einer späteren Begutachtung nicht unter den übergeleiteten Pflegegrad zurückgestuft werden, solange sich der Zustand nicht verbessert hat. Eine „Pflegestufe 5“ hat es nie gegeben; wer heute danach sucht, meint Pflegegrad 5.

Zu Hause pflegen bei Pflegegrad 5: was realistisch ist

Die ehrliche Antwort: Es geht, aber nicht allein. Bei Pflegegrad 5 braucht die pflegebedürftige Person rund um die Uhr Hilfe, häufig auch nachts zum Umlagern, Absaugen oder Beruhigen. Eine einzelne Pflegeperson hält das ohne Unterstützung selten länger als einige Monate durch. Diese Bausteine machen häusliche Pflege tragfähig:

Pflegedienst zweimal täglich. Das Sachleistungsbudget von 2.299 Euro deckt in den meisten Regionen Grundpflege morgens und abends. Behandlungspflege (Sondenkost, Verbandwechsel, Absaugen, Injektionen) läuft zusätzlich über die Krankenkasse nach § 37 SGB V und belastet das Pflegebudget nicht.

Hilfsmittel, die Kraft sparen. Ein elektrisches Pflegebett, ein Patientenlifter für den Transfer, eine Wechseldruckmatratze gegen Druckgeschwüre, ein Duschrollstuhl. Alles auf Rezept oder über die Pflegekasse, meist als Leihgabe. Wer ohne Lifter einen 70-Kilo-Menschen umsetzt, schädigt binnen Wochen den eigenen Rücken.

Entlastung fest einplanen. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege reicht für etwa zwei bis drei Wochen Kurzzeitpflege oder für einen Ersatzpflegedienst an einigen Wochenenden. Plane das im Januar, nicht wenn du schon am Ende bist.

24-Stunden-Betreuung. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft, meist aus Osteuropa, übernimmt Grundpflege, Haushalt und Anwesenheit. Kosten: 2.500 bis 4.000 Euro im Monat je nach Qualifikation und Modell. Pflegegeld (990 Euro) und Entlastungsbetrag (131 Euro) decken davon rund ein Drittel; ein Teil der Kosten ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Wichtig: Betreuungskräfte dürfen keine Behandlungspflege leisten und sind keine Pflegefachkräfte. Mehr auf der Seite 24-Stunden-Betreuung.

Wohnung anpassen. Türbreiten für Rollstuhl und Lifter, bodengleiche Dusche, Rampe am Hauseingang. Die 4.180 Euro je Maßnahme decken einen Badumbau oft nicht vollständig, aber sie helfen, und der Antrag ist einfach.

Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse

Ein Punkt, der bei Pflegegrad 5 viel Geld ausmacht: Medizinische Maßnahmen wie Sondenkost anhängen, Tracheostoma versorgen, Insulin spritzen, Verbände wechseln oder Medikamente richten sind Behandlungspflege nach § 37 SGB V. Sie wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig vom Pflegebudget. Der Pflegedienst rechnet beides getrennt ab. Wer das nicht weiß, verbraucht das Sachleistungsbudget für Leistungen, die eigentlich die Krankenkasse tragen müsste. Frag den Pflegedienst ausdrücklich nach der Trennung von Grund- und Behandlungspflege auf der Abrechnung.

Pflegegrad 5 bei Kindern

Kinder mit schweren Behinderungen oder Erkrankungen erhalten Pflegegrad 5 nach denselben Regeln, allerdings wird ihre Selbständigkeit mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen. Bei Kindern bis 18 Monate gilt ein vereinfachtes Verfahren mit automatischer Einstufung einen Pflegegrad höher. Die Leistungen sind identisch mit denen für Erwachsene: 990 Euro Pflegegeld, 2.299 Euro Sachleistung, Verhinderungspflege, Hilfsmittel. Eltern, die ihr Kind mit Pflegegrad 5 pflegen, haben Anspruch auf Rentenbeiträge nach § 44 und auf den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro in der Steuererklärung. Zusätzlich lohnt sich fast immer ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H (hilflos) und aG (außergewöhnlich gehbehindert).

Pflegeheim bei Pflegegrad 5

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr trägt, ist das keine Niederlage. Bei Pflegegrad 5 lebt ein deutlich größerer Anteil der Betroffenen in einer stationären Einrichtung als in den niedrigeren Pflegegraden.

Die Kosten setzen sich aus vier Blöcken zusammen: Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Von den Pflegekosten zahlt die Kasse 2.096 Euro. Der Rest ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der in jedem Heim für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch ist. Auf diesen Eigenanteil zahlt die Kasse nach § 43c einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vollständig bei dir.

Was viele überrascht: Der Eigenanteil ist bei Pflegegrad 5 nicht höher als bei Pflegegrad 2, weil der Eigenanteil einrichtungseinheitlich ist. Der höhere Leistungsbetrag der Kasse gleicht den höheren Pflegeaufwand aus. Alle Details, Bundesland-Unterschiede und Wege zur Finanzierung findest du auf der Seite Pflegeheim-Kosten.

Antrag, Höherstufung, Widerspruch

Erstantrag. Ein Anruf bei der Pflegekasse (sie gehört zur Krankenkasse) genügt. Leistungen gelten ab dem Antragsmonat. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden; liegt die Person im Krankenhaus oder in einem Hospiz, verkürzt sich die Frist auf eine Woche.

Höherstufung von Pflegegrad 4 auf 5. Wer bereits Pflegegrad 4 hat und dessen Zustand sich verschlechtert, stellt formlos einen Antrag auf Höherstufung. Die Kasse beauftragt eine neue Begutachtung. Wichtig: Beantrage die Höherstufung, sobald sich der Zustand verschlechtert, nicht erst nach Monaten. Die Leistungen gelten erst ab Antragsmonat. Wie du den Antrag vorbereitest, steht auf der Seite Höherstufung.

Widerspruch. Bekommst du Pflegegrad 4 statt 5, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Widerspruch. Fordere das vollständige Gutachten an und vergleiche die Modulbewertungen mit deinen Aufzeichnungen. Bei Pflegegrad 5 lohnt der Widerspruch besonders: Der Unterschied zu Pflegegrad 4 beträgt 190 Euro Pflegegeld, 440 Euro Sachleistung und 241 Euro im Heim, jeden Monat. Vorlage und Anleitung auf der Seite Widerspruch Pflegegrad.

Pflegetagebuch. Für Antrag, Höherstufung und Widerspruch ist ein Pflegetagebuch über zwei Wochen das wichtigste Beweismittel. Es dokumentiert jede Hilfe mit Uhrzeit, Dauer und Art. Die Pflegetagebuch-Vorlage ist kostenlos und auf die sechs Module abgestimmt.

Das solltest du jetzt tun

  1. Punkte einschätzen mit dem Pflegegrad-Rechner. Liegt das Ergebnis über 85, lohnt sich der Antrag auf Pflegegrad 5 oder die Höherstufung.
  2. Pflegetagebuch führen für zwei Wochen, bevor der Medizinische Dienst kommt.
  3. Sachleistung und Pflegegeld kombinieren statt nur Pflegegeld zu beziehen. Der Pflegegeld-Rechner zeigt, was bei welchem Pflegedienst-Anteil übrig bleibt.
  4. Hilfsmittel beantragen: Pflegebett, Lifter, Wechseldruckmatratze, Pflegebox. Alles auf einmal, nicht nacheinander.
  5. Entlastung planen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für das laufende Jahr terminieren, Beratungseinsatz vierteljährlich buchen.
  6. Heimkosten durchrechnen, auch wenn ein Umzug noch nicht ansteht. Der Pflegeheim-Kosten-Rechner zeigt, wie groß die Lücke wäre, damit du finanziell vorbereitet bist.

Häufige Fragen