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Pflege organisieren

Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2): Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht, also eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit hat. Die Pflegekasse zahlt dann 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Im Pflegeheim übernimmt die Kasse 1.319 Euro monatlich plus einen Zuschlag auf den Eigenanteil.

Pflegegrad 3 von 5: Balkendiagramm mit hervorgehobener Stufe 3
Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad in Euro pro Monat (Stand 2025, Quelle: SGB XI)
LeistungGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld (§ 37)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tagespflege (§ 41)–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationär (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40)42 €42 €42 €42 €42 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Jahresbetrag (§ 42a)–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Voraussetzungen: Punkte und typische Situationen

Pflegegrad 3 ist die mittlere von fünf Stufen. Das Gesetz spricht von einer „schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Konkret heißt das: Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kommen 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte zusammen.

Diese Punkte entstehen nicht aus Minuten, wie bei den alten Pflegestufen, sondern aus einer Bewertung in sechs Lebensbereichen, den Modulen:

Modul Was geprüft wird Gewicht
1 Mobilität Aufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnern, Entscheidungen, Gespräche 15 %*
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe, Ängste, Aggression, Abwehr von Pflege 15 %*
4 Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette 40 %
5 Umgang mit Krankheit und Therapie Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Diät 20 %
6 Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte 15 %

*Von Modul 2 und 3 zählt nur das Modul mit dem höheren Wert.

Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten. Wer beim Waschen, Anziehen und Toilettengang überwiegend Hilfe braucht, sammelt hier allein bis zu 30 oder 40 gewichtete Punkte. Deshalb reicht ein einzelnes Problem selten für Pflegegrad 3, aber die Kombination aus körperlicher Einschränkung und Hilfe im Alltag führt oft dorthin.

Mit dem Pflegegrad-Rechner kannst du alle sechs Module durchgehen und siehst sofort, wie viele Punkte zusammenkommen und wie weit die nächste Stufe entfernt ist.

Drei Beispiele, wie Pflegegrad 3 entsteht

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Herr B., 79, nach Schlaganfall. Die linke Körperseite ist gelähmt. Er kommt mit Hilfe aus dem Bett und in den Rollstuhl, Treppen sind unmöglich (Modul 1: 7 Einzelpunkte, gewichtet 7,5). Waschen, Anziehen und Toilettengang gehen nur mit Unterstützung, essen kann er allein, wenn das Essen zerkleinert ist (Modul 4: 22 Einzelpunkte, gewichtet 30). Medikamente richtet seine Frau, zweimal pro Woche kommt Physiotherapie ins Haus, alle vier Wochen Arztbesuch (Modul 5: gewichtet 10). Er ist geistig klar, nimmt aber kaum noch am sozialen Leben teil (Modul 6: gewichtet 3,75). Ergebnis: 51,25 Punkte, Pflegegrad 3.

Frau S., 84, mittelschwere Demenz. Körperlich ist sie noch recht mobil (Modul 1: gewichtet 2,5). Sie erkennt ihre Kinder nicht immer, findet in der eigenen Wohnung das Bad nicht, kann keine Entscheidungen mehr treffen und erkennt Gefahren nicht (Modul 2: 24 Einzelpunkte, gewichtet 15). Nachts ist sie unruhig, wehrt manchmal die Körperpflege ab (Modul 3: gewichtet 7,5, zählt aber nicht, weil Modul 2 höher ist). Beim Waschen, Anziehen und Essen muss jemand anleiten und teilweise übernehmen (Modul 4: 15 Einzelpunkte, gewichtet 20). Medikamente müssen täglich gereicht werden (Modul 5: gewichtet 5). Den Tag kann sie nicht mehr selbst strukturieren (Modul 6: 8 Einzelpunkte, gewichtet 11,25). Ergebnis: 53,75 Punkte, Pflegegrad 3.

Frau K., 71, fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung. Aufstehen und Gehen sind stark verlangsamt, Stürze häufen sich (Modul 1: 8 Einzelpunkte, gewichtet 7,5). Kognitiv leicht eingeschränkt (Modul 2: gewichtet 3,75). Feinmotorik ist weg: Knöpfe, Zähneputzen, Besteck gehen nicht mehr allein, Duschen nur mit Hilfe (Modul 4: 20 Einzelpunkte, gewichtet 30). Medikamente müssen fünfmal täglich zu festen Zeiten gegeben werden, dazu Physiotherapie und Logopädie wöchentlich (Modul 5: gewichtet 10). Modul 6: gewichtet 3,75. Ergebnis: 55 Punkte, Pflegegrad 3.

Alle drei liegen deutlich über 47,5 und deutlich unter 70. Bei Frau S. wäre der Pflegegrad ohne die Demenz wahrscheinlich nur Pflegegrad 2. Das zeigt: Kognitive Einschränkungen zählen seit 2017 gleichwertig mit körperlichen.

Diese Leistungen stehen dir zu

Die Tabelle über diesem Text zeigt alle Beträge im Vergleich der Pflegegrade. Hier steht, was die einzelnen Leistungen bei Pflegegrad 3 bedeuten und worauf du achten musst. Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025.

Pflegegeld: 599 Euro im Monat (§ 37 SGB XI)

Das Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es frei verwenden darf, meist als Anerkennung für die Pflegeperson. Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen der Pflegeperson angerechnet.

Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein. Dafür verlangt die Kasse bei Pflegegrad 3 alle sechs Monate einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Wer den Termin versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds. Der Besuch kostet dich nichts.

Mehr zu Auszahlung, Steuer und Weitergabe: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 und der Pflegegeld-Hub.

Pflegesachleistung: 1.497 Euro im Monat (§ 36 SGB XI)

Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet er seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, bis zu 1.497 Euro monatlich. Davon bezahlt werden körperbezogene Pflege (Waschen, Anziehen, Mobilisation), pflegerische Betreuung (Spaziergang, Vorlesen, Beaufsichtigung) und Hilfe im Haushalt. Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Insulinspritzen läuft dagegen über die Krankenkasse (§ 37 SGB V) und belastet das Budget nicht.

Praktischer Hinweis: Lass dir vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag mit Leistungskomplexen geben. Ein morgendlicher Einsatz mit kleiner Körperpflege kostet je nach Bundesland 25 bis 40 Euro. Mit 1.497 Euro reicht das oft für einen täglichen Einsatz, aber nicht für zwei.

Kombinationsleistung: Pflegegeld plus Pflegedienst (§ 38 SGB XI)

Die meisten Familien mischen. Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil der 1.497 Euro, bekommst du den nicht genutzten Prozentsatz als Pflegegeld. Beispiel: Der Dienst rechnet 748,50 Euro ab, das sind 50 Prozent. Du erhältst 50 Prozent von 599 Euro, also 299,50 Euro Pflegegeld. Der Pflegegeld-Rechner rechnet das für jeden Betrag aus.

Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI)

Zusätzlich zu allem anderen. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet, zum Beispiel für Tagespflege-Eigenanteile, Haushaltshilfen mit Anerkennung nach Landesrecht, Betreuungsgruppen oder Nachbarschaftshelfer, die bei der Kasse registriert sind. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Wer das Geld ein Jahr nicht abruft, hat also 1.572 Euro angespart. Details: Entlastungsbetrag richtig verwenden.

Tages- und Nachtpflege: 1.357 Euro im Monat (§ 41 SGB XI)

Die Tagespflege ist ein eigenes Budget, das nicht mit Pflegegeld oder Sachleistung verrechnet wird. Du kannst also den vollen Pflegegeldsatz und zusätzlich bis zu 1.357 Euro für die Tagespflege nutzen. Bezahlt werden Pflege, Betreuung und Fahrdienst; Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil, oft 15 bis 25 Euro pro Tag. Die kannst du aus dem Entlastungsbetrag bezahlen. Mehr: Tagespflege: Kosten und Ablauf.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (§ 42a SGB XI)

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, den du frei zwischen Verhinderungspflege (Ersatzpflege zu Hause, wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist) und Kurzzeitpflege (vorübergehend im Heim, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt) aufteilen kannst. Beide Leistungen sind bis zu acht Wochen pro Jahr möglich.

Wichtig für Angehörige: Springt ein naher Angehöriger oder ein Haushaltsmitglied als Ersatzpflege ein, erstattet die Kasse seit dem 1. Juli 2025 höchstens das Zweifache des Pflegegelds, bei Pflegegrad 3 also 1.198 Euro (§ 42a Abs. 2 SGB XI), plus nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld ungekürzt weiter. Alle Regeln: Verhinderungspflege.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen. Die meisten Familien lassen sich das monatlich als Pflegebox liefern; der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Voraussetzung ist Pflege zu Hause, im Heim gibt es die 42 Euro nicht.

Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 und 3 SGB XI)

Pflegebett, Toilettenstuhl, Hausnotruf, Lagerungshilfen oder ein Rollator werden auf Antrag gestellt oder leihweise überlassen. Für den Hausnotruf übernimmt die Kasse 27 Euro monatlich für die Basisleistung; was bei Pflegegrad 3 mit Sturzsensor, Einsatzdienst und Demenz zu beachten ist, steht auf der Seite Hausnotruf bei Pflegegrad 3. Ein Pflegebett wird bei Pflegegrad 3 fast immer genehmigt, wenn Positionswechsel im Bett Hilfe erfordern.

Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern oder erst möglich machen: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampe oder Treppenlift. Der Zuschuss gilt je Maßnahme, wobei mehrere gleichzeitige Umbauten als eine Maßnahme zählen. Verschlechtert sich der Zustand später deutlich, ist ein neuer Zuschuss möglich. Antrag vor Baubeginn stellen.

Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro im Monat plus Leistungszuschlag (§ 43 und § 43c SGB XI)

Im Pflegeheim zahlt die Kasse 1.319 Euro an das Heim. Auf den verbleibenden Pflegekosten-Eigenanteil gibt es seit 2022 einen Zuschlag nach Aufenthaltsdauer, in heutiger Höhe seit Januar 2024: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage trägst du vollständig selbst. Konkrete Zahlen für dein Bundesland: Pflegeheim-Kosten bei Pflegegrad 3.

Weitere Leistungen, die oft vergessen werden

  • Rentenbeiträge für die Pflegeperson (§ 44 SGB XI): Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 3 und reinem Pflegegeld zahlt die Kasse bis zu 316,32 Euro im Monat (BMG, Stand 2026), das entspricht rund 0,4 Rentenpunkten pro Jahr (Näherung).
  • Unfallversicherung für die Pflegeperson, beitragsfrei.
  • Pflegekurse (§ 45 SGB XI) für Angehörige, kostenlos, auch online.
  • Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (§ 38a SGB XI).
  • Digitale Pflegeanwendungen bis 40 Euro monatlich plus bis 30 Euro für ergänzende Unterstützungsleistungen (§ 40b SGB XI).
  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlos, auf Wunsch zu Hause, mit Anspruch auf einen individuellen Versorgungsplan.

Beispielrechnung

Die Personen in diesem Beispiel sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2025/2026).

Familie M. pflegt den Vater (Pflegegrad 3) zu Hause. Die Tochter arbeitet halbtags und übernimmt Abende und Wochenende. So sieht ein Monat aus:

Leistung Betrag Wer zahlt
Pflegedienst morgens, 22 Einsätze à 34 Euro (kleine Körperpflege) 748 Euro Pflegekasse (Sachleistung, 50 % von 1.497 Euro)
Pflegegeld anteilig (50 % von 599 Euro) 299,50 Euro Pflegekasse an den Vater
Tagespflege, 2 Tage pro Woche, 8 Tage à 95 Euro Pflege und Betreuung 760 Euro Pflegekasse (Tagespflege-Budget, Rest von 1.357 Euro verfällt)
Tagespflege Verpflegung und Investitionskosten, 8 Tage à 18 Euro 144 Euro aus dem Entlastungsbetrag (131 Euro plus Angespartes)
Pflegebox (Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion) 42 Euro Pflegekasse
Hausnotruf Basisleistung 27 Euro, Gesamtpreis 29 Euro 2,00 Euro Eigenanteil

Die Familie erhält damit Leistungen im Gegenwert von rund 1.850 Euro im Monat, zahlt selbst nur wenige Euro und hat noch 299,50 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung. Das Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungspflege ist noch unberührt: Damit finanziert die Tochter im Sommer zwei Wochen Urlaub, in denen eine Nachbarin die Abende übernimmt und der Pflegedienst zusätzlich abends kommt.

Hätte die Familie ganz auf den Pflegedienst verzichtet, wären es 599 Euro Pflegegeld plus die volle Tagespflege gewesen. Hätte sie den Pflegedienst zweimal täglich bestellt, wäre das Sachleistungsbudget überschritten und der Rest Privatrechnung. Der Pflegegeld-Rechner zeigt dir für deinen Fall, welche Aufteilung die meisten Leistungen bringt.

Hinweis: Das Tagespflege-Budget wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet, das gilt seit 2015. Zwei Tage Tagespflege pro Woche kosten die Familie meist nur den Verpflegungsanteil und entlasten spürbar.

Pflegestufe 2 und Pflegegrad 3: die Überleitung

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, die nach Pflegeminuten vergeben wurden. Zum 1. Januar 2017 wurden alle Betroffenen automatisch übergeleitet (§ 140 SGB XI), ohne neue Begutachtung und mit Bestandsschutz:

Vorher Seit 2017
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4

Wer heute nach „Pflegestufe 3“ sucht und die alte Einstufung meint, landet also bei Pflegegrad 4, nicht bei Pflegegrad 3. Wer „Pflegestufe 2“ hatte, hat heute Pflegegrad 3. Die Begriffe werden im Alltag noch gemischt, bei der Pflegekasse und im Gutachten gibt es nur noch Pflegegrade.

Ein Unterschied bleibt wichtig: Für Pflegestufe 2 waren mindestens 180 Minuten Hilfebedarf täglich nötig, davon 120 Minuten Grundpflege. Diese Minuten gibt es nicht mehr. Wer mit einer alten Zeittabelle argumentiert, verliert im Widerspruch. Es zählen nur die Module und Punkte.

Pflege zu Hause oder im Heim?

Bei Pflegegrad 3 ist beides realistisch. Die Entscheidung hängt weniger vom Pflegegrad ab als von der Wohnsituation, der Belastbarkeit der Angehörigen und den Nächten.

Zu Hause bekommst du bei vollem Pflegegeld 599 Euro, dazu Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel. Der Eigenanteil ist gering, die Belastung der Familie hoch. Reicht das nicht, kommen ein Pflegedienst (Sachleistung), Tagespflege und in Einzelfällen eine 24-Stunden-Betreuung in Frage, die allerdings 2.500 bis 4.000 Euro monatlich kostet und nur mit Pflegegeld und Entlastungsbetrag gegenfinanziert wird.

Im Heim zahlt die Kasse 1.319 Euro plus Leistungszuschlag. Der Eigenanteil liegt je nach Bundesland und Heim im ersten Jahr zwischen rund 2.900 und 3.800 Euro (Bundesdurchschnitt 3.364 Euro, vdek, Stand 1. Juli 2026) und sinkt durch den Zuschlag bis zum vierten Jahr auf durchschnittlich 2.111 Euro. Wie hoch die Lücke zwischen Rente und Heimrechnung bei dir wäre, zeigt der Pflegeheim-Kosten-Rechner für dein Bundesland und mit dem Preisblatt des Heims exakt. Alles zu Eigenanteil, Schonvermögen und Sozialhilfe: Pflegeheim-Kosten.

Ein Zwischenweg ist die Kurzzeitpflege aus dem Jahresbudget von 3.539 Euro, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, um in Ruhe zu entscheiden.

Pflegegrad beantragen, Höherstufung und Widerspruch

Erstantrag: Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, die Kasse schickt das Formular. Ab dem Tag des Antrags werden Leistungen rückwirkend gezahlt, deshalb nicht warten. Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Schritt für Schritt: Pflegegrad beantragen.

Begutachtung: Der Medizinische Dienst kündigt sich an und kommt nach Hause. Führe vorher zwei bis vier Wochen ein Pflegetagebuch und sorge dafür, dass die Hauptpflegeperson beim Termin dabei ist. Beschreibe schlechte Tage, nicht nur gute.

Höherstufung: Verschlechtert sich der Zustand, stellst du einen Antrag auf Höherstufung. Für Pflegegrad 4 sind 70 Punkte nötig. Häufige Auslöser: neue Diagnose, Sturz, Krankenhausaufenthalt, fortschreitende Demenz.

Widerspruch: Wurde nur Pflegegrad 2 bewilligt, obwohl du Pflegegrad 3 erwartet hast, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Fordere das vollständige Gutachten an und prüfe jedes Modul. Vorlage und Ablauf: Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Häufige Fehler und Grenzfälle

Knapp unter 47,5 Punkten. Bei 44 oder 45 Punkten liegt die Person in Pflegegrad 2 und verliert gegenüber Pflegegrad 3 monatlich 252 Euro Pflegegeld oder 701 Euro Sachleistung. In solchen Fällen lohnt sich ein genauer Blick ins Gutachten: Wurde die Nacht bewertet? Wurde die Abwehr von Pflegemaßnahmen (Modul 3) erfasst? Wurde bei Modul 5 jede Medikamentengabe und jeder Therapietermin gezählt?

Demenz wird unterschätzt. Menschen mit Demenz wirken im Gespräch oft orientiert. Das Gutachten fragt aber nach dem Alltag: Erkennt sie Gefahren? Kann sie den Tag planen? Hier hilft das Pflegetagebuch mit konkreten Situationen.

Beratungsbesuch vergessen. Bei Pflegegrad 3 ist der halbjährliche Beratungsbesuch Pflicht, sobald Pflegegeld fließt, auch bei Kombinationsleistung. Die Kasse mahnt einmal, dann kürzt sie.

Tagespflege nicht genutzt. Das Budget von 1.357 Euro verfällt monatlich, wenn es nicht genutzt wird. Es wird nicht angespart.

Entlastungsbetrag verfallen lassen. Ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni. Viele Kassen erstatten auch nachträglich eingereichte Rechnungen aus dem Vorjahr, aber nur bis zu diesem Stichtag.

Umbau vor dem Antrag. Wer die Dusche erst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, geht oft leer aus. Erst Kostenvoranschlag, dann Antrag, dann Umbau.

Das solltest du jetzt tun

  1. Punkte prüfen: Gehe die sechs Module im Pflegegrad-Rechner durch, um zu sehen, ob Pflegegrad 3 realistisch ist oder ob eine Höherstufung ansteht.
  2. Leistungen ausrechnen: Mit dem Pflegegeld-Rechner findest du die beste Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst.
  3. Begutachtung vorbereiten: Lade das Pflegetagebuch herunter und führe es zwei Wochen, bevor der Medizinische Dienst kommt oder bevor du Widerspruch einlegst.

Weitere Pflegegrade im Vergleich: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5.

Häufige Fragen