Betreuung & Heim
24-Stunden-Betreuung und Pflegereform: Was sich 2027 an der Finanzierung ändert
Die Pflegekasse zahlt eine 24-Stunden-Betreuungskraft weder heute noch nach der Reform direkt. Familien finanzieren sie aus Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung. Der Regierungsentwurf der Pflegereform vom 30. September 2026 hebt das Pflegegeld ab 2027 als Entlastungsbudget auf 380 bis 1.080 Euro an, streicht aber die Verhinderungspflege als eigene Leistung. Wer sie heute voll für die Betreuungskraft einsetzt, hätte je nach Pflegegrad rund 205 bis 264 Euro mehr Eigenanteil im Monat; wer sie nicht nutzt, hätte 31 bis 90 Euro weniger. Beschlossen ist das noch nicht.
Stand dieser Seite: 2. Oktober 2026. Was hier für 2027 steht, stammt aus dem Regierungsentwurf der Pflegereform vom 30. September 2026 und ist noch kein Gesetz. Die heutigen Kosten und Zuschüsse stehen auf der Seite 24-Stunden-Pflege Kosten.
Wie die 24-Stunden-Betreuung heute finanziert wird
Eine Betreuungskraft im Haushalt kostet im üblichen Entsendemodell als Richtwert 2.500 bis 3.800 Euro im Monat, dazu Kost und Logis. Die Pflegekasse zahlt sie nicht direkt. Drei Bausteine senken den Eigenanteil:
- Pflegegeld: 347 bis 990 Euro im Monat ab Pflegegrad 2, frei verwendbar.
- Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, wenn die Betreuungskraft die pflegenden Angehörigen zeitweise ersetzt. Umgerechnet sind das bis zu 295 Euro im Monat.
- Steuerermäßigung: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, also bis zu 333 Euro im Monat.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro hilft nur, wenn die Agentur nach Landesrecht anerkannt ist, was selten der Fall ist.
Was der Regierungsentwurf ändert
| Baustein | Heute (gilt 2026) | Regierungsentwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5 | 347 / 599 / 800 / 990 Euro im Monat | Entlastungsbudget 380 / 630 / 890 / 1.080 Euro |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 Euro im Jahr, auch für die Betreuungskraft | entfällt als eigene Leistung |
| Kurzzeitpflege, Notfälle | aus demselben Jahresbetrag | Überbrückungsbudget bis 2.285 Euro im Jahr, nur Pflegenotdienst und Kurzzeitpflege |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro, nur anerkannte Angebote | Sozialraumbudget 175 Euro, nur anerkannte Angebote, kein Ansparen |
| Pflegebox | 42 Euro im Monat | entfällt |
| Steuerermäßigung § 35a EStG | bis 4.000 Euro im Jahr | unverändert, nicht Teil der Reform |
Linke Spalte: geltendes Recht. Rechte Spalte: Regierungsentwurf vom 30. September 2026, nicht beschlossen.
Der Entwurf begründet den Wegfall der Verhinderungspflege damit, dass geplante Ersatzpflege künftig aus dem höheren Pflegegeld bezahlt werden kann. Für Familien mit einer Betreuungskraft geht diese Rechnung nicht auf, weil das Plus kleiner ist als der Betrag, der wegfällt.
Der Eigenanteil je Pflegegrad: heute und im Entwurf
Die Tabelle rechnet wie unsere Kostenseite: Entsendemodell, Betreuungskraft mit Grundkenntnissen Deutsch für 2.500 bis 3.000 Euro im Monat, ohne Aufschläge, zuzüglich Kost und Logis.
| Pflegegrad | Eigenanteil heute | Eigenanteil im Entwurf | Mehr im Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 1.530 bis 2.030 Euro | 1.790 bis 2.290 Euro | rund 262 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.270 bis 1.770 Euro | 1.540 bis 2.040 Euro | rund 264 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.070 bis 1.570 Euro | 1.280 bis 1.780 Euro | rund 205 Euro |
| Pflegegrad 5 | 880 bis 1.380 Euro | 1.090 bis 1.590 Euro | rund 205 Euro |
Eigene Berechnung. Heute: Preis minus Pflegegeld, anteilige Verhinderungspflege (bis 295 Euro) und Steuerermäßigung (bis 333 Euro). Entwurf: Preis minus Entlastungsbudget und Steuerermäßigung. Spannen auf 10 Euro gerundet.
Zwei Einschränkungen gehören zu dieser Rechnung:
- Sie gilt nur, wenn du die Verhinderungspflege heute voll für die Betreuungskraft einsetzt. Das setzt voraus, dass eine Pflegeperson aus der Familie eingetragen ist, die vertreten wird, und dass die Kosten nachgewiesen sind. Wer die Verhinderungspflege nicht nutzt oder für Kurzzeitpflege braucht, hat durch die Reform 31 bis 90 Euro mehr Pflegegeld im Monat und damit einen niedrigeren Eigenanteil.
- Mit einer Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen liegt der Eigenanteil heute wie im Entwurf rund 400 Euro höher; der Unterschied zwischen heute und Entwurf bleibt gleich.
Was die Betreuung in deinem Fall nach heutigem Recht kostet, mit Nachtbedarf, Demenz und den anderen Beschäftigungsmodellen, rechnet der Kosten-Schätzer aus.
Wenn die Betreuungskraft ausfällt: das Überbrückungsbudget
Betreuungskräfte wechseln sich in der Regel im Abstand von einigen Wochen bis Monaten ab, und nicht jeder Wechsel klappt nahtlos. Heute lässt sich eine Lücke mit Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag überbrücken. Im Entwurf gibt es dafür das Überbrückungsbudget: bis zu 2.285 Euro im Jahr für Pflegegrad 2 bis 5, einsetzbar für Kurzzeitpflege im Heim und, ab 2028, für Notdienste ambulanter Pflegedienste. Während der Kurzzeitpflege wird das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Für die Betreuungskraft selbst lässt sich das Budget nicht verwenden.
Was sich nicht ändert
- Die rechtlichen Modelle (Entsendung, Anstellung im Haushalt, selbständige Kraft) und ihre Risiken regelt nicht die Pflegeversicherung. Die Reform enthält dazu nichts.
- Pflegesachleistung: Das Sachleistungsbudget steigt auf 890 bis 2.530 Euro, gilt aber wie heute nur für zugelassene Pflegedienste. Viele Familien kombinieren eine Betreuungskraft mit einem Pflegedienst für die medizinische Pflege; das bleibt möglich und wird durch das höhere Budget etwas leichter.
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bleibt als Auffangnetz bestehen.
Was du jetzt tun solltest
- Verhinderungspflege für 2026 abrechnen. Der Anspruch aus diesem Jahr bleibt nach heutigem Recht bestehen und lässt sich bis Ende 2027 geltend machen. Wie das geht: Verhinderungspflege.
- Für 2027 mit dem höheren Eigenanteil planen. Wer heute die Verhinderungspflege einrechnet, sollte ab Januar 200 bis 260 Euro mehr im Monat einkalkulieren, bis klar ist, was der Bundestag beschließt.
- Angebote vergleichen. Die Preisunterschiede zwischen den Agenturen sind größer als der Effekt der Reform. Achte auf A1-Bescheinigung, Kündigungsfristen und den Ersatz bei Ausfall.
- Höherstufung prüfen. Bei einer Betreuung rund um die Uhr ist der Pflegegrad oft zu niedrig angesetzt. Für Anträge bis 31. Dezember 2026 gelten noch die heutigen Punktgrenzen: Pflegegrad beantragen.

pflege.de
VermittlungsportalVermittlungsservice des Pflegeportals pflege.de: kostenlose, unverbindliche Anfrage, danach melden sich geprüfte Anbieter aus der Region; persönliche Beratung inklusive.
- Modell: Entsendung, Anstellung, Selbständige
- Preis ab 2.500 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: laut Portal 2.500 bis 3.600 € im Monat je nach Modell, Agentur und Betreuungsumfang, zuzüglich Anreise, Unterkunft und Verpflegung
- Laufzeit: laut Portal typisch 2 bis 3 Monate je Betreuungskraft, variabel
- Wechsel: Agenturen organisieren laut Portal Ersatz bei Ausfall oder Unzufriedenheit
- Region: bundesweit, Anbieter aus der Region
- Für wen geeignet: Wer zuerst beraten werden und mehrere Agenturen vergleichen will, ohne selbst zu suchen.
24h-Pflege-Check
VermittlungsportalVergleichsportal: Nach einem Fragebogen kommen bis zu drei Angebote verschiedener Agenturen.
- Modell: Entsendung, Anstellung, Selbständige
- Preis ab 1.900 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: 1.900 bis 2.800 € im Monat zuzüglich Kost und Logis, laut Portal je nach Qualifikation und Deutschkenntnissen
- Wechsel: Zeitnaher Wechsel der Betreuungskraft bei Problemen laut Portal
- Region: Bundesweit, vermittelt an mehrere hundert Agenturen
- Kostenlose Beratung
- Für wen geeignet: Wer zuerst mehrere Agenturen vergleichen will, bevor er sich bindet.
Diadema Pflege
Agentur mit EntsendungInhabergeführte Agentur, Betreuungskräfte laut Anbieter im Heimatland fest angestellt und mit privater Krankenversicherung während des Einsatzes.
- Modell: Entsendung
- Preis ab 3.015 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: Betreuungspauschale 2.890 € plus 125 € Reisepauschale im Monat, laut Anbieterseite Stand 2026
- Gebühr: Keine Vermittlungsgebühr, keine Provision, keine Jahresbeiträge laut Anbieter
- Laufzeit: Keine Mindestlaufzeit
- Kündigung: 14 Tage
- Für wen geeignet: Wer transparente Monatspauschalen ohne Mindestlaufzeit sucht.
Pflegehelden
FranchiseFranchise-Netz mit persönlichem Ansprechpartner am Wohnort.
- Modell: Entsendung, Selbständige
- Preis ab 2.850 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: Ab 2.850 € im Monat inklusive Kost und Logis, plus 125 € je An- und Abreise, laut Anbieterseite
- Kündigung: Jederzeit kündbar laut Anbieter
- Wechsel: Betreuungskräfte bleiben im Schnitt 6 bis 8 Wochen, dann Wechsel
- Deutsch: mehrere Stufen, höhere Kosten bei besseren Kenntnissen
- Für wen geeignet: Wer eine Ansprechperson vor Ort will und die Betreuung schnell starten muss.
Hausengel
AgenturBetreuungskräfte arbeiten laut Anbieter als selbständige Franchisenehmende, nicht im Entsendemodell.
- Modell: Selbständige (Franchise-Modell)
- Preis ab 2.500 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: Ab 2.500 € im Monat zuzüglich Kost und Logis; Beispielrechnung des Anbieters rund 3.010 € inklusive Gebühren
- Gebühr: 220 € im Monat Vermittlungsgebühr plus rund 490 € Franchisegebühr laut Beispielrechnung des Anbieters
- Laufzeit: Keine Mindestlaufzeit
- Kündigung: Flexible Beendigung, Zahlung nur für erbrachte Leistung laut Anbieter
- Für wen geeignet: Wer das Modell mit selbständigen Betreuungskräften bevorzugt und Kosten aufgeschlüsselt sehen will.
Promedica24
FranchiseDrei Pakete nach Deutschkenntnissen mit festen Tagessätzen, Kundenservice rund um die Uhr.
- Modell: Entsendung
- Preis ab 3.150 € im Monat (Anbieterangabe)
- Basis: Tagessätze ab 105 € (Basis), 111 € und 127 € je Paket, rund 3.150 € im Monat, laut Anbieterseite
- Gebühr: Im Tagessatz enthalten laut Anbieter (Steuern, Sozialabgaben, Anreise, Versicherung, Vermittlung)
- Wechsel: Stammkraft-Duos oder -Trios, Wechsel meist alle 4 bis 6 Wochen
- Deutsch: Basis: Grundkenntnisse, Light: Konversation, Comfort: gute Deutschkenntnisse
- Für wen geeignet: Wer feste Tagessätze und eine Auswahl nach Sprachniveau möchte.
Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 13.09.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.
Alle Vermittler mit Modell, Preisen und Besonderheiten vergleicht die Seite 24-Stunden-Betreuung: Anbieter im Vergleich. Was der Entwurf am Pflegegeld im Einzelnen ändert, steht auf der Seite Entlastungsbudget, alle Teile der Reform auf der Seite Pflegereform 2027.
Rechner
24-Stunden-Betreuung Kosten-Schätzer
Monatliche Kosten je Modell, abzüglich Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung.
Jetzt berechnenWerkzeuge zu diesem Thema
Rechner
24-Stunden-Betreuung Kosten-Schätzer
Monatliche Kosten je Modell, abzüglich Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerermäßigung.
Öffnen
Häufige Fragen
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026, Artikel 1 Nr. 29 (§ 36), Nr. 30 (§ 37), Nr. 32 (§ 39 Überbrückungsbudget), Nr. 41 (§§ 45a, 45b), Nr. 38 (Dritter Titel gestrichen) (Stand 2026-09-30)
- § 37 SGB XI: Pflegegeld (geltende Fassung) (Stand 2026-10-02)
- § 42a SGB XI: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (geltende Fassung) (Stand 2026-10-02)
- § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag (geltende Fassung) (Stand 2026-10-02)
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen (Stand 2026-10-02)
Autor/in
Redaktion
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
02.10.2026
Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden mit Gesetzestext und den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums abgeglichen. So arbeiten wir.