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Pflege organisieren

Pflegesachleistung 2026 und 2027: Tabelle je Pflegegrad, Kombination mit Pflegegeld, Sachleistungsbudget der Reform

Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist das Budget für einen zugelassenen Pflegedienst zu Hause: 2026 bis zu 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5; bei Pflegegrad 1 gibt es sie nicht. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wer das Budget nicht ausschöpft, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung). Der Regierungsentwurf der Pflegereform will daraus ab 2027 ein Sachleistungsbudget von 890, 1.590, 2.090 und 2.530 Euro machen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Pflegesachleistung 2026: Taschenrechner und Münzen für die Beträge je Pflegegrad

Die Pflegesachleistung ist neben dem Pflegegeld die zweite Grundleistung der Pflegeversicherung zu Hause. Sie wird oft übersehen, weil sie nicht aufs Konto kommt: Die Pflegekasse bezahlt damit einen Pflegedienst, der morgens beim Waschen hilft, Medikamente stellt oder die Wohnung in Ordnung hält. Diese Seite zeigt die Beträge für 2026, wie sich Sachleistung und Pflegegeld kombinieren lassen und was der Reformentwurf ab 2027 daraus machen will.

Pflegesachleistung 2026: Tabelle nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegesachleistung im Monat Zum Vergleich: Pflegegeld Tagespflege (zusätzlich)
Pflegegrad 1 keine kein Pflegegeld keine
Pflegegrad 2 bis 796 € 347 € bis 721 €
Pflegegrad 3 bis 1.497 € 599 € bis 1.357 €
Pflegegrad 4 bis 1.859 € 800 € bis 1.685 €
Pflegegrad 5 bis 2.299 € 990 € bis 2.085 €

Quelle: § 36 Abs. 3, § 37 Abs. 1 und § 41 Abs. 2 SGB XI, Beträge seit dem 1. Januar 2025, 2026 unverändert. Die Sachleistung ist ein Höchstbetrag: Die Kasse zahlt, was der Dienst tatsächlich erbringt, bis zu dieser Grenze. Alles darüber zahlst du selbst oder deckst es über den Entlastungsbetrag ab.

Was die Pflegesachleistung umfasst

Nach § 36 SGB XI haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf „häusliche Pflegehilfe“ als Sachleistung. Dazu gehören drei Bereiche:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, Toilettengang, Lagern, Mobilisieren.
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Unterstützung bei der Tagesstruktur, bei Orientierung und sozialen Kontakten, Begleitung bei psychischen Problemlagen, Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
  • Hilfen bei der Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche.

Erbringen dürfen das zugelassene ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste mit Versorgungsvertrag sowie Einzelpflegekräfte, die einen Vertrag mit der Pflegekasse nach § 77 SGB XI haben. Die Pflege muss nicht in der eigenen Wohnung stattfinden, nur nicht in einem Heim. Was ein Einsatz kostet, hängt von den Vergütungen ab, die der Dienst mit den Kassen in deinem Bundesland vereinbart hat; du bekommst vom Dienst einen Kostenvoranschlag je Leistungskomplex, bevor der Vertrag läuft.

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Die meisten Familien nutzen beides: ein Pflegedienst für die Grundpflege am Morgen, den Rest übernehmen Angehörige. Das regelt § 38 SGB XI als Kombinationsleistung. Der Dienst rechnet einen Teil des Sachleistungsbudgets ab, der nicht genutzte Prozentsatz wird als Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegegrad Pflegedienst nutzt 30 % Pflegegeld, das bleibt (70 %) Pflegedienst nutzt 50 % Pflegegeld, das bleibt (50 %)
Pflegegrad 2 238,80 € 242,90 € 398,00 € 173,50 €
Pflegegrad 3 449,10 € 419,30 € 748,50 € 299,50 €
Pflegegrad 4 557,70 € 560,00 € 929,50 € 400,00 €
Pflegegrad 5 689,70 € 693,00 € 1.149,50 € 495,00 €

Eigene Berechnung nach § 38 SGB XI. An das gewählte Verhältnis bist du sechs Monate gebunden; die Kasse rechnet in der Praxis monatlich nach den tatsächlichen Rechnungen des Dienstes ab. Genau für deine Situation rechnet der Pflegegeld-Rechner; alle Pflegegeld-Beträge und ihre Entwicklung stehen auf der Seite Pflegegeld-Erhöhung 2027.

Umwandlung: bis zu 40 Prozent für Alltagshilfen

Wer das Sachleistungsbudget nicht für einen Pflegedienst braucht, kann nach § 45a Abs. 4 SGB XI bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen: Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, anerkannte Haushaltshilfen oder Nachbarschaftshilfe. Der Betrag wird auf Antrag gegen Rechnung erstattet und auf die Sachleistung angerechnet; das Pflegegeld sinkt entsprechend, als hättest du den Pflegedienst genutzt.

Pflegegrad Höchstens umwandelbar (40 %)
Pflegegrad 2 318,40 €
Pflegegrad 3 598,80 €
Pflegegrad 4 743,60 €
Pflegegrad 5 919,60 €

Der Umwandlungsanspruch kommt zum Entlastungsbetrag von 131 Euro hinzu, beide lassen sich unabhängig voneinander nutzen. Welche Angebote in deinem Bundesland anerkannt sind, erfährst du bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt.

Pflegesachleistung 2027: das Sachleistungsbudget der Reform

Der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, benennt die Pflegesachleistung in „Pflegesachleistung im Umfang eines Sachleistungsbudgets“ um und hebt die Beträge an:

Pflegegrad Pflegesachleistung heute Sachleistungsbudget im Entwurf ab 2027 Unterschied im Monat
Pflegegrad 2 796 € 890 € plus 94 €
Pflegegrad 3 1.497 € 1.590 € plus 93 €
Pflegegrad 4 1.859 € 2.090 € plus 231 €
Pflegegrad 5 2.299 € 2.530 € plus 231 €

Rechte Spalten: § 36 Abs. 3 in der Fassung des Regierungsentwurfs, nicht beschlossen. Das Plus ist nach der Begründung des Entwurfs „ausgabenneutral“: Es ist das Geld der heutigen Verhinderungspflege, die als eigene Leistung entfallen soll. Der Entwurf nennt als Beispiel für den Einsatz des höheren Budgets „Situationen der geplanten Abwesenheit einer Pflegeperson, in denen bisher Verhinderungspflege gewährt wurde“. Was das je Pflegegrad bedeutet, rechnet die Seite Verhinderungspflege 2027 vor.

Drei weitere Änderungen betreffen die Sachleistung:

  • Der Umwandlungsanspruch entfällt. Ein neuer § 45a Abs. 5 streicht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfen zu nutzen. Begründung: Das Sachleistungsbudget soll ausschließlich professionellen Diensten vorbehalten sein, niedrigschwellige Angebote laufen über das neue Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat. Nach der Begründung nutzen rund 33.800 Menschen im Jahr den Umwandlungsanspruch.
  • Die Kombination bleibt. Wer das Sachleistungsbudget nur teilweise nutzt, bekommt das Entlastungsbudget anteilig, das an die Stelle des Pflegegelds tritt (380 bis 1.080 Euro). Die Sechs-Monats-Bindung bleibt.
  • Die Anpassung 2028 entfällt. Nach geltendem Recht werden alle Beträge zum 1. Januar 2028 an die Preisentwicklung angepasst. Der Entwurf streicht diesen Termin und führt ab dem 1. Januar 2029 eine jährliche Anpassung ein.

Beschlossen ist davon nichts. Der Bundestag berät den Entwurf in erster Lesung am 5. November 2026, der Bundesrat entscheidet am 18. Dezember; den Stand des Verfahrens findest du auf der Seite Pflegereform 2027.

Das solltest du jetzt tun

  1. Rechnen, bevor du dich entscheidest. Pflegegeld allein ist bei Pflegegrad 2 bis 5 deutlich weniger wert als die Sachleistung: 347 gegenüber 796 Euro bei Pflegegrad 2. Wenn ein Pflegedienst auch nur einen Teil übernimmt, bleibt oft mehr Geld im Haushalt, als viele denken. Der Pflegegeld-Rechner zeigt die Kombination.
  2. Umwandlungsanspruch 2026 nutzen, wenn eine anerkannte Alltagshilfe kommt. Ab 2027 soll er wegfallen.
  3. Entlastungsbetrag nicht vergessen. Die 131 Euro im Monat kommen zu Sachleistung und Pflegegeld hinzu und decken Haushaltshilfe oder Betreuung ab.
  4. Pflegebox und Hausnotruf beantragen. Beide stehen zusätzlich zu, unabhängig davon, ob du Sachleistung oder Pflegegeld wählst.

Alle Leistungen der Pflegeversicherung mit Beträgen stehen in der Pflegeleistungen-Tabelle.

Häufige Fragen