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Pflege organisieren

Pflegegeld-Erhöhung 2027: Tabelle je Pflegegrad, was das Kabinett plant und was heute gilt

Gibt es 2027 eine Pflegegeld-Erhöhung? Nach geltendem Recht nicht: 2026 und 2027 bleibt es bei 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat; bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Der Regierungsentwurf der Pflegereform, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, will das Pflegegeld ab 1. Januar 2027 als Entlastungsbudget auf 380, 630, 890 und 1.080 Euro anheben; dafür gehen Verhinderungspflege und Pflegebox darin auf. Der Bundestag berät ab 5. November 2026, der Bundesrat entscheidet am 18. Dezember; bis zur Verkündung gilt die Tabelle von heute (Stand 18. Oktober 2026).

Pflegegeld-Tabelle 2026: Taschenrechner und Münzen für die Beträge je Pflegegrad
Pflegegeld-Erhöhung 2027: Was das Kabinett plant (16 Sekunden, ohne Ton, Text im Bild).
Text des Videos
  1. Pflegegeld 2026: 347 bis 990 Euro im Monat, je nach Pflegegrad.
  2. Die Reform plant ab 2027 ein Entlastungsbudget von 380 bis 1.080 Euro.
  3. Dafür geht die Verhinderungspflege im Budget auf. Beschlossen ist das noch nicht.
  4. Die ganze Tabelle und die Jahresrechnung auf pflegeweide.de.

Pflegegeld-Erhöhung 2027: Tabelle nach Pflegegrad

Nach geltendem Recht nicht: 2027 bleibt es bei 347 bis 990 Euro, die vollständige Tabelle der heutigen Beträge folgt im nächsten Abschnitt. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2027 durch ein Entlastungsbudget ersetzen will:

Pflegegrad Pflegegeld, gilt ohne Reform auch 2027 Entlastungsbudget im Kabinettsentwurf Unterschied im Monat
Pflegegrad 2 347 € 380 € plus 33 €
Pflegegrad 3 599 € 630 € plus 31 €
Pflegegrad 4 800 € 890 € plus 90 €
Pflegegrad 5 990 € 1.080 € plus 90 €

Rechte Spalten: Regierungsentwurf vom 30. September 2026, nicht beschlossen; der erste Entwurf vom Juni hatte 386, 638, 889 und 1.079 Euro genannt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Das Plus ist nur die halbe Rechnung: Im Entwurf gehen die Verhinderungspflege und die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Budget auf. Wer beides heute nutzt, hätte im Jahr weniger. Die ganze Rechnung steht auf den Seiten Entlastungsbudget und Pflegereform, die Änderungen des Kabinetts auf der Seite Pflegereform beschlossen.

Stand des Verfahrens (18. Oktober 2026): Der Regierungsentwurf liegt dem Bundesrat seit dem 9. Oktober 2026 als Drucksache 587/26 vor, am 14. Oktober hat das Kabinett die Pflegestrukturkommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge zur Finanzierung machen soll. Der Bundestag berät den Entwurf in erster Lesung am 5. November 2026, die zweite und dritte Lesung ist für den 11. Dezember geplant, der Bundesrat entscheidet am 18. Dezember. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird aus dem Plan eine Erhöhung. Wie die Verhinderungspflege in das Budget aufgehen soll und was das je Pflegegrad im Jahr ausmacht, steht auf der Seite Verhinderungspflege 2027; wer 2026 noch Ersatzpflege abrechnen will, findet den Antrag auf der Seite Verhinderungspflege beantragen.

Pflegegeld-Tabelle 2026

Pflegegrad Pflegegeld im Monat Pflegegeld im Jahr Hälftiges Pflegegeld (bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege)
Pflegegrad 1 kein Anspruch – –
Pflegegrad 2 347 € 4.164 € 173,50 €
Pflegegrad 3 599 € 7.188 € 299,50 €
Pflegegrad 4 800 € 9.600 € 400,00 €
Pflegegrad 5 990 € 11.880 € 495,00 €

Quelle: § 37 SGB XI. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht erwerbsmäßig Pflegenden versorgt wird; alle Voraussetzungen stehen auf der Seite Pflegegeld.

Pflegegeld bei Kombinationsleistung

Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, wird das Pflegegeld um den Anteil gekürzt, den der Dienst von der Pflegesachleistung verbraucht (§ 38 SGB XI). Die Tabelle zeigt das verbleibende Pflegegeld im Monat.

Pflegegrad Sachleistung voll Dienst nutzt 25 % Dienst nutzt 50 % Dienst nutzt 75 %
Pflegegrad 2 796 € 260,25 € Pflegegeld 173,50 € Pflegegeld 86,75 € Pflegegeld
Pflegegrad 3 1.497 € 449,25 € Pflegegeld 299,50 € Pflegegeld 149,75 € Pflegegeld
Pflegegrad 4 1.859 € 600,00 € Pflegegeld 400,00 € Pflegegeld 200,00 € Pflegegeld
Pflegegrad 5 2.299 € 742,50 € Pflegegeld 495,00 € Pflegegeld 247,50 € Pflegegeld

Eigene Berechnung aus § 36, § 37 und § 38 SGB XI. Für jeden anderen Anteil rechnet der Pflegegeld-Rechner.

Die Beträge der Sachleistung, die Sechs-Monats-Bindung und das geplante Sachleistungsbudget ab 2027 stehen auf der Seite Pflegesachleistung.

Entwicklung seit 2017

Seit der Einführung der Pflegegrade 2017 wurde das Pflegegeld zweimal erhöht.

Zeitraum Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Änderung
2017 bis 2023 316 € 545 € 728 € 901 € Einführung der Pflegegrade
2024 332 € 573 € 765 € 947 € plus 5 Prozent
2025 und 2026 347 € 599 € 800 € 990 € plus 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025

Zwischen 2017 und 2023 blieb das Pflegegeld sieben Jahre lang gleich, während die Preise deutlich stiegen. Die beiden Erhöhungen 2024 und 2025 haben das nur zum Teil ausgeglichen.

Pflegegeld-Erhöhung 2028

Die nächste Erhöhung steht schon im Gesetz: § 30 SGB XI sieht vor, dass die Leistungsbeträge zum 1. Januar 2028 angepasst werden. Maßstab ist der Anstieg der Kerninflation in den drei Kalenderjahren davor, höchstens aber der Anstieg der Bruttolöhne. Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht; er wird erst kurz vor dem Stichtag per Verordnung festgelegt. Seriöse Zahlen zum Pflegegeld 2028 gibt es deshalb heute nicht.

Der Regierungsentwurf der Pflegereform würde daran zweierlei ändern: Die Anpassung 2028 entfällt ganz (die Finanztabelle rechnet dafür mit 4,7 Milliarden Euro Ersparnis), und ab dem 1. Januar 2029 sollen die Beträge jedes Jahr angepasst werden, statt wie bisher in Abständen von drei Jahren. Kommt das Gesetz so, gibt es 2028 keine Pflegegeld-Erhöhung.

Wofür die Tabelle noch wichtig ist

Die Höhe des Pflegegelds bestimmt weitere Leistungen:

  • Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: Die Vergütung ist auf das Zweifache des monatlichen Pflegegelds begrenzt, also 694, 1.198, 1.600 oder 1.980 Euro, plus nachgewiesene Aufwendungen. Mehr dazu auf der Seite Verhinderungspflege.
  • Weiterzahlung bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Für jeweils bis zu acht Wochen im Jahr wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt.
  • Steuerfreiheit für Pflegende: Weitergegebenes Pflegegeld ist für Angehörige bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
  • Rentenbeiträge der Pflegeperson: Sie hängen vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Kombinations- oder Sachleistung bezogen wird.

Das solltest du jetzt tun

  1. Eigenen Betrag ausrechnen: Der Pflegegeld-Rechner zeigt Pflegegeld, Kombinationsleistung und was dir zusätzlich zusteht.
  2. Alle Leistungen prüfen: Neben dem Pflegegeld gibt es Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel. Die Übersicht steht in der Leistungstabelle.
  3. Pflegegrad prüfen: Hat sich der Zustand verschlechtert, lohnt ein Antrag auf Höherstufung. Den Stand schätzt der Pflegegrad-Rechner.

Häufige Fragen