Hilfsmittel & Wohnen
Hausnotruf und Pflegereform: Der Zuschuss von 27 Euro bleibt, auch bei Pflegegrad 1
Der Hausnotruf-Zuschuss bleibt. Der Regierungsentwurf der Pflegereform vom 30. September 2026 streicht nur die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch; technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf nach § 40 Abs. 1 und 3 SGB XI bleiben, ausdrücklich auch bei Pflegegrad 1. Die Pflegekasse zahlt weiter bis zu 27 Euro im Monat für den Basistarif. Was sich ändert: Pflegegrad 1 soll ab 2027 erst ab 15 statt 12,5 Punkten erreicht werden, und bei Pflegegrad 1 entfallen Entlastungsbetrag und Pflegebox. Der Hausnotruf wird damit zu einer der wenigen Leistungen, die bei Pflegegrad 1 bleiben.
Stand dieser Seite: 21. Oktober 2026. Was hier für 2027 steht, stammt aus dem Regierungsentwurf der Pflegereform vom 30. September 2026 und ist noch kein Gesetz; die erste Lesung im Bundestag ist am 5. November 2026. Neu seit dem 15. Oktober: ein zweites Gesetz kürzt den Anbietern ab 2027 die Vergütung um 3 Prozent, Einzelheiten unten. Was heute gilt, steht auf der Seite Hausnotruf.
Kurz gesagt: Am Hausnotruf ändert die Reform nichts
Die Pflegereform streicht bei den Pflegehilfsmitteln genau eine Leistung: die 42 Euro im Monat für Verbrauchsprodukte, also die Pflegebox. Der Entwurf fügt in § 40 Abs. 1 einen Satz ein, der diese Produkte vom Anspruch ausnimmt, und hebt Abs. 2 auf. Alles andere bleibt. Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel und davon nicht berührt.
| Heute (gilt 2026) | Regierungsentwurf ab 2027 | |
|---|---|---|
| Zuschuss für den Basistarif | bis 27 Euro im Monat | bleibt |
| Ab welchem Pflegegrad | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 1 |
| Punkte für Pflegegrad 1 | ab 12,5 | ab 15 |
| Voraussetzung | allein lebend oder über weite Teile des Tages allein, im Notfall kein sicherer Telefonanruf möglich | unverändert |
| Abrechnung | Anbieter direkt mit der Pflegekasse | unverändert |
| Pflegebox (42 Euro) | zusätzlich | entfällt |
| Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 (131 Euro) | zusätzlich | entfällt |
Linke Spalte: geltendes Recht. Rechte Spalte: Regierungsentwurf vom 30. September 2026, nicht beschlossen.
Zweites Gesetz: Anbieter bekommen ab 2027 drei Prozent weniger
Unabhängig von der Pflegereform hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 mit der Notfallreform eine Regel aus dem Sparpaket der Krankenkassen neu gefasst: Für alle Hilfsmittel-Rechnungen, die zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2028 bei einer Kasse eingehen, kürzt die Kasse den Betrag pauschal um 3 Prozent (§ 127 Abs. 1b SGB V). Nach der Begründung des Gesundheitsausschusses gilt das über § 78 SGB XI auch für Pflegehilfsmittel, also für den Hausnotruf.
Für den Anbieter heißt das: statt 27 Euro netto rund 26,19 Euro im Monat von der Pflegekasse. Für dich heißt es nach dem geltenden Hausnotruf-Vertrag nichts, denn der verpflichtet die Anbieter zur mehrkostenfreien Versorgung mit dem Basistarif und kann frühestens zum 31. März 2028 gekündigt werden. Der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November 2026. Alle Einzelheiten, die Rechnung und was du tun kannst, falls ein Anbieter trotzdem einen Aufschlag verlangt: Hausnotruf 2027: Pflegekasse kürzt Anbietern 3 Prozent.
Bei Pflegegrad 1 wird der Hausnotruf wichtiger
Pflegegrad 1 verliert nach dem Entwurf den Entlastungsbetrag von 131 Euro und die Pflegebox, zusammen bis zu 2.076 Euro im Jahr. Der neue § 28a zählt auf, was bleibt, und nennt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ausdrücklich. Für Menschen, die mit Pflegegrad 1 allein leben, ist der Hausnotruf damit neben dem Wohnumfeld-Zuschuss die greifbarste Leistung der Pflegekasse: 27 Euro im Monat sind 324 Euro im Jahr, und sie müssen nicht vorgestreckt werden.
Wer bisher darauf verzichtet hat, weil der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe reichte und sich damit jemand regelmäßig kümmerte, sollte neu rechnen: Fällt die Hilfe 2027 weg, ist niemand mehr regelmäßig im Haus. Was sonst bei Pflegegrad 1 bleibt, steht auf der Seite Pflegegrad 1 ab 2027; Kosten, Eigenanteil und Antrag speziell für diesen Pflegegrad auf der Seite Hausnotruf bei Pflegegrad 1.
Die Hürde steigt: Pflegegrad noch 2026 beantragen
Ohne Pflegegrad zahlt die Kasse nichts. Die Punktgrenze für Pflegegrad 1 soll ab 2027 von 12,5 auf 15 steigen, dazu ändert sich die Bewertung in einzelnen Modulen. Viele Menschen, für die ein Hausnotruf sinnvoll ist, liegen genau in diesem Bereich: noch recht selbständig, aber sturzgefährdet und allein.
- Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gelten die heutigen Grenzen, auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet.
- Ein erteilter Pflegegrad bleibt und kann später nicht allein wegen der neuen Grenzen entzogen werden.
- Von Januar bis April 2027 dürfen die Kassen länger als 25 Arbeitstage für die Entscheidung brauchen.
Ob es reicht, schätzt der Pflegegrad-Rechner. Wie der Antrag geht: Pflegegrad beantragen.
Die neuen Budgets und der Hausnotruf
Ab Pflegegrad 2 bringt die Reform neue Budgets. Für den Hausnotruf heißt das:
- Sozialraumbudget (175 Euro): gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Hausnotruf gehört nicht dazu und braucht es nicht, denn die Kasse zahlt ihn zusätzlich.
- Entlastungsbudget (Pflegegeld, 380 bis 1.080 Euro): frei verwendbar. Daraus lassen sich Zusatzleistungen bezahlen, die der Basistarif nicht abdeckt, etwa Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder ein mobiles Gerät.
- Überbrückungsbudget (2.285 Euro im Jahr): nur für Pflegenotdienste und Kurzzeitpflege, nicht für den Hausnotruf.
Was Basistarif und Zusatzleistungen bei den Anbietern kosten und was nach dem Zuschuss bleibt, rechnet der Hausnotruf-Kosten-Rechner aus; die Preise im Überblick stehen auf der Seite Hausnotruf-Kosten.
Pflegereform 2027 auf zwei Seiten
Alle Leistungen heute gegen Entwurf, inklusive Hausnotruf, Pflegebox, Punktgrenzen und Zeitplan. Zum Ausdrucken und Weitergeben.
PDF herunterladenKostenlos, ohne Anmeldung, DIN A4 zum Ausdrucken.
Zeitplan der Pflegereform
| Schritt | Termin |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss | 30. September 2026, erledigt |
| Einsetzung der Pflegestrukturkommission (zweiter Reformschritt, Vorschläge bis Ende Januar 2027) | 14. Oktober 2026, erledigt |
| Erste Lesung im Bundestag | 5. November 2026 |
| Anhörung im Gesundheitsausschuss | 11. oder 25. November 2026 |
| Stellungnahme des Bundesrats | bis 20. November, Plenum 30. November 2026 |
| Zweite und dritte Lesung im Bundestag | 11. Dezember 2026 |
| Zweiter Durchgang im Bundesrat | 18. Dezember 2026 |
| Inkrafttreten Hauptteil | 1. Januar 2027 |
Die erste Lesung nennt der Bundestag selbst, die übrigen Termine stammen aus dem Gesetzesmonitor des AOK-Bundesverbands und der Fachpresse und können sich verschieben. Den Stand aller Schritte hält die Seite Pflegereform beschlossen fest.
Was du jetzt tun solltest
- Pflegegrad noch 2026 beantragen, falls er fehlt.
- Hausnotruf beantragen. Die meisten Anbieter stellen den Antrag bei der Pflegekasse für dich und rechnen direkt ab. Bei Pflegegrad 1 bis 5 mit erfüllten Voraussetzungen zahlst du für den Basistarif in der Regel nichts dazu.
- Zusatzleistungen bewusst wählen. Sturzsensor, zweiter Funkknopf oder mobiles Gerät kosten extra und werden von der Kasse meist nicht übernommen. Prüfe, was du wirklich brauchst.

pflegetipp.de
VersandanbieterBasisstation mit eingebauter SIM-Karte, Zusatzoptionen Sturzsensor (12,90 €), Kombi-Notruf mit GPS oder Notrufuhr (je 24,90 € im Monat).
- Preis: 32,13 € im Monat ohne Pflegegrad, mit Pflegegrad laut Anbieter 0 €
- Geräte: Basisstation mit Mobilfunk, Notrufknopf als Armband oder Kette, wasserdicht, optional mobiles GPS-Gerät, optional Notrufuhr, optional Sturzsensor
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: monatlich kündbar
- Anschluss: Versand in 2 bis 3 Werktagen, selbst einstecken
- Für wen geeignet: Wer einen Pflegegrad hat, kein Festnetz braucht und das Gerät selbst anschließen kann.

SmartVersorgt
VersandanbieterNotrufzentrale rund um die Uhr, übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse; vom selben Unternehmen kommt die Pflegebox BluBox.
- Preis: ab 28,50 € im Monat, mit Pflegegrad laut Anbieter in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen
- Geräte: stationäres Gerät, mobiles Gerät mit GPS
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Anschluss: SIM-Karte vorinstalliert, nach dem Einstecken einsatzbereit
- Für wen geeignet: Wer Hausnotruf und Pflegebox aus einer Hand beantragen will.

Gardia
NotrufarmbandReines Armband ohne Basisstation, funktioniert zu Hause und unterwegs; Notrufzentrale von Bosch rund um die Uhr, App für Angehörige mit Standort und Akkustand.
- Preis: Armband einmalig 199,95 € (im Angebot 99,95 €); Abo 17,95 € nur mit App, 32,90 € mit Notrufzentrale, mit Pflegegrad laut Anbieter ab 0 €
- Anschluss: keine Anschlussgebühr, das Armband wird gekauft und nicht von der Kasse erstattet
- Geräte: Notrufarmband mit Notruftaste, automatische Sturzerkennung, GPS-Ortung, eSIM mit mehreren Netzen, europaweit
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: monatlich kündbar, erster Monat kostenlos, 30 Tage Rückgabe
- Für wen geeignet: Wer ein einziges Gerät für drinnen und draußen möchte und den Kaufpreis des Armbands selbst tragen kann.
Johanniter
HilfsorganisationAb dem Komfortpaket Schlüsselhinterlegung und eigener Einsatzdienst rund um die Uhr, im Premiumpaket wöchentliche Anrufe.
- Preis: Basis ab 27 €, Komfort ab 55 €, Premium ab 85 € im Monat, regional abweichend
- Geräte: Basisstation, Notrufknopf als Armband oder Kette
- Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
- Anschluss: Installation und Einweisung vor Ort
- Für wen geeignet: Wer niemanden in der Nähe hat, der im Notfall mit Schlüssel kommen kann.
Malteser
HilfsorganisationAb Komplettsicherheit Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung, im Plus-Paket Bewegungserkennung; Angehörigen-App.
- Preis: Grundsicherheit 27,00 €, Komplettsicherheit 60,40 €, Komplettsicherheit Plus 64,90 € im Monat
- Anschluss: laut Anbieter derzeit keine Anschlussgebühr (Aktion bis Oktober 2026)
- Geräte: Hausnotrufgerät mit Lautsprecher, Notrufknopf als Armband oder Kette, optional Bewegungsmelder und Rauchmelder
- Funktioniert ohne Festnetz
- Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
- Kündigung: ein Monat zum Monatsende
- Für wen geeignet: Wer einen Bereitschaftsdienst vor Ort und eine kurze Kündigungsfrist will.
Libify
VersandanbieterDrei Gerätelinien vom einfachen Notrufknopf bis zum mobilen Notruf mit automatischer Sturzerkennung.
- Preis: Preise je Modell auf Anfrage, libifyBasic mit Pflegegrad laut Anbieter kostenlos
- Geräte: libifyBasic: Basisstation mit Funksender, libifyHome: Sturzerkennung, App, libifyMobil 2.0: mobiler Notruf mit GPS und Sturzsensor
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer viel unterwegs ist oder eine automatische Sturzerkennung möchte.
Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 20.09.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.
Alle Anbieter mit Preisen und Besonderheiten vergleicht die Seite Hausnotruf-Anbieter im Vergleich. Alle Teile der Reform erklärt die Seite Pflegereform 2027.
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Häufige Fragen
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026, Artikel 1 Nr. 33 (§ 40 Abs. 1 Satz 5 neu, Abs. 2 gestrichen), Nr. 24 (§ 28a Nr. 2), Nr. 41 (§ 45b Sozialraumbudget), § 15 Abs. 3, § 142b (Stand 2026-09-30)
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (geltende Fassung) (Stand 2026-10-02)
- Verbraucherzentrale NRW, Pflegewegweiser: Hausnotruf, was hat sich bei den Kosten 2026 geändert (27 Euro seit 01.04.2026) (Stand 2026-09-19)
- Deutscher Bundestag: Bundestag berät über Neuordnung der Pflegeversicherung, erste Lesung am 5. November 2026 (Stand 2026-10-21)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8629 vom 14.10.2026: Notfallreform, Artikel 1 Nr. 18b (§ 127 Abs. 1b SGB V, Abschlag von drei Prozent) mit Begründung zu Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 1 SGB XI (Stand 2026-10-21)
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Zuletzt aktualisiert
21.10.2026
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