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Hilfsmittel & Wohnen

Hausnotruf ohne Rezept: Seit September 2026 reicht die Empfehlung der Pflegefachkraft, die Kasse muss in drei Wochen entscheiden

Für den Hausnotruf brauchst du kein Rezept vom Arzt, du brauchtest es nie. Neu seit dem 1. September 2026: Empfiehlt eine Pflegefachkraft den Hausnotruf, etwa beim Pflegedienst-Einsatz oder beim Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, gilt seine Notwendigkeit nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands als vermutet (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Die Pflegekasse prüft dann nur noch Pflegegrad und Wirtschaftlichkeit und muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, sonst gilt der Antrag als genehmigt. Die Empfehlung darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen alt sein; sie gilt für die Pflege zu Hause, nicht im Heim. Der Zuschuss bleibt 27 Euro im Monat.

Hausnotruf ohne Rezept: Empfehlungsformular der Pflegefachkraft auf einem Klemmbrett mit Häkchen

Viele Angehörige gehen zuerst zum Hausarzt und bitten um ein Rezept für den Hausnotruf. Das ist der falsche Weg, und er war es immer: Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse, nicht der Krankenkasse, und eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht vorgesehen. Seit dem 1. September 2026 gibt es dafür einen besseren Schlüssel. Die Pflegefachkraft, die ohnehin ins Haus kommt, kann den Hausnotruf empfehlen, und die Kasse muss dieser Empfehlung folgen. Diese Seite erklärt, was die neue Regel bedeutet, wer empfehlen darf, wie der Antrag dann läuft und was du tust, wenn kein Pflegedienst kommt.

Was sich am 1. September 2026 geändert hat

Schon seit 2021 steht in § 40 Abs. 6 SGB XI, dass Pflegefachpersonen Pflegehilfsmittel empfehlen dürfen und die Notwendigkeit dann als vermutet gilt. Welche Produkte das betrifft, sollte der GKV-Spitzenverband in Richtlinien festlegen; die kamen erst mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege in Gang, das die Frist auf den 31. Juli 2026 setzte. Am 6. Juli 2026 hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien nach § 17a SGB XI beschlossen, am 1. September 2026 sind sie in Kraft getreten.

Für den Hausnotruf steht in Anhang III der Richtlinien ausdrücklich die Produktgruppe 52 mit den Positionen „52.40.01.1 Hausnotrufsysteme, angeschlossen an Zentrale“ und „52.40.01.2 Zubehör für Hausnotrufsysteme“. Damit gilt: Empfiehlt eine Pflegefachkraft den Hausnotruf, muss die Pflegekasse ihn nicht mehr auf Notwendigkeit prüfen. Sie prüft nur noch, ob ein Pflegegrad vorliegt, ob die Empfehlung formal in Ordnung und nicht offensichtlich unrichtig ist und ob die gewählte Versorgung wirtschaftlich ist, also der Basistarif eines Vertragsanbieters. Der Zuschuss selbst ändert sich nicht: 27 Euro im Monat netto, bei gewerblichen Anbietern zuzüglich Umsatzsteuer.

Wer empfehlen darf und wann

Die Richtlinien nennen vier Situationen, in denen Pflegefachpersonen bei dir zu Hause tätig sind und empfehlen dürfen:

Situation Rechtsgrundlage Wer kommt
Pflegedienst-Einsatz (Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung) § 36 SGB XI Pflegefachkraft des ambulanten Pflegedienstes
Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegefachkraft eines Pflegedienstes oder einer anerkannten Beratungsstelle
Häusliche Krankenpflege (etwa Medikamentengabe, Verbandwechsel) § 37 SGB V Pflegefachkraft des Pflegedienstes
Außerklinische Intensivpflege zu Hause § 37c SGB V Pflegefachkraft des Intensivpflegedienstes

Entscheidend ist die Qualifikation: Es muss eine Pflegefachperson sein, also jemand mit abgeschlossener Pflegeausbildung, nicht eine Pflegehilfskraft, nicht die Betreuungskraft und nicht der Vertriebsmitarbeiter des Anbieters. Die Empfehlung gilt nur für die Pflege zu Hause und in Wohngemeinschaften; im Pflegeheim greift sie nicht, weil § 40 SGB XI dort nicht gilt und das Heim Notrufanlagen vorhalten muss.

So läuft der Antrag mit Empfehlung

  1. Empfehlung erbitten. Sag der Pflegefachkraft beim nächsten Einsatz oder Beratungsbesuch, dass ein Hausnotruf gewünscht ist, und nenne die Gründe: allein lebend oder tagsüber allein, Sturzrisiko, Herz- oder Kreislauferkrankung, Unsicherheit beim Aufstehen. Die Fachkraft beschreibt auf dem Formular aus Anhang I der Richtlinien, bei welchen Aktivitäten und zu welchem Zweck der Hausnotruf gebraucht wird; die Begründung soll die verbliebenen Fähigkeiten einbeziehen, nicht nur die Einschränkungen.
  2. Formular in Textform. Die Empfehlung muss der Kasse zusammen mit dem Antrag in Textform vorliegen, also als Papier, Fax, E-Mail oder über das Portal des Anbieters. Der Pflegedienst gibt dir das Formular mit oder schickt es direkt.
  3. Anbieter wählen und Antrag stellen. Du wählst einen Hausnotruf-Anbieter mit Kassenvertrag, der den Antrag für dich einreicht und die Empfehlung beilegt; die Richtlinien sehen genau diesen Weg vor, die direkte Einreichung bei der Kasse ist die Ausnahme. Wichtig: Bei Antragstellung darf die Empfehlung nicht älter als zwei Wochen sein, also nicht liegen lassen.
  4. Drei Wochen Frist. Die Pflegekasse muss zügig, spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Den Medizinischen Dienst darf sie für die Notwendigkeit nicht mehr einschalten, deshalb gilt die kurze Frist. Kann sie nicht rechtzeitig entscheiden, muss sie das schriftlich mit Grund mitteilen; sonst gilt der Antrag nach Ablauf als genehmigt.
  5. Anschluss. Nach der Genehmigung installiert der Anbieter das Gerät, oft innerhalb weniger Tage, und rechnet die 27 Euro direkt mit der Kasse ab. Was du darüber hinaus zahlst, hängt vom Tarif ab; den Eigenanteil rechnet der Hausnotruf-Kosten-Rechner aus.

Den Antragstext ohne Empfehlung und die Fristen für den klassischen Weg findest du auf der Seite Hausnotruf beantragen; dort liegt auch der Antrag als PDF.

Kein Pflegedienst? Drei Wege zur Empfehlung

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch ohnehin abrufen: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, aber kostenlos. Der Besuch wird von Pflegediensten und anerkannten Beratungsstellen gemacht, die Kasse zahlt ihn. Das ist der einfachste Weg zur Empfehlung für alle, die keinen Pflegedienst haben.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Empfiehlt der Gutachter im Pflegegutachten ein Pflegehilfsmittel, gilt das mit deiner Zustimmung als Antrag, und die Kasse darf die Notwendigkeit nicht erneut prüfen. 2025 enthielten 43,6 Prozent der Erstgutachten mindestens eine Hilfsmittelempfehlung. Wer einen Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragt, sollte den Hausnotruf im Gespräch nennen, am besten mit dem Hinweis, dass die Person allein lebt.

Antrag ohne Empfehlung. Er bleibt möglich und wird in der Praxis bei Pflegegrad und Alleinleben meist genehmigt. Dann prüft die Kasse selbst, darf den Medizinischen Dienst einschalten und hat fünf statt drei Wochen Zeit. Lehnt sie ab, hilft der Widerspruch mit einer nachgereichten Empfehlung der Pflegefachkraft.

Was die Kasse trotz Empfehlung prüfen darf

Die Vermutung ersetzt nicht die Grundvoraussetzungen. Die Kasse prüft weiter, ob Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt und ob die Person versichert ist. Sie darf eine Empfehlung zurückweisen, die offensichtlich unrichtig ist, etwa weil das Formular unvollständig ist, die Fachkraft nicht qualifiziert war oder der Hausnotruf für jemanden empfohlen wird, der im Pflegeheim lebt. Und sie prüft die Wirtschaftlichkeit: Bezahlt wird der Basistarif eines Vertragsanbieters; Komfortpakete mit Schlüsselhinterlegung, Einsatzdienst oder mobilem Gerät zahlst du weiter selbst. Mehr dazu auf der Seite Hausnotruf-Kosten.

Zubehör für Hausnotrufsysteme steht ebenfalls in Anhang III. Das betrifft Zusatzsender wie einen zweiten Funkfinger oder einen Sturzsensor, soweit sie Teil der Kassenversorgung sind; der Zuschuss steigt dadurch nicht, aber die Empfehlung erleichtert die Genehmigung. Welche Geräte Stürze erkennen, erklärt die Seite Sturz im Alter.

Anbieter, die den Antrag mit Empfehlung einreichen

Alle Vertragsanbieter nehmen das Empfehlungsformular entgegen und legen es dem Antrag bei. Unterschiede gibt es beim Gerät, beim Einsatzdienst vor Ort und bei der Kündigungsfrist:

  • Logo pflegetipp.de

    pflegetipp.de

    Versandanbieter

    Basisstation mit eingebauter SIM-Karte, Zusatzoptionen Sturzsensor (12,90 €), Kombi-Notruf mit GPS oder Notrufuhr (je 24,90 € im Monat).

    • Preis: 32,13 € im Monat ohne Pflegegrad, mit Pflegegrad laut Anbieter 0 €
    • Geräte: Basisstation mit Mobilfunk, Notrufknopf als Armband oder Kette, wasserdicht, optional mobiles GPS-Gerät, optional Notrufuhr, optional Sturzsensor
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: monatlich kündbar
    • Anschluss: Versand in 2 bis 3 Werktagen, selbst einstecken
    • Für wen geeignet: Wer einen Pflegegrad hat, kein Festnetz braucht und das Gerät selbst anschließen kann.
  • Logo SmartVersorgt

    SmartVersorgt

    Versandanbieter

    Notrufzentrale rund um die Uhr, übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse; vom selben Unternehmen kommt die Pflegebox BluBox.

    • Preis: ab 28,50 € im Monat, mit Pflegegrad laut Anbieter in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen
    • Geräte: stationäres Gerät, mobiles Gerät mit GPS
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Anschluss: SIM-Karte vorinstalliert, nach dem Einstecken einsatzbereit
    • Für wen geeignet: Wer Hausnotruf und Pflegebox aus einer Hand beantragen will.
  • Logo Gardia

    Gardia

    Notrufarmband

    Reines Armband ohne Basisstation, funktioniert zu Hause und unterwegs; Notrufzentrale von Bosch rund um die Uhr, App für Angehörige mit Standort und Akkustand.

    • Preis: Armband einmalig 199,95 € (im Angebot 99,95 €); Abo 17,95 € nur mit App, 32,90 € mit Notrufzentrale, mit Pflegegrad laut Anbieter ab 0 €
    • Anschluss: keine Anschlussgebühr, das Armband wird gekauft und nicht von der Kasse erstattet
    • Geräte: Notrufarmband mit Notruftaste, automatische Sturzerkennung, GPS-Ortung, eSIM mit mehreren Netzen, europaweit
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: monatlich kündbar, erster Monat kostenlos, 30 Tage Rückgabe
    • Für wen geeignet: Wer ein einziges Gerät für drinnen und draußen möchte und den Kaufpreis des Armbands selbst tragen kann.
  • Johanniter

    Hilfsorganisation

    Ab dem Komfortpaket Schlüsselhinterlegung und eigener Einsatzdienst rund um die Uhr, im Premiumpaket wöchentliche Anrufe.

    • Preis: Basis ab 27 €, Komfort ab 55 €, Premium ab 85 € im Monat, regional abweichend
    • Geräte: Basisstation, Notrufknopf als Armband oder Kette
    • Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
    • Anschluss: Installation und Einweisung vor Ort
    • Für wen geeignet: Wer niemanden in der Nähe hat, der im Notfall mit Schlüssel kommen kann.
  • Malteser

    Hilfsorganisation

    Ab Komplettsicherheit Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung, im Plus-Paket Bewegungserkennung; Angehörigen-App.

    • Preis: Grundsicherheit 27,00 €, Komplettsicherheit 60,40 €, Komplettsicherheit Plus 64,90 € im Monat
    • Anschluss: laut Anbieter derzeit keine Anschlussgebühr (Aktion bis Oktober 2026)
    • Geräte: Hausnotrufgerät mit Lautsprecher, Notrufknopf als Armband oder Kette, optional Bewegungsmelder und Rauchmelder
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
    • Kündigung: ein Monat zum Monatsende
    • Für wen geeignet: Wer einen Bereitschaftsdienst vor Ort und eine kurze Kündigungsfrist will.
  • Libify

    Versandanbieter

    Drei Gerätelinien vom einfachen Notrufknopf bis zum mobilen Notruf mit automatischer Sturzerkennung.

    • Preis: Preise je Modell auf Anfrage, libifyBasic mit Pflegegrad laut Anbieter kostenlos
    • Geräte: libifyBasic: Basisstation mit Funksender, libifyHome: Sturzerkennung, App, libifyMobil 2.0: mobiler Notruf mit GPS und Sturzsensor
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer viel unterwegs ist oder eine automatische Sturzerkennung möchte.

Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 20.09.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.

Das solltest du jetzt tun

  1. Prüfe, ob ein Pflegegrad vorliegt; ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss, die Empfehlung ändert daran nichts.
  2. Sag beim nächsten Pflegedienst-Einsatz oder Beratungsbesuch, dass du den Hausnotruf willst, und lass das Empfehlungsformular ausfüllen.
  3. Wähle innerhalb von zwei Wochen einen Anbieter und lass ihn den Antrag mit der Empfehlung einreichen.
  4. Notiere das Datum des Antragseingangs; nach drei Wochen ohne Bescheid gilt der Hausnotruf als genehmigt.
  5. Lebt die Person allein, kläre gleich mit, wer im Notfall kommt: Angehörige mit Schlüssel oder ein Einsatzdienst des Anbieters, siehe Hausnotruf für Angehörige.

Häufige Fragen