Hilfsmittel & Wohnen
Hausnotruf kündigen 2026: Fristen, Kündigung im Todesfall und beim Umzug ins Pflegeheim, Mustertext
Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag; bei den Maltesern ist es ein Monat zum Monatsende, bei Johannitern, DRK und ASB legt der Regionalverband sie fest. Gesetzlich darf ein Vertrag mit vorformulierten Bedingungen höchstens zwei Jahre laufen, sich danach nur unbefristet verlängern und muss dann mit einem Monat Frist kündbar sein. Im Todesfall endet der Vertrag nicht von selbst; die Erben kündigen mit der Sterbeurkunde, die meisten Anbieter beenden ihn dann zum Monatsende. Beim Umzug ins Pflegeheim kann der Anbieter seine Leistung nicht mehr erbringen, das begründet eine außerordentliche Kündigung. Immer schriftlich, Gerät zurückgeben, Bestätigung verlangen.
Welche Frist gilt
Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag, nicht im Gesetz. Einen Überblick, was die großen Anbieter veröffentlichen:
| Anbieter | Kündigungsfrist laut Anbieter |
|---|---|
| Malteser | jederzeit, ein Monat zum Monatsende (bundesweit, malteser.de) |
| Johanniter | steht im Vertrag des Regionalverbands, nicht zentral veröffentlicht |
| DRK | steht im Vertrag des Kreisverbands, nicht zentral veröffentlicht |
| ASB | steht im Vertrag des Regionalverbands, nicht zentral veröffentlicht |
| pflegetipp.de (Versand) | monatlich kündbar laut Anbieter |
Was das Gesetz seit dem 1. März 2022 für alle Verträge mit vorformulierten Bedingungen vorgibt (§ 309 Nr. 9 BGB):
- Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Nach der ersten Laufzeit darf sich der Vertrag nur unbefristet verlängern, und du musst ihn dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können. Automatische Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind unwirksam.
- Die Frist für die Kündigung zum Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
Steht in deinem Vertrag etwas anderes, ist die Klausel unwirksam, und es gilt die gesetzliche Regel. Hast du den Vertrag über eine Website abgeschlossen, muss der Anbieter dort außerdem eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ anbieten; fehlt sie, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
So kündigst du richtig
- Vertrag und Frist prüfen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Adresse für die Kündigung. Steht keine Frist im Vertrag, gilt nach der ersten Laufzeit ein Monat.
- Schriftlich kündigen: Brief oder E-Mail an die im Vertrag genannte Stelle, bei Hilfsorganisationen an den Regional- oder Kreisverband, nicht an die Bundeszentrale. Mustertext unten.
- Zugang sichern: Einschreiben oder E-Mail mit Bitte um Bestätigung. Notiere das Datum.
- Bestätigung verlangen: Mit dem Datum, an dem der Vertrag endet, und der Information, wie das Gerät zurückgeht.
- Gerät zurückgeben: Basisstation, Funksender, Ladeschale, Zubehör. Lass dir die Rücknahme quittieren.
- Pflegekasse informieren, wenn sie den Zuschuss direkt an den Anbieter zahlt, damit sie die Zahlung einstellt und du beim Wechsel zu einem anderen Anbieter keine Lücke hast.
Mustertext für die ordentliche Kündigung
Kündigung des Hausnotruf-Vertrags
Vertragsnummer / Kundennummer: …, Name: …, Anschrift des Anschlusses: …
Hiermit kündige ich den Vertrag über den Hausnotruf fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, nach meiner Berechnung zum … .
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich das Vertragsende und teilen Sie mir mit, wie und wann das Gerät zurückgegeben wird. Nach diesem Datum erteile ich keine Einzugsermächtigung mehr.
Ort, Datum, Unterschrift
Kündigung im Todesfall
Stirbt die Person, für die der Hausnotruf eingerichtet war, endet der Vertrag nicht von selbst. Nach § 1922 BGB gehen Verträge auf die Erben über; sie müssen kündigen. In der Praxis ist das unkompliziert: Die meisten Anbieter beenden den Vertrag auf Vorlage der Sterbeurkunde zum Todestag oder zum Monatsende und bestehen nicht auf der regulären Frist, weil die Leistung niemandem mehr nützt. Verlang diese Regelung schriftlich; ein Anspruch auf sofortige Beendigung ergibt sich aus dem Gesetz nicht, aber ein Beharren auf monatelanger Weiterzahlung wäre nach dem Zweck des Vertrags kaum haltbar.
Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss bis zum Todestag. Rechnete der Anbieter direkt mit der Kasse ab, stellt die Kasse die Zahlung ein; der Anbieter kann für die Zeit danach nicht von den Erben verlangen, was vorher die Kasse zahlte, sofern der Vertrag wirksam beendet ist. Das Gerät müssen die Angehörigen zurückgeben.
Mustertext für die Kündigung im Todesfall
Kündigung des Hausnotruf-Vertrags wegen Todesfall
Vertragsnummer / Kundennummer: …, Vertragsinhaberin / Vertragsinhaber: …, verstorben am … (Sterbeurkunde in Kopie anbei).
Als Erbin / Erbe kündige ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Da die Leistung seit dem Todestag nicht mehr erbracht werden kann, bitte ich, den Vertrag zum … zu beenden und bereits eingezogene Beträge für die Zeit danach zu erstatten.
Bitte teilen Sie mir mit, wie das Gerät zurückgegeben wird, und bestätigen Sie das Vertragsende schriftlich.
Ort, Datum, Unterschrift, Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen
Was im Todesfall sonst zu tun ist, von der Pflegekasse bis zum Pflegedienst, stellen wir in einem eigenen Ratgeber zusammen; bis dahin hilft die Pflegeberatung deiner Kasse (§ 7a SGB XI) kostenlos.
Kündigung Hausnotruf als PDF
Beide Mustertexte zum Ausfüllen, ordentliche Kündigung und Kündigung im Todesfall, dazu eine Checkliste für Rückgabe, Pflegekasse und Einzugsermächtigung.
PDF herunterladenKostenlos, ohne Anmeldung, DIN A4 zum Ausdrucken.
Umzug ins Pflegeheim oder zu Angehörigen
Im Pflegeheim kann der Anbieter seine Leistung nicht mehr erbringen, und die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nur für die häusliche Pflege. Das ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung (§ 314 BGB); viele Verträge regeln den Fall ausdrücklich. Kündige schriftlich mit dem Einzugsdatum und einer Bestätigung des Heims. Ein Anbieter, der trotzdem auf der regulären Frist besteht, sollte das begründen; meist hilft der Hinweis auf § 314 BGB.
Ziehst du zu Angehörigen oder in eine andere Wohnung, musst du nicht kündigen: Das Gerät zieht mit, der Anbieter schaltet es an der neuen Adresse auf. Manche Verbände berechnen dafür eine Pauschale, das DRK nennt den kostenfreien Neuanschluss bei Umzug als Zusatzleistung. Beim Umzug in eine Region, in der dein Anbieter nicht vertreten ist, gilt dasselbe wie beim Heim: außerordentliche Kündigung, weil die Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
Krankenhaus, Reha, Kurzzeitpflege
Bei vorübergehender Abwesenheit läuft der Vertrag weiter. Bei einem Aufenthalt von mehreren Wochen frag den Anbieter nach einer Pause; einige Verträge sehen eine Ruhensregelung vor, die Malteser und Johanniter nennen sie auf ihren Seiten nicht. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss weiter, solange die Wohnung bestehen bleibt und der Hausnotruf nach der Rückkehr wieder gebraucht wird.
Widerruf in den ersten 14 Tagen
Die meisten Hausnotruf-Verträge werden am Telefon, online oder beim Anschlusstermin in der Wohnung geschlossen. Dann hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 312g BGB), ohne Angabe von Gründen. Der Anbieter muss dich darüber belehren. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 BGB). Stiftung Warentest fand 2018 bei sechs von neun Anbietern Mängel in Verträgen und AGB, darunter fehlende Widerrufshinweise. Prüf deine Unterlagen, bevor du dich an eine lange Frist gebunden fühlst.
Hast du ausdrücklich verlangt, dass der Dienst sofort beginnt, schuldest du für die Tage bis zum Widerruf einen anteiligen Betrag.
Anbieterwechsel ohne Lücke
Wechselst du zu einem anderen Anbieter, etwa von einem Versandanbieter zu einer Hilfsorganisation mit Einsatzdienst oder umgekehrt, kündige erst, wenn der neue Anbieter den Anschlusstermin bestätigt hat. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nur einmal; informiere sie über den Wechsel, der neue Anbieter stellt den Antrag meist mit dir. Welche Anbieter in Frage kommen, steht im Anbieter-Vergleich und auf den Seiten zu Johanniter, Malteser, DRK und ASB.
Wir haben die Websites der Anbieter ausgewertet und nur übernommen, was dort steht. Wir haben keine Geräte getestet und vergeben keine Testsieger.

pflegetipp.de
VersandanbieterBasisstation mit eingebauter SIM-Karte, Zusatzoptionen Sturzsensor (12,90 €), Kombi-Notruf mit GPS oder Notrufuhr (je 24,90 € im Monat).
- Preis: 32,13 € im Monat ohne Pflegegrad, mit Pflegegrad laut Anbieter 0 €
- Geräte: Basisstation mit Mobilfunk, Notrufknopf als Armband oder Kette, wasserdicht, optional mobiles GPS-Gerät, optional Notrufuhr, optional Sturzsensor
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: monatlich kündbar
- Anschluss: Versand in 2 bis 3 Werktagen, selbst einstecken
- Für wen geeignet: Wer einen Pflegegrad hat, kein Festnetz braucht und das Gerät selbst anschließen kann.

SmartVersorgt
VersandanbieterNotrufzentrale rund um die Uhr, übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse; vom selben Unternehmen kommt die Pflegebox BluBox.
- Preis: ab 28,50 € im Monat, mit Pflegegrad laut Anbieter in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen
- Geräte: stationäres Gerät, mobiles Gerät mit GPS
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Anschluss: SIM-Karte vorinstalliert, nach dem Einstecken einsatzbereit
- Für wen geeignet: Wer Hausnotruf und Pflegebox aus einer Hand beantragen will.

Gardia
NotrufarmbandReines Armband ohne Basisstation, funktioniert zu Hause und unterwegs; Notrufzentrale von Bosch rund um die Uhr, App für Angehörige mit Standort und Akkustand.
- Preis: Armband einmalig 199,95 € (im Angebot 99,95 €); Abo 17,95 € nur mit App, 32,90 € mit Notrufzentrale, mit Pflegegrad laut Anbieter ab 0 €
- Anschluss: keine Anschlussgebühr, das Armband wird gekauft und nicht von der Kasse erstattet
- Geräte: Notrufarmband mit Notruftaste, automatische Sturzerkennung, GPS-Ortung, eSIM mit mehreren Netzen, europaweit
- Funktioniert ohne Festnetz
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Kündigung: monatlich kündbar, erster Monat kostenlos, 30 Tage Rückgabe
- Für wen geeignet: Wer ein einziges Gerät für drinnen und draußen möchte und den Kaufpreis des Armbands selbst tragen kann.
Johanniter
HilfsorganisationAb dem Komfortpaket Schlüsselhinterlegung und eigener Einsatzdienst rund um die Uhr, im Premiumpaket wöchentliche Anrufe.
- Preis: Basis ab 27 €, Komfort ab 55 €, Premium ab 85 € im Monat, regional abweichend
- Geräte: Basisstation, Notrufknopf als Armband oder Kette
- Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
- Anschluss: Installation und Einweisung vor Ort
- Für wen geeignet: Wer niemanden in der Nähe hat, der im Notfall mit Schlüssel kommen kann.
Malteser
HilfsorganisationAb Komplettsicherheit Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung, im Plus-Paket Bewegungserkennung; Angehörigen-App.
- Preis: Grundsicherheit 27,00 €, Komplettsicherheit 60,40 €, Komplettsicherheit Plus 64,90 € im Monat
- Anschluss: laut Anbieter derzeit keine Anschlussgebühr (Aktion bis Oktober 2026)
- Geräte: Hausnotrufgerät mit Lautsprecher, Notrufknopf als Armband oder Kette, optional Bewegungsmelder und Rauchmelder
- Funktioniert ohne Festnetz
- Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
- Kündigung: ein Monat zum Monatsende
- Für wen geeignet: Wer einen Bereitschaftsdienst vor Ort und eine kurze Kündigungsfrist will.
Libify
VersandanbieterDrei Gerätelinien vom einfachen Notrufknopf bis zum mobilen Notruf mit automatischer Sturzerkennung.
- Preis: Preise je Modell auf Anfrage, libifyBasic mit Pflegegrad laut Anbieter kostenlos
- Geräte: libifyBasic: Basisstation mit Funksender, libifyHome: Sturzerkennung, App, libifyMobil 2.0: mobiler Notruf mit GPS und Sturzsensor
- Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
- Für wen geeignet: Wer viel unterwegs ist oder eine automatische Sturzerkennung möchte.
Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 20.09.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.
Das solltest du jetzt tun
- Vertrag heraussuchen und Laufzeit, Frist und Kündigungsadresse markieren. Mehr als zwei Jahre Bindung oder mehr als ein Monat Frist nach der ersten Laufzeit sind unwirksam.
- Schriftlich kündigen mit einem der Mustertexte oben, Zugang sichern, Bestätigung verlangen.
- Gerät zurückgeben und quittieren lassen.
- Beim Wechsel erst den neuen Anschluss bestätigen lassen, dann kündigen; Eigenanteil des neuen Anbieters mit dem Hausnotruf-Kosten-Rechner prüfen.
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Häufige Fragen
Quellen
- § 309 Nr. 9 BGB: Klauselverbote bei Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen (höchstens zwei Jahre, Verlängerung nur unbefristet mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist) (Stand 2026-10-16)
- § 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (Kündigungsschaltfläche, Abs. 6: Kündigung jederzeit ohne Frist, wenn die Schaltfläche fehlt) (Stand 2026-10-16)
- § 312g BGB: Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (Stand 2026-10-16)
- § 356 BGB: Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (Abs. 3: Erlöschen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bei fehlender Belehrung) (Stand 2026-10-16)
- § 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (Stand 2026-10-16)
- § 1922 BGB: Gesamtrechtsnachfolge (Verträge gehen auf die Erben über) (Stand 2026-10-16)
- Malteser Hilfsdienst: Hausnotruf, Kosten (jederzeit monatlich kündbar, Frist ein Monat zum Monatsende) (Stand 2026-10-16)
- Johanniter-Unfall-Hilfe, Landesverband Bayern: Preis- und Leistungsverzeichnis Notrufdienste, Stand 01.02.2025 (Verzug bei Geräterückgabe 12 € im Monat, tagesgenaue Abrechnung) (Stand 2025-02-01)
- Stiftung Warentest: Pressemitteilung vom 25.07.2018 zu test 8/2018 (fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unwirksame Preisänderungsklauseln bei sechs von neun Anbietern) (Stand 2018-07-25)
Autor/in
Redaktion
Redaktionsteam
Zuletzt aktualisiert
21.10.2026
Texte entstehen mit KI-Unterstützung und werden mit Gesetzestext und den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums abgeglichen. So arbeiten wir.