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Pflege organisieren

Verhinderungspflege durch Angehörige, Nachbarn und Bekannte: wer darf, Höchstbetrag je Pflegegrad, Stundenlohn, Steuer

Verhinderungspflege darf jede Person übernehmen, die nicht selbst die verhinderte Pflegeperson ist: Pflegedienste, Nachbarn, Freunde, entfernte und nahe Verwandte. Der Unterschied liegt im Geld. Nachbarn, Freunde und Verwandte ab dem dritten Grad werden bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstattet. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Haushaltsmitglieder bekommen für die Pflege selbst höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegelds (694, 1.198, 1.600 oder 1.980 Euro je Pflegegrad), Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich. Die Kasse braucht eine Quittung; einen gesetzlichen Stundenlohn gibt es nicht.

Verhinderungspflege durch Angehörige: Geldscheine und Münzen neben einer Quittung, die die Ersatzpflege belegt

Die häufigste Frage zur Verhinderungspflege ist nicht, wie viel Geld es gibt, sondern wer es bekommen darf. Darf die Tochter abrechnen? Der Ehemann? Die Nachbarin, die seit Jahren hilft? Die Antwort ist einfach: alle. Das Gesetz schreibt nicht vor, wer die Ersatzpflege übernimmt. Es unterscheidet nur beim Geld zwischen nahen Angehörigen und allen anderen. Diese Seite zeigt die Regeln je Verwandtschaftsgrad, die Höchstbeträge je Pflegegrad, was ihr als Stundenlohn vereinbaren könnt und was für die Ersatzpflegeperson bei Steuer und Sozialversicherung gilt.

Wer Verhinderungspflege übernehmen darf: drei Gruppen

§ 39 SGB XI nennt nur eine Person, die ausscheidet: die verhinderte Pflegeperson selbst. Alle anderen dürfen einspringen. Für die Erstattung bildet das Gesetz drei Gruppen:

Gruppe Wer dazugehört Erstattung der Pflegekasse Nachweis
Pflegedienst oder Anbieter Ambulanter Pflegedienst, Betreuungsdienst, Agentur, selbstständige Pflegekraft, Tages- oder Kurzzeitpflege-Einrichtung Rechnungsbetrag bis zum Jahresbetrag von 3.539 € Rechnung
Privatperson, nicht nahe verwandt Nachbarn, Freunde, Bekannte, Verwandte und Verschwägerte ab dem dritten Grad (Nichte, Neffe, Onkel, Tante, Cousin, Cousine), die nicht im Haushalt leben Quittierter Betrag bis zum Jahresbetrag von 3.539 € Quittung mit Datum, Uhrzeit, Stunden, Betrag, Unterschrift
Nahe Angehörige und Haushaltsmitglieder Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefkinder) und alle, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, sofern sie nicht erwerbsmäßig pflegen Vergütung höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegelds je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 3), dazu nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten und Verdienstausfall, zusammen bis 3.539 € Quittung plus Belege für Fahrtkosten und Verdienstausfall, Erklärung „nicht erwerbsmäßig“

Voraussetzungen auf Seiten der pflegebedürftigen Person: Pflegegrad 2 bis 5, Pflege zu Hause durch eine private Pflegeperson, die aus einem beliebigen Grund verhindert ist. Eine Vorpflegezeit gibt es seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr. Das Budget ist der gemeinsame Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI; was du für Kurzzeitpflege nutzt, fehlt hier.

Verwandtschaftsgrad: wer als naher Angehöriger zählt

Der Grad richtet sich nach § 1589 BGB nach der Zahl der Geburten, die die Verwandtschaft vermitteln. Verschwägert ist man mit den Verwandten des Ehepartners im selben Grad (§ 1590 BGB). Eingetragene Lebenspartner stehen Ehepartnern gleich.

Grad Verwandte Verschwägerte Folge für die Verhinderungspflege
1. Grad Eltern, Kinder (auch Adoptivkinder) Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder Höchstbetrag Zweifaches Pflegegeld
2. Grad Großeltern, Enkel, Geschwister Großeltern und Enkel des Ehepartners, Schwager, Schwägerin Höchstbetrag Zweifaches Pflegegeld
3. Grad Urgroßeltern, Urenkel, Onkel, Tante, Nichte, Neffe entsprechend über den Ehepartner volles Budget wie eine Privatperson
4. Grad Cousin, Cousine, Großonkel, Großtante, Großnichte, Großneffe entsprechend volles Budget wie eine Privatperson
ohne Grad Nachbarn, Freunde, Bekannte, Lebensgefährten ohne gemeinsamen Haushalt – volles Budget
Haushaltsmitglied jede Person, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnt, unabhängig vom Grad – Höchstbetrag Zweifaches Pflegegeld

Zwei Fälle verwirren oft. Der Ehepartner der pflegebedürftigen Person: Er ist nicht verwandt, lebt aber meistens im selben Haushalt und ist damit Haushaltsmitglied mit Höchstbetrag. Häufiger ist er selbst die Pflegeperson und kann sich dann nicht vertreten. Die Lebensgefährtin des Sohnes: nicht verwandt, nicht verschwägert (keine Ehe), nicht im Haushalt der pflegebedürftigen Person, also Privatperson mit vollem Budget.

Höchstbetrag für nahe Angehörige: Tabelle je Pflegegrad

Pflegen Verwandte bis zum zweiten Grad oder Haushaltsmitglieder nicht erwerbsmäßig, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse für die Pflege selbst „den Betrag des Pflegegeldes für bis zu zwei Monate“ nicht überschreiten (§ 39 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Bis zum 30. Juni 2025 war es das 1,5-Fache für sechs Wochen.

Pflegegrad Pflegegeld im Monat (§ 37) Höchstbetrag Vergütung nahe Angehörige je Kalenderjahr Zusätzlich möglich: Aufwendungen Obergrenze insgesamt
Pflegegrad 1 kein Pflegegeld kein Anspruch – –
Pflegegrad 2 347 € 694 € Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft 3.539 €
Pflegegrad 3 599 € 1.198 € Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft 3.539 €
Pflegegrad 4 800 € 1.600 € Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft 3.539 €
Pflegegrad 5 990 € 1.980 € Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft 3.539 €

Die Grenze gilt je Kalenderjahr und für alle nahen Angehörigen zusammen, nicht je Person. Übernehmen Tochter und Sohn abwechselnd, teilen sie sich die 1.198 Euro bei Pflegegrad 3. Sie gilt außerdem unabhängig davon, ob die Ersatzpflege stundenweise oder tageweise stattfindet.

Aufwendungen sind der Posten, den Familien am häufigsten vergessen. Die Kasse erstattet zusätzlich zur Vergütung:

  • Fahrtkosten: Kassen rechnen in der Regel 0,30 Euro je Kilometer, Hin- und Rückfahrt. Bei 180 Kilometern Entfernung und zwei Fahrten sind das 108 Euro. Bahntickets mit Beleg.
  • Verdienstausfall: Nimmt die Tochter unbezahlten Urlaub, erstattet die Kasse den Nettoausfall gegen Bescheinigung des Arbeitgebers. Zehn Tage zu 110 Euro netto sind 1.100 Euro, die zusätzlich zu den 1.198 Euro fließen.
  • Unterkunft: Hotel oder Pension, wenn die Ersatzpflegeperson nicht im Haus schlafen kann.

Vergütung und Aufwendungen zusammen dürfen den Jahresbetrag von 3.539 Euro nicht überschreiten. Wie viel bei deiner Konstellation herauskommt, rechnet der Verhinderungspflege-Rechner mit Pflegegrad, Verwandtschaft, Stunden, Fahrtkosten und Verdienstausfall durch.

Nachbarn, Freunde und entfernte Verwandte: bis zum vollen Budget

Für Privatpersonen, die nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht im Haushalt leben, gibt es keine Obergrenze außer dem Jahresbetrag. Die Nachbarin, die 40 Nachmittage zu je drei Stunden für 15 Euro die Stunde einspringt, bekommt 1.800 Euro, komplett von der Kasse erstattet. Die Nichte, die zwei Wochen Urlaubsvertretung zu 100 Euro am Tag übernimmt, bekommt 1.400 Euro, ebenfalls komplett.

Das macht die Wahl der Ersatzpflegeperson zu einer Geldfrage: Bei Pflegegrad 2 bekommt die Tochter für zwei Wochen Pflege höchstens 694 Euro plus Aufwendungen, die Nachbarin für dieselbe Arbeit bis zu 3.539 Euro. Viele Familien kombinieren deshalb: der Jahresurlaub mit der Tochter (Verdienstausfall wird erstattet), die regelmäßigen Nachmittage mit der Nachbarin. Die Regeln für die Nachmittage stehen auf der Seite Stundenweise Verhinderungspflege.

Stundenlohn und Tagessatz: was ihr vereinbaren könnt

Einen gesetzlichen Stundenlohn für die Verhinderungspflege gibt es nicht. Ihr vereinbart den Satz frei, die Kasse erstattet, was quittiert ist, bis zur jeweiligen Grenze. Als Orientierung:

Ersatzpflegeperson Üblicher Satz Was die Kasse akzeptiert
Nachbarin, Freund, Enkelin, stundenweise 10 bis 20 € je Stunde in der Regel ohne Nachfrage
Privatperson tageweise (Urlaubsvertretung mit Übernachtung) 60 bis 120 € je Tag in der Regel ohne Nachfrage
Selbstständige Betreuungskraft, Alltagsbegleitung 20 bis 35 € je Stunde mit Rechnung
Ambulanter Pflegedienst 35 bis 60 € je Stunde je Region mit Rechnung

Kassen fragen nach, wenn eine Privatperson deutlich mehr verlangt als ein Pflegedienst. Bei nahen Angehörigen ist der Satz zweitrangig, weil die Jahressumme begrenzt ist: 1.198 Euro bei Pflegegrad 3 sind 80 Stunden zu 15 Euro oder 120 Stunden zu 10 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur in einem Arbeitsverhältnis, nicht bei der gelegentlichen Hilfe im Familien- oder Nachbarschaftskreis.

Erwerbsmäßig oder nicht: der Unterschied, der die Grenze aufhebt

Die Begrenzung auf das Zweifache des Pflegegelds gilt nur, wenn nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Erwerbsmäßig heißt: Die Person pflegt beruflich oder sichert damit ihren Lebensunterhalt. Ist die Tochter examinierte Pflegefachkraft und übernimmt die Ersatzpflege im Rahmen ihrer Tätigkeit, etwa als Selbstständige mit Rechnung, entfällt die Grenze und die Kasse erstattet bis zum vollen Jahresbetrag. Der Nachweis läuft über Berufsurkunde, Gewerbeanmeldung oder Arbeitsvertrag. Die Kassen prüfen das genau, weil es den Unterschied zwischen 1.198 und 3.539 Euro macht.

Beispielrechnung: Tochter und Nachbarin im selben Jahr

Die Personen sind erfunden, die Beträge und Regeln sind echt (Stand 2026).

Frau M., 79, Pflegegrad 3, wird von ihrem Mann gepflegt. Er fährt im Juni für zwölf Tage zur Reha. Die Tochter (120 Kilometer entfernt, Vollzeit) übernimmt, dafür nimmt sie acht Tage unbezahlten Urlaub. Außerdem kommt das ganze Jahr donnerstags die Nachbarin für vier Stunden, 15 Euro je Stunde, 44 Wochen.

Posten Rechnung Erstattung
Tochter, 12 Tage à 100 € (nahe Angehörige) 1.200 €, Höchstbetrag bei Pflegegrad 3: 1.198 € 1.198 €
Fahrtkosten der Tochter, 2 × 240 km × 0,30 € Aufwendung 144 €
Verdienstausfall der Tochter, 8 Tage à 95 € netto Aufwendung, Arbeitgeberbescheinigung 760 €
Nachbarin, 44 × 4 Stunden × 15 € (Privatperson, stundenweise) 2.640 €, kein Höchstbetrag 1.437 € (Rest des Budgets)
Summe Kosten 4.744 € 3.539 €
Eigenanteil 1.205 €

Die Familie hat zwei Stellschrauben. Erstens die Reihenfolge: Die Kasse rechnet in der Reihenfolge der Einreichung, das Ergebnis ist aber dasselbe, weil beide Posten zusammen über dem Budget liegen. Zweitens der Entlastungsbetrag: Lässt sich die Nachbarin als Nachbarschaftshelferin anerkennen (in den meisten Bundesländern ein kurzer Kurs), kann die Familie bis zu 1.572 Euro im Jahr (12 × 131 Euro) zusätzlich für sie abrechnen und den Eigenanteil fast vollständig decken. Beim Pflegegeld werden für die zwölf Reha-Tage zehn Zwischentage zur Hälfte gezahlt, rund 100 Euro weniger im Juni; die Donnerstage kürzen nichts.

Quittung, Antrag, Auszahlung

  1. Quittung von jeder Ersatzpflegeperson. Name, Anschrift, Verhältnis zur pflegebedürftigen Person, für jeden Tag Datum, Uhrzeit von bis, Stunden, Betrag, Unterschrift. Bei nahen Angehörigen die Erklärung, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt. Die kostenlose Musterquittung Verhinderungspflege enthält alle Felder.
  2. Belege für Aufwendungen. Kilometerangabe mit Strecke, Arbeitgeberbescheinigung für den Verdienstausfall, Hotelrechnung.
  3. Antrag an die Kasse. Formular der Kasse oder unser formloser Antrag auf Verhinderungspflege, vor oder nach der Ersatzpflege, spätestens bis zum Ende des Folgejahres.
  4. Auszahlung. Die Kasse überweist an die pflegebedürftige Person. Sie gibt das Geld an die Ersatzpflegeperson weiter, bar gegen Quittung oder per Überweisung. Eine direkte Zahlung an Angehörige gibt es nicht, an Pflegedienste nur bei Abtretung.

Steuer und Sozialversicherung bei der Ersatzpflegeperson

Steuer. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind Einnahmen für die Pflege durch Angehörige oder durch Personen, die damit eine sittliche Pflicht erfüllen, bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei. Nahe Angehörige bleiben durch den Höchstbetrag automatisch darunter. Nachbarn und Freunde, die einer bestimmten Person helfen, fallen nach der Praxis der Finanzämter unter die sittliche Verpflichtung; bei Pflegegrad 3 liegt die Grenze bei 7.188 Euro im Jahr, also weit über dem, was die Verhinderungspflege hergibt. Wer gewerblich für mehrere Haushalte arbeitet, versteuert die Einnahmen. Die Kasse meldet nichts an das Finanzamt.

Rente der Pflegeperson. Die verhinderte Pflegeperson behält ihre Rentenbeiträge nach § 44 SGB XI bei einer Unterbrechung von bis zu acht Wochen im Jahr. Die Ersatzpflegeperson erwirbt durch die Ersatzpflege keine Rentenansprüche, dafür ist die Zeit zu kurz.

Sozialversicherung. Die gelegentliche, quittierte Hilfe ist kein Arbeitsverhältnis und muss nicht angemeldet werden. Wer eine fremde Person regelmäßig an festen Tagen beschäftigt, prüft die Anmeldung als Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale). Die Verhinderungspflege lässt sich dann weiter abrechnen.

Grundsicherungsgeld und Wohngeld. Bei der pflegebedürftigen Person wird die Erstattung nicht als Einkommen angerechnet (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Bei der Ersatzpflegeperson zählt die Vergütung als Einkommen, wenn sie selbst Leistungen bezieht; dann gelten die Freibeträge der jeweiligen Leistung.

Verhinderungspflege durch Angehörige 2027

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt alles auf dieser Seite. Der Regierungsentwurf der Pflegereform vom 30. September 2026 streicht die Verhinderungspflege als eigene Leistung. Ersatzpflege durch Angehörige, Nachbarn und Freunde soll ab 2027 aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, das an die Stelle des Pflegegelds tritt (380 bis 1.080 Euro im Monat); eine zusätzliche Erstattung wie heute gäbe es nicht mehr. Der Unterschied zwischen nahen Angehörigen und Privatpersonen würde damit ebenfalls entfallen, weil es keinen Topf mehr gibt, auf den er sich bezieht. Beschlossen ist das nicht, der Bundestag berät ab dem 5. November 2026. Die Rechnung je Pflegegrad steht auf der Seite Verhinderungspflege 2027, was du bis Jahresende erledigen solltest auf der Seite Verhinderungspflege 2027 beantragen.

Das solltest du jetzt tun

  1. Klären, wer in welche Gruppe fällt. Tochter, Schwiegersohn und Haushaltsmitglieder: Höchstbetrag plus Aufwendungen. Nichte, Nachbarin, Freundin: volles Budget.
  2. Aufwendungen nicht vergessen. Verdienstausfall und Fahrtkosten machen bei Angehörigen oft mehr aus als die Vergütung. Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig besorgen.
  3. Durchrechnen. Der Verhinderungspflege-Rechner zeigt Erstattung, Höchstbetrag, Eigenanteil und Restbudget für deine Konstellation.
  4. Quittungen ausstellen. Mit der Musterquittung, für jede Person ein eigenes Blatt, mit Uhrzeiten.
  5. Bis Dezember 2026 abrechnen. Wegen der Reform nicht auf die Frist bis Ende 2027 verlassen. Anleitung: Verhinderungspflege beantragen.

Häufige Fragen