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Pflege organisieren

Pflegestrukturkommission: Auftrag, Mitglieder, Zeitplan und was bis Januar 2027 für Pflege zu Hause und Eigenanteile auf dem Tisch liegt

Die Pflegestrukturkommission ist der zweite Schritt der Pflegereform. Das Bundeskabinett hat sie am 14. Oktober 2026 eingesetzt: 13 Fachleute unter Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber sollen bis spätestens Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, ein neues Pflegegesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Geprüft werden laut Arbeitsauftrag eine Begrenzung der Eigenanteile im Heim, ein Umbau der Zuschüsse nach § 43c nach Einkommen und Vermögen, Leistungen unabhängig von der Wohnform, die Stärkung der Pflege zu Hause, Kapitaldeckung, versicherungsfremde Leistungen, ein Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Prävention und Frührehabilitation. Einen festen Deckel, Hilfsmittel oder den Hausnotruf nennt der Auftrag nicht. Bis dahin gilt das Pflegeneuordnungsgesetz, über das der Bundestag im Dezember entscheidet.

Pflegestrukturkommission: Kalender mit den Terminen Januar und Juli 2027

Die Pflegereform 2027 hat zwei Teile. Der erste ist das Pflegeneuordnungsgesetz, über das der Bundestag im Dezember entscheidet: neue Budgets statt Pflegegeld und Entlastungsbetrag, höhere Punktgrenzen, höhere Beiträge für Kinderlose. Der zweite Teil hat noch keinen Gesetzestext, sondern einen Arbeitsauftrag: Am 14. Oktober 2026 hat das Kabinett die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Sie soll bis Ende Januar 2027 vorschlagen, wie die Pflegeversicherung nach 2030 bezahlbar bleibt, und ihre Vorschläge sollen schon zum 1. Juli 2027 Gesetz werden. Diese Seite erklärt Auftrag, Mitglieder und Zeitplan und übersetzt die Prüfaufträge in das, was sie für Pflegebedürftige, Heimbewohner und Angehörige bedeuten können.

Warum es die Kommission gibt

Der Arbeitsauftrag beginnt mit einer nüchternen Diagnose: Das Pflegeneuordnungsgesetz stabilisiere die Finanzen nur kurzfristig, die Pflegekosten würden sich „absehbar dynamischer entwickeln als die beitragsfinanzierten Einnahmen“. Gesucht werden deshalb Lösungen „für die Jahre nach 2030“, die den Beitragssatz „mittelfristig stabil“ halten, ausdrücklich „auch im Sinne der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“. Die Kommission soll dabei „die Situation des Bundeshaushalts berücksichtigen“, ein Hinweis darauf, dass höhere Steuerzuschüsse nicht die erwartete Antwort sind. Der GKV-Spitzenverband hatte Ende August 2026 „Alarmstufe Rot“ für die Pflegeversicherung ausgerufen; der Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes rechnet ohne Gegenmaßnahmen mit einem Defizit von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Zeitplan

Schritt Datum Stand
Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (erster Reformschritt) 30. September 2026 erledigt
Kabinett setzt Pflegestrukturkommission ein 14. Oktober 2026 erledigt
Erste Lesung Pflegeneuordnungsgesetz im Bundestag 5. November 2026 angesetzt
Bundesrat zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stellungnahme) 20. November 2026 angesetzt
Zweite und dritte Lesung, Bundesrat zweiter Durchgang 11. und 18. Dezember 2026 geplant
Pflegeneuordnungsgesetz tritt in Kraft 1. Januar 2027 geplant
Kommission legt Vorschläge vor spätestens Ende Januar 2027 Arbeitsauftrag
Referentenentwurf, Kabinett, Bundestag, Bundesrat zum zweiten Gesetz Februar bis Juni 2027 offen
Neues Pflegegesetz tritt in Kraft 1. Juli 2027 Ziel laut Arbeitsauftrag

Fünf Monate von den Vorschlägen bis zum Inkrafttreten sind für ein Strukturgesetz ungewöhnlich kurz. Realistisch ist, dass die Kommission im Januar Optionen vorlegt und die Koalition daraus auswählt; Verschiebungen in die zweite Jahreshälfte 2027 wären keine Überraschung.

Die Prüfaufträge und was sie bedeuten können

Der Arbeitsauftrag formuliert Leitfragen in vier Blöcken. Wir zitieren die Kernsätze und ordnen ein, was daraus werden kann. Beschlossen ist nichts davon.

Ausgaben analysieren

Die Kommission soll klären, welche Leistungsbereiche „zur hohen Ausgabendynamik“ beitragen, ob Preise oder Mengen treiben und wie sich die Ausgaben je Versicherten in sozialer und privater Pflegeversicherung unterscheiden. Das klingt technisch, legt aber die Richtung fest: Wo die Analyse den größten Anstieg findet, etwa beim Pflegegeld, das seit 2021 am schnellsten wächst, setzen die Vorschläge an.

Versorgung: unabhängig vom Wohnort, Pflege zu Hause stärken

Geprüft werden soll, „die Leistungen der Pflegeversicherung mittelfristig sektoren- und wohnformenunabhängig auszugestalten“, die Versorgung „unabhängig vom Ort zu organisieren und die häusliche Pflege zu stärken“, auch für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, junge Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Dazu gehören „sektorenunabhängige Vergütungsstrukturen“, verbindliche Personalvorgaben, Qualitätssicherung, der künftige Umgang mit der medizinischen Behandlungspflege und mehr Freiheiten für Anbieter. Außerdem sollen „Fehlanreize“ identifiziert werden, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegenstehen.

Für Betroffene heißt das: Die Trennung zwischen Pflegegeld und Sachleistung zu Hause, Leistungsbetrag und Zuschlag im Heim und Sonderregeln für Wohngemeinschaften steht grundsätzlich zur Diskussion. Das Pflegeneuordnungsgesetz macht mit dem Entlastungsbudget den ersten Schritt; die Kommission könnte den zweiten vorschlagen, ein Budget je Pflegegrad für jede Wohnform. Wer heute zu Hause pflegt, hätte davon eher Vorteile, Heimbewohner müssten auf die Übergangsregeln achten.

Finanzierung: Eigenanteile, § 43c, Kapitaldeckung

Hier stehen die Sätze, auf die Heimbewohner und ihre Familien warten. Die Kommission soll Leistungen so ausgestalten, „dass Sozialhilfebedarf möglichst vermieden wird“, und dafür „insbesondere“ prüfen, „ob die Zuschüsse des § 43c SGB XI alternativ ausgestaltet werden können“, also „zielgenauer auf Personengruppen z. B. ohne Vermögen bzw. mit geringerem bzw. mittleren Einkommen“. Zu prüfen ist eine Verknüpfung mit der Hilfe zur Pflege und, in einem eigenen Satz, „eine Begrenzung der Eigenanteile“.

Übersetzt: Der heutige Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent steigt und jedem Bewohner unabhängig vom Einkommen zusteht, könnte durch eine einkommens- und vermögensabhängige Entlastung ersetzt werden. Ein fester Deckel, wie ihn die SPD und mehrere Länder fordern, ist als Prüfauftrag formuliert, nicht als Ziel. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben am 21. Oktober 2026 für die Ministerpräsidentenkonferenz eine Vorlage eingebracht, die „weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen“ im Regierungsentwurf kritisiert und eine wirksame, strukturelle Begrenzung der Belastung Pflegebedürftiger sowie die Entlastung der Sozialhilfeträger verlangt. Was heute im Heim zu zahlen ist und wie der Zuschlag wirkt, rechnet der Pflegeheim-Kosten-Rechner vor; die Reformfolgen für Heimbewohner stehen auf der Seite Pflegeheim und Pflegereform.

Außerdem soll die Kommission prüfen, wie die umlagefinanzierte Pflegeversicherung „durch Kapitaldeckungselemente“ ergänzt und „die zusätzliche private Absicherung im Sinne der Eigenverantwortung attraktiver gemacht werden kann“, welche Leistungen „versicherungsfremd“ sind und anders finanziert werden könnten, und welche „verfassungskonformen sozialen Ausgleichsmechanismen“ innerhalb und außerhalb der Pflegeversicherung möglich sind. Der letzte Punkt zielt auf den Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, den die SPD seit Jahren fordert. Für Versicherte kann das heißen: mehr Gewicht für private Zusatzvorsorge, möglicherweise mit Förderung; was eine Pflegezusatzversicherung heute leistet und kostet, erklärt die Seite Pflegezusatzversicherung ohne Tarifempfehlung.

Prävention und Rehabilitation

Die Kommission soll prüfen, wie akutmedizinische und pflegerische Versorgung besser verzahnt und „präventive und rehabilitative Angebote insbesondere der geriatrischen Versorgung und Frührehabilitation nachhaltig“ gestärkt werden können, „um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern“. Das passt zum Check-up ab 60 aus dem Pflegeneuordnungsgesetz und zu den Zahlen des Medizinischen Dienstes, nach denen Sturzprophylaxe die häufigste Heilmittelempfehlung ist; was heute schon bezahlt wird, steht auf der Seite Sturz im Alter.

Der Maßstab für jeden Vorschlag

Der Auftrag verlangt, dass jeder Vorschlag „hinsichtlich seiner Wirkung auf die Sicherstellung einer würdevollen Pflege und einer Entlastung pflegender Angehöriger bewertet“ und finanziell „zumindest näherungsweise quantifiziert“ wird, dazu Verteilungsgerechtigkeit, Zugangschancen, Bürokratie und Verfassungsrecht. Das ist der Hebel, an dem Verbände und Angehörige die Ergebnisse im Februar messen können.

Was nicht im Auftrag steht

  • Kein fester Deckel für Eigenanteile, keine Zahl, nur ein Prüfauftrag.
  • Keine Hilfsmittel, keine Technik, keine Digitalisierung. Pflegehilfsmittel, der Hausnotruf mit seinen 27 Euro Zuschuss, digitale Pflegeanwendungen und Assistenzsysteme kommen nicht vor.
  • Keine Pflegefachkräfte-Themen wie Löhne oder Ausbildung; Personalvorgaben nur als Randbedingung.
  • Keine Zusage zu Steuermitteln. Der Auftrag nennt den Bundeshaushalt als Grenze, nicht als Quelle.
  • Keine Beteiligungsregeln. Anhörungen von Verbänden oder Ländern sind nicht vorgesehen; die Kommission soll die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ und der Finanzkommission Gesundheit berücksichtigen und kann weitere wissenschaftliche Expertise hinzuziehen.

Die Mitglieder

Das Bundesgesundheitsministerium hat 13 Mitglieder berufen und kann weitere nachbenennen. Vorsitz: Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitz: Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Weitere Mitglieder in der Reihenfolge des Arbeitsauftrags: Prof. Dr. Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Prof. Dr. Martina Hasseler, Prof. Dr. Dörte Heger, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Rita Zöllner. Funktionen und Institutionen nennt das Ministerium nicht; die Liste mischt Gesundheitsökonomie, Sozial- und Verfassungsrecht, Pflegewissenschaft und Praxis. Eine Geschäftsstelle im Ministerium unterstützt die Arbeit.

Was du bis dahin tun kannst

  1. Pflegegrad noch 2026 beantragen oder höherstufen lassen, wenn der Hilfebedarf da ist: Das Pflegeneuordnungsgesetz hebt die Punktgrenzen ab 2027 an, bestehende Einstufungen genießen Bestandsschutz; wie die Reform die Pflegegrade ändert, steht auf der Seite Pflegereform.
  2. Heimvertrag und Bescheid prüfen: Notiere die Aufenthaltsdauer und den aktuellen Zuschlag nach § 43c; sollte die Kommission eine einkommensabhängige Lösung vorschlagen, zählen Einkommens- und Vermögensnachweise. Wer Hilfe zur Pflege bezieht oder knapp darüber liegt, sollte die Seite Pflegeheim-Kosten im Blick behalten.
  3. Pflege zu Hause absichern, bevor Strukturen umgebaut werden: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und den Hausnotruf-Zuschuss jetzt abrufen; seit September 2026 reicht für den Hausnotruf die Empfehlung der Pflegefachkraft (Hausnotruf ohne Rezept).
  4. Zusatzvorsorge nüchtern prüfen: Falls die Kommission Kapitaldeckung und private Absicherung stärkt, wird das Thema 2027 lauter. Die Entscheidung sollte vom eigenen Risiko und Budget abhängen, nicht von der Debatte.

Hausnotruf: die Leistung für die Pflege zu Hause, die schon gilt

Die Kommission soll die häusliche Pflege stärken; der Hausnotruf ist die Leistung, mit der das heute schon geht. Anbieter mit Kassenvertrag rechnen die 27 Euro direkt ab:

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    pflegetipp.de

    Versandanbieter

    Basisstation mit eingebauter SIM-Karte, Zusatzoptionen Sturzsensor (12,90 €), Kombi-Notruf mit GPS oder Notrufuhr (je 24,90 € im Monat).

    • Preis: 32,13 € im Monat ohne Pflegegrad, mit Pflegegrad laut Anbieter 0 €
    • Geräte: Basisstation mit Mobilfunk, Notrufknopf als Armband oder Kette, wasserdicht, optional mobiles GPS-Gerät, optional Notrufuhr, optional Sturzsensor
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: monatlich kündbar
    • Anschluss: Versand in 2 bis 3 Werktagen, selbst einstecken
    • Für wen geeignet: Wer einen Pflegegrad hat, kein Festnetz braucht und das Gerät selbst anschließen kann.
  • Logo SmartVersorgt

    SmartVersorgt

    Versandanbieter

    Notrufzentrale rund um die Uhr, übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse; vom selben Unternehmen kommt die Pflegebox BluBox.

    • Preis: ab 28,50 € im Monat, mit Pflegegrad laut Anbieter in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen
    • Geräte: stationäres Gerät, mobiles Gerät mit GPS
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Anschluss: SIM-Karte vorinstalliert, nach dem Einstecken einsatzbereit
    • Für wen geeignet: Wer Hausnotruf und Pflegebox aus einer Hand beantragen will.
  • Logo Gardia

    Gardia

    Notrufarmband

    Reines Armband ohne Basisstation, funktioniert zu Hause und unterwegs; Notrufzentrale von Bosch rund um die Uhr, App für Angehörige mit Standort und Akkustand.

    • Preis: Armband einmalig 199,95 € (im Angebot 99,95 €); Abo 17,95 € nur mit App, 32,90 € mit Notrufzentrale, mit Pflegegrad laut Anbieter ab 0 €
    • Anschluss: keine Anschlussgebühr, das Armband wird gekauft und nicht von der Kasse erstattet
    • Geräte: Notrufarmband mit Notruftaste, automatische Sturzerkennung, GPS-Ortung, eSIM mit mehreren Netzen, europaweit
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Kündigung: monatlich kündbar, erster Monat kostenlos, 30 Tage Rückgabe
    • Für wen geeignet: Wer ein einziges Gerät für drinnen und draußen möchte und den Kaufpreis des Armbands selbst tragen kann.
  • Johanniter

    Hilfsorganisation

    Ab dem Komfortpaket Schlüsselhinterlegung und eigener Einsatzdienst rund um die Uhr, im Premiumpaket wöchentliche Anrufe.

    • Preis: Basis ab 27 €, Komfort ab 55 €, Premium ab 85 € im Monat, regional abweichend
    • Geräte: Basisstation, Notrufknopf als Armband oder Kette
    • Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
    • Anschluss: Installation und Einweisung vor Ort
    • Für wen geeignet: Wer niemanden in der Nähe hat, der im Notfall mit Schlüssel kommen kann.
  • Malteser

    Hilfsorganisation

    Ab Komplettsicherheit Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung, im Plus-Paket Bewegungserkennung; Angehörigen-App.

    • Preis: Grundsicherheit 27,00 €, Komplettsicherheit 60,40 €, Komplettsicherheit Plus 64,90 € im Monat
    • Anschluss: laut Anbieter derzeit keine Anschlussgebühr (Aktion bis Oktober 2026)
    • Geräte: Hausnotrufgerät mit Lautsprecher, Notrufknopf als Armband oder Kette, optional Bewegungsmelder und Rauchmelder
    • Funktioniert ohne Festnetz
    • Einsatzdienst mit Schlüsselhinterlegung buchbar
    • Kündigung: ein Monat zum Monatsende
    • Für wen geeignet: Wer einen Bereitschaftsdienst vor Ort und eine kurze Kündigungsfrist will.
  • Libify

    Versandanbieter

    Drei Gerätelinien vom einfachen Notrufknopf bis zum mobilen Notruf mit automatischer Sturzerkennung.

    • Preis: Preise je Modell auf Anfrage, libifyBasic mit Pflegegrad laut Anbieter kostenlos
    • Geräte: libifyBasic: Basisstation mit Funksender, libifyHome: Sturzerkennung, App, libifyMobil 2.0: mobiler Notruf mit GPS und Sturzsensor
    • Stellt den Antrag bei der Pflegekasse
    • Für wen geeignet: Wer viel unterwegs ist oder eine automatische Sturzerkennung möchte.

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Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Kommission ihre Vorschläge vorlegt, und erklären dann, was sie für Pflegegeld, Heim-Eigenanteil, Beiträge und die Leistungen zu Hause bedeuten.

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