Für Pflegekräfte
Für Pflegekräfte und Gründer: Weiterbildung, Pflegedienst gründen, Leitung übernehmen
Dieser Bereich richtet sich an Pflegefachkräfte, Leitungen und Gründer, nicht an Angehörige. Er erklärt mit Gesetzestext und Preisen, was Weiterbildungen in der Pflege voraussetzen, dauern und kosten, wie ein ambulanter Pflegedienst zugelassen wird und was eine Pflegedienstleitung mitbringen muss. Wie überall auf Pflegeweide gilt: Zahlen nur mit Quelle, Anbieter werden verglichen, nicht empfohlen.
Themen in diesem Bereich
Basiskurs außerklinische Intensivpflege: Pflicht nach § 132l SGB V, Inhalte, 120 Stunden, Kosten von 750 bis 1.600 Euro, Anbieter
Basiskurs außerklinische Intensivpflege: 80 Stunden Theorie plus 40 Stunden Praktikum nach § 132l SGB V, Frist sechs Monate, Preise 750 bis 1.
Zur SeitePflegedienst gründen: Voraussetzungen nach § 71 SGB XI, Versorgungsvertrag, Personal, Kosten im ersten Jahr und der Weg zur Zulassung
Pflegedienst gründen: verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI, Versorgungsvertrag, Tarifpflicht, Mindestpersonal, Kosten 50.000 bis 250.
Zur SeiteWeiterbildung zur Pflegedienstleitung: 460 Stunden nach § 71 SGB XI, Dauer, Kosten von 2.000 bis 5.900 Euro, Förderung und Gehalt
PDL-Weiterbildung: 460 Stunden nach § 71 SGB XI, Voraussetzungen, Online bis Fernlehrgang, Preise 1.999 bis 5.900 Euro, Aufstiegs-BAföG, Gehalt 5.200 bis 5.800 Euro.
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Pflegeweide erklärt Pflege sonst aus Sicht der Familien: Pflegegrad, Pflegegeld, Hilfsmittel, Heimkosten. Dieser Bereich wechselt die Seite des Schreibtischs. Er ist für Pflegefachkräfte, die sich weiterbilden oder eine Leitung übernehmen wollen, und für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst gründen. Die Fragen sind dieselben wie bei den Angehörigen: Was verlangt das Gesetz, was kostet es, wer zahlt, und wie lange dauert es.
Was du hier findest
- Basiskurs außerklinische Intensivpflege: die Pflichtqualifikation für die Versorgung beatmeter Menschen zu Hause und in Wohngemeinschaften, Umfang, Inhalte, Anbieter und Preise, Förderung.
- Pflegedienst gründen: Voraussetzungen nach § 71 SGB XI, Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, Personal, Kosten im ersten Jahr und der Weg zur Zulassung.
- Weiterbildung zur Pflegedienstleitung: die 460 Stunden, die das Gesetz verlangt, Formate von Präsenz bis Fernlehrgang, Preise, Förderung und das Gehalt danach.
Wie wir arbeiten
Anbieter von Weiterbildungen und Beratung nennen wir mit Preis und Stand und vergleichen sie nach Umfang, Format und Zulassung. Wir empfehlen keinen Anbieter und keinen Kurs. Rechtsgrundlagen zitieren wir aus Gesetz, Rahmenempfehlungen und Richtlinien, Gehälter aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und Tarifwerken. Wo eine Zahl fehlt oder umstritten ist, steht das dabei.
Für Angehörige bleibt alles beim Alten: Die Ratgeber zu Pflegegrad, Pflegegeld und Hilfsmitteln sowie die Rechner findest du über das Hauptmenü.