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Hilfsmittel & Wohnen

E-Rezept für Angehörige einlösen 2026: Mit Gesundheitskarte, Ausdruck, App oder online, auch für Pflegebedürftige

Du kannst das E-Rezept eines pflegebedürftigen Angehörigen auf vier Wegen einlösen: mit seiner Gesundheitskarte in jeder Apotheke (keine PIN, keine Vollmacht nötig), mit dem Papierausdruck des Rezeptcodes, über ein Profil für ihn in der E-Rezept-App oder online bei einer Versandapotheke, die die Karte per NFC am Smartphone einliest. Das E-Rezept ist 28 Tage zulasten der Kasse gültig und kann nur einmal eingelöst werden. Für Dauermedikamente kann der Arzt eine Wiederholungsverordnung mit bis zu vier Abgaben in einem Jahr ausstellen. Hilfsmittel, Heilmittel und Betäubungsmittel laufen weiter auf Papier.

Smartphone mit E-Rezept-Code, Gesundheitskarte und Medikamentenpackung

Seit Januar 2024 gibt es das rosa Rezept nur noch elektronisch. Für pflegende Angehörige ist das ein Gewinn, weil Folgerezepte ohne Praxisbesuch auf dem Server landen, und zugleich eine Hürde, weil die Mutter im Pflegebett nicht selbst zur Apotheke geht und oft kein Smartphone hat. Diese Seite erklärt die vier Einlösewege, was du für jeden brauchst, was ohne Vollmacht geht und wo noch Papier nötig ist.

Die vier Wege im Überblick

Weg Das brauchst du Vollmacht Geeignet für
Gesundheitskarte in der Apotheke die Karte des Angehörigen, keine PIN nein den Alltag, jede Apotheke vor Ort, auch Botendienst
Papierausdruck mit Rezeptcode Ausdruck aus der Praxis nein Angehörige ohne Smartphone, Versandapotheke per Foto oder Scan
E-Rezept-App mit Profil für den Angehörigen dessen Karte und PIN oder GesundheitsID, dein Smartphone nein, aber dessen Mitwirkung mehrere Rezepte im Monat, Vorbestellen, Versand
Versandapotheke mit CardLink NFC-fähige Karte des Angehörigen, Smartphone mit NFC, App der Apotheke nein Dauermedikamente ohne Weg zur Apotheke

Das E-Rezept liegt nicht auf der Karte und nicht in der App, sondern auf dem zentralen Rezeptserver der Telematikinfrastruktur. Karte, Ausdruck und App sind nur Schlüssel, mit denen eine Apotheke es abruft. Deshalb kann jedes E-Rezept nur einmal eingelöst werden, und deshalb reicht es, wenn du einen der Schlüssel hast.

Weg 1: Gesundheitskarte mitnehmen

Der einfachste Weg. Die Praxis stellt das Rezept aus, es liegt sofort auf dem Server. Du steckst die Gesundheitskarte deines Angehörigen in der Apotheke ins Lesegerät, die Apotheke ruft alle offenen Rezepte ab und gibt die Medikamente heraus. Eine PIN ist nicht nötig, eine Vollmacht auch nicht; die Kassen beschreiben das stellvertretende Einlösen für Angehörige und gepflegte Personen ausdrücklich als vorgesehenen Weg.

Drei Dinge beachten: Die Apotheke sieht alle offenen Rezepte der Person, nicht nur eines. Die Karte ist damit so sensibel wie eine Bankkarte, also nicht lose beim Pflegedienst liegen lassen, sondern einer festen Person anvertrauen. Und wenn ihr einen Botendienst nutzt, nimmt die Apotheke die Karte in der Regel mit oder ruft das Rezept nach telefonischer Vorbestellung ab; für Rezeptlieferungen zahlen die Krankenkassen der Apotheke eine Pauschale, für euch ist der Botendienst dann meist kostenlos, frag vorher nach.

Weg 2: Ausdruck aus der Praxis

Jede Praxis muss auf Wunsch einen Ausdruck mit dem Rezeptcode aushändigen (§ 360 Abs. 9 SGB V), ein weißes DIN-A4- oder A5-Blatt mit bis zu drei Medikamenten und je einem Datamatrix-Code. Der Ausdruck ist kein Rezept, sondern der Zugangsschlüssel; wer ihn hat, kann einlösen. Das ist der richtige Weg, wenn du die Karte nicht ständig bei dir haben willst, wenn der Pflegedienst oder eine Nachbarin die Medikamente holt oder wenn du bei einer Versandapotheke bestellst: Dort fotografierst du den Code in der App oder lädst ihn auf der Website hoch, bei einigen Apotheken schickst du ihn im Freiumschlag.

Bitte die Praxis, den Ausdruck direkt bereitzulegen, oder lass ihn dir bei Folgerezepten in den Briefkasten legen. Ausdrucke lassen sich nicht sperren: Verlierst du einen, kann die Praxis das Rezept löschen und neu ausstellen.

Weg 3: Profil in der E-Rezept-App

In der E-Rezept-App der gematik kannst du neben deinem Profil weitere Profile anlegen, zum Beispiel für die pflegebedürftige Mutter. Dann siehst du ihre neuen Rezepte auf deinem Smartphone, schickst sie zur Vorbestellung an eine Apotheke vor Ort oder an eine Versandapotheke und kannst Rezepte löschen oder den Status prüfen. Das lohnt sich, sobald jemand mehrere Rezepte im Monat bekommt.

Die Hürde ist die Anmeldung: Für das Profil brauchst du die Zugangsdaten der anderen Person. Bisher waren das ihre NFC-fähige Gesundheitskarte plus die PIN, die man bei der Krankenkasse mit Identitätsnachweis (Postident oder Geschäftsstelle) beantragen musste. Die gematik stellt die App seit September 2026 auf die GesundheitsID um, den digitalen Ausweis der Krankenkasse; die bisherigen Nutzer werden in der App zur Umstellung aufgefordert. Für das Profil eines Angehörigen heißt das: Beantrage mit ihm zusammen bei seiner Krankenkasse die GesundheitsID (Identifizierung per Personalausweis-Onlinefunktion, Postident oder in der Geschäftsstelle) oder, solange die Kasse das anbietet, die PIN zur Gesundheitskarte. Frag bei der Kasse ausdrücklich nach dem Weg für Angehörige; die Verfahren unterscheiden sich. Alternativ geht die App der Krankenkasse deines Angehörigen, viele Kassen zeigen E-Rezepte dort an.

Ist die Person nicht mehr in der Lage, die Identifizierung selbst zu durchlaufen, brauchst du eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Dann kannst du dich auch als Vertretung in ihrer elektronischen Patientenakte eintragen lassen und siehst die Medikationsliste, in die alle E-Rezepte automatisch einlaufen. Mehr zur Vollmacht steht auf der Seite Vorsorge.

Weg 4: Online bei der Versandapotheke

Versandapotheken nehmen E-Rezepte auf allen Wegen an: Rezeptcode fotografieren oder hochladen, Rezept aus der E-Rezept-App senden, oder CardLink. Bei CardLink hältst du die Gesundheitskarte an dein NFC-fähiges Smartphone, die App der Apotheke liest die Karte wie ein Terminal aus und zeigt die offenen Rezepte; nötig sind eine deutsche Handynummer für den SMS-Code, bei den meisten Apps ein Kundenkonto und die sechsstellige Kartennummer (CAN) von der Vorderseite, aber keine PIN. Ob du die Karte eines Angehörigen in deinem Konto nutzen darfst, regeln die Apotheken in ihren Bedingungen unterschiedlich; sauber ist ein eigenes Konto auf den Namen der versicherten Person, das du verwaltest.

Rezeptbestellungen liefern unsere Partner versandkostenfrei, die Zuzahlung fällt wie vor Ort an und entfällt mit Befreiungsausweis, den du einmal als Kopie hinterlegst. Rechne mit ein bis drei Werktagen, in Ballungsräumen gibt es Lieferung am Folgetag. Für Antibiotika, Schmerzmittel nach der Operation oder alles, was heute gebraucht wird, bleibt die Apotheke vor Ort oder ihr Botendienst der richtige Weg. Welche Apotheke welche Wege anbietet, steht in den Boxen:

  • Logo apodiscounter

    apodiscounter

    Versandapotheke

    Breites Pflegesortiment zum Selbstkauf, Rezeptversand ohne Versandkosten und Expresslieferung in Ballungsräumen. Keine Pflegebox über die Pflegekasse, keine Rollatoren oder Badhilfen.

    • Versand: 3,99 €, kostenlos ab 29 € Bestellwert und bei jeder Rezeptbestellung, Mindestbestellwert 15 €
    • Lieferung: Versand meist am selben Werktag bei Bestellung bis 16 Uhr, Zustellung in der Regel in 1 bis 2 Tagen
    • Express: Lieferung am Folgetag zwischen 16 und 21 Uhr in Ballungsräumen, 4,99 €, mit Rezept kostenlos
    • E-Rezept: Gesundheitskarte am Smartphone (NFC) im Browser oder in der App, QR-Code des Ausdrucks scannen, Ausdruck als Foto oder PDF hochladen, Papierrezept im Freiumschlag
    • Zuzahlung: übernimmt laut eigenen Angaben die gesetzliche Zuzahlung bei digitaler Einlösung eines Kassenrezepts
    • Sortiment: Inkontinenz (TENA, MoliCare, Seni, Attends), Handschuhe und Desinfektion, Hautschutz (MoliCare Skin, Cavilon), Trinknahrung (Fresubin, Fortimel), Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Wund- und Prothesenpflege
    • Für wen geeignet: Wer Inkontinenzmaterial, Desinfektion oder Trinknahrung über die 42 € Pflegehilfsmittel hinaus bequem nach Hause bestellen und E-Rezepte online einlösen will.
  • Logo Aliva Apotheke

    Aliva Apotheke

    Versandapotheke

    Deutsche Versandapotheke mit eigener Kategorie Pflegebedarf, großem Inkontinenz- und Trinknahrungssortiment und telefonischer Bestellung. Befreiungsausweis wird anerkannt. Keine Pflegebox über die Pflegekasse, kaum Mobilitätshilfen.

    • Versand: 4,95 €, kostenlos ab 29 € Bestellwert und bei jeder Rezeptbestellung
    • Lieferung: Versand innerhalb von 2 Arbeitstagen, beim E-Rezept laut Anbieter meist am nächsten Werktag
    • E-Rezept: Gesundheitskarte am Smartphone (NFC) in der Aliva-App, Ausdruck des E-Rezepts im Freiumschlag einsenden, Papierrezept im Freiumschlag
    • Zuzahlung: gesetzliche Zuzahlung wird berechnet
    • Befreiung: Kopie des Befreiungsausweises vor der ersten Bestellung per E-Mail einreichen (AGB)
    • Sortiment: Inkontinenz (TENA, MoliCare, Seni, Attends), Handschuhe und Desinfektion, Anti-Dekubitus-Hilfsmittel und Hautschutz, Trinknahrung und Dickungspulver, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Verbandsmaterial
    • Für wen geeignet: Wer eine deutsche Apotheke bevorzugt, von der Zuzahlung befreit ist oder lieber telefonisch bestellt.
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    apo.com

    Versandapotheke

    Schwestermarke von apodiscounter mit fast gleichem Sortiment, zusätzlich Videoberatung und gematik-App-Anbindung. Keine Pflegebox über die Pflegekasse, keine Mobilitätshilfen.

    • Versand: ab 3,99 €, kostenlos ab 29 € Bestellwert und bei jeder Rezeptbestellung, Mindestbestellwert 15 €
    • Lieferung: Versand meist am selben Werktag bei Bestellung bis 16 Uhr, Zustellung in der Regel in 1 bis 2 Tagen
    • Express: Lieferung am Folgetag zwischen 16 und 21 Uhr in zwölf Ballungsräumen, 4,99 €, mit Rezept kostenlos
    • E-Rezept: Gesundheitskarte am Smartphone (NFC) in der App, QR-Code des Ausdrucks scannen, Ausdruck als Foto oder PDF hochladen, gematik-App, Papierrezept im Freiumschlag
    • Zuzahlung: übernimmt laut eigenen Angaben die gesetzliche Zuzahlung bei digitaler Einlösung eines Kassenrezepts
    • Sortiment: Inkontinenz (TENA, MoliCare, Seni, Attends), Handschuhe und Desinfektion, Hautschutz (MoliCare Skin, Seni Care, Cavilon), Trinknahrung (Fresubin, Fortimel), Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Wundversorgung und Mundpflege
    • Für wen geeignet: Wer Trinknahrung, Hautschutz oder Wundversorgung regelmäßig braucht und das E-Rezept der Angehörigen in der App einlösen will.
  • Logo apotheke.de

    apotheke.de

    Versandapotheke

    Schwesterunternehmen von apodiscounter und apo.com auf demselben Shopsystem, mit eigenen Kategorien für Inkontinenz, Krankenpflege, Desinfektion und einer Kategorie „Pflegeboxen“, deren Inhalt und Abrechnung mit der Pflegekasse nicht geprüft sind. Bonusprogramm „Pluspunkte“.

    • Versand: kostenlos ab 29 € Warenwert und bei jeder Rezeptbestellung (Fußzeile der Startseite), darunter laut Lieferseite 3,99 €
    • Lieferung: Bestellungen mit sofort lieferbaren Artikeln bis 16 Uhr (Mo bis Fr) verlassen laut Anbieter meist am selben Tag das Haus
    • Express: laut Startseite „Mo bis Fr bis 20 Uhr bestellen, morgen geliefert“ (Express-Lieferung, Bedingungen und Preis auf der Unterseite, nicht abrufbar)
    • E-Rezept: E-Rezept online einlösen, laut Startseite mit Auslesen der Gesundheitskarte (E-Rezept-Express), Rezept einlösen über die Seite „Rezept einlösen“ (Wege im Einzelnen nicht geprüft)
    • Zuzahlung: laut Startseiten-Banner „E-Rezept? 100 % Zuzahlung geschenkt“ (Bedingungen in Fußnote, nicht abrufbar); Fachpresse Juli 2025: bis 10 € Gutschrift je E-Rezept-Bestellung über die App, mit der Zuzahlung verrechnet
    • Sortiment: Inkontinenz (eigene Kategorie), Krankenpflege und Medizinische Pflege (eigene Kategorien), Wundversorgung, Wund- und Narbenbehandlung, Desinfektionsmittel, Blutdruckmessgeräte, Hautpflege und Fußpflege
    • Für wen geeignet: Wer schon Kunde bei apotheke.de ist oder die Preise der apo.com-Gruppe vergleichen will; Sortiment im Pflegebereich entspricht nach den Kategorien dem von apodiscounter.

Diese Übersicht enthält Links zu Anbietern. Partnerlinks sind mit * gekennzeichnet und können oben stehen, die Reihenfolge ist keine Bewertung. Angaben laut Anbieterseiten, Stand 21.10.2026, ohne Gewähr.* Partnerlink: Schließt du über diesen Link etwas ab, erhalten wir vom Anbieter eine Vergütung. Für dich ändern sich weder Preis noch Leistung.

Fristen, Wiederholungsrezept, Folgerezept

  • 28 Tage ist das E-Rezept zulasten der Kasse gültig, der Ausstellungstag zählt nicht mit; danach bis drei Monate nach Ausstellung nur noch als Selbstzahler. Das Entlassrezept aus dem Krankenhaus gilt drei Werktage.
  • Einmal einlösen: Jedes E-Rezept ist nach der Abgabe verbraucht. Steht ein Medikament nicht vorrätig, bestellt die Apotheke nach; wechseln kannst du nur, solange sie das Rezept noch nicht eingelöst hat.
  • Folgerezepte ohne Praxisbesuch: Im laufenden Quartal darf die Praxis Rezepte ausstellen, ohne dass die Person kommt. Anrufen oder über das Praxisportal anfordern, am nächsten Tag mit der Karte abholen oder liefern lassen.
  • Wiederholungsverordnung (§ 31 Abs. 1b SGB V): Für Dauermedikamente kann der Arzt eine Verordnung mit bis zu drei Wiederholungen ausstellen, also vier Abgaben, einlösbar bis zu ein Jahr nach Ausstellung; technisch sind das vier einzelne E-Rezepte mit eigenem Einlösezeitraum, die auch in verschiedenen Apotheken eingelöst werden können. Ein Anspruch besteht nicht, viele Praxen machen es bei stabiler Medikation aber gern, weil es Besuche spart.
  • Zuzahlung: 5 bis 10 Euro je Packung, bis zur Belastungsgrenze des Haushalts; wie hoch sie liegt und wann die Befreiung greift, rechnet der Zuzahlungsbefreiung-Rechner aus.

Was noch auf Papier läuft

Das E-Rezept gilt bisher für verschreibungspflichtige Arzneimittel und seit Juli 2026 für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege zwischen Praxis und Pflegedienst. Alles andere kommt nach einem Zeitplan in § 360 SGB V:

Verordnung Elektronisch ab Bis dahin
Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) 1. Januar 2027 Papierrezept an die Praxis geben
Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial, Rollator, Pflegebett, Anti-Dekubitus-Matratze), Verbandmittel, Trinknahrung 1. Juli 2027 Papierrezept an Sanitätshaus, Apotheke oder Versorger
Betäubungsmittel (starke Schmerzmittel) geplant 1. März 2028 (Gesetzentwurf GeDIG) gelbes Papierrezept, sieben Tage gültig
Privatrezept kassenabhängig, kein Pflichttermin blaues Papierrezept, drei Monate gültig

Für Inkontinenzmaterial auf Rezept und Trinknahrung gilt also noch ein Jahr das Papierrezept, auch wenn die Trinknahrung wie ein Arzneimittel verordnet wird.

Pflegeheim und Pflegedienst

Im Pflegeheim versorgt meist eine Apotheke mit Heimversorgungsvertrag alle Bewohner. Seit Juli 2026 dürfen Praxen die E-Rezepte direkt an diese Apotheke übermitteln, befristet bis Ende 2028; ab 2029 sollen die Heime selbst auf den Rezeptserver zugreifen. Für dich heißt das: Du musst keine Rezepte mehr zwischen Praxis, Heim und Apotheke tragen, behältst aber die freie Apothekenwahl; wer eine andere Apotheke will, sagt das dem Heim und nutzt Karte oder Ausdruck. Frag beim Heim nach, ob dein Angehöriger der Versorgung über die Heimapotheke zugestimmt hat und wer die Gesundheitskarte verwahrt.

Zu Hause mit Pflegedienst: Der Pflegedienst darf Rezepte mit Karte oder Ausdruck einlösen, wenn ihr das vereinbart; das Stellen der Medikamente ist Behandlungspflege und wird vom Arzt verordnet. Lass dir vom Pflegedienst zeigen, wie er den Bestand führt, und halte den Medikationsplan aktuell. Ab drei verordneten Medikamenten hat jeder Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan, inzwischen auch elektronisch in der Patientenakte.

Checkliste für den Start

  1. Gesundheitskarte des Angehörigen prüfen: NFC-Symbol auf der Vorderseite (Wellen), sechsstellige Zugangsnummer oben rechts; alte Karten ohne NFC tauscht die Kasse kostenlos.
  2. Mit der Praxis klären, wie Folgerezepte angefordert werden (Telefon, Portal, Briefkasten für Ausdrucke) und ob eine Wiederholungsverordnung für Dauermedikamente infrage kommt.
  3. Eine Apotheke als Stammapotheke festlegen, Botendienst und Vorbestellung per Telefon oder App einrichten.
  4. Bei Bedarf GesundheitsID oder PIN gemeinsam mit dem Angehörigen bei seiner Kasse beantragen, Profil in der E-Rezept-App oder Kassen-App anlegen.
  5. Vorsorgevollmacht mit Gesundheitssorge aufsetzen, solange der Angehörige noch entscheiden kann; sie öffnet später ePA, Kasse und Praxis.
  6. Zuzahlungen sammeln und den Befreiungsausweis beantragen, sobald die Grenze erreicht ist; die Kopie bei Stamm- und Versandapotheke hinterlegen.

Häufige Fragen